Kündigen ohne schriftl. Zusage des neuen AG?

Von: , Frage gestellt am Do, 30. Aug 2001

------ ziemlich dringend ------

Hallo liebe Experten,
meine Kündigungsfrist endet mit dem morgigen Tag für einen bestimmten Eintrittstermin beim neuen Arbeitgeber.

Dieser wollte mir zwar diese Woche seine Entscheidung mitteilen, hat mir jedoch heute gemailt, dass wohl erst morgen darüber endgültig entschieden würde.

Ist denn eine solche (morgige) Zusage per Mail verbindlich, dass ich mich 100% darauf verlassen kann, um meine vorbereitete Kündigung beim jetzigen AG einzureichen? Oder sollte ich auf einer Nachricht per Fax bestehen? In klassisch schriftlicher Form wird mir jedenfalls morgen nichts zugehen.
Wer kennt sich hier aus?

Danke für alle Antworten!

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kündigen ohne schriftl. Zusage des neuen AG?

    Hallo Häuslebauer

    Wenn ein Arbeitsverhältnis schon so anfängt, dann vergiss es lieber!

    Tschau
    B-K

  2. Antwort von nach 7 Minuten 0 hilfreich
    Re: Kündigen ohne schriftl. Zusage des neuen AG?

    Hallo,
    ohne schr. Arbeitsvertag vom neuen Ag würd ich an kündigung uberhaupt nicht denken.
    Was Du hast weisst Du,was du bekommst ist sehr unsicher,zumal der neue AG auch sehr unzuverlässig ist ,bzw nicht gerade scharf drauf ist das du bei ihm anfängst.
    nur eine überlegung von mir.
    &Tschüß roger [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Kündigen ohne schriftl. Zusage des neuen AG?

    Hallo liebe Experten,
    meine Kündigungsfrist endet mit dem morgigen Tag für einen
    bestimmten Eintrittstermin beim neuen Arbeitgeber.

    Dieser wollte mir zwar diese Woche seine Entscheidung
    mitteilen, hat mir jedoch heute gemailt, dass wohl erst morgen
    darüber endgültig entschieden würde.

    Ist denn eine solche (morgige) Zusage per Mail verbindlich,
    dass ich mich 100% darauf verlassen kann, um meine
    vorbereitete Kündigung beim jetzigen AG einzureichen? Oder
    sollte ich auf einer Nachricht per Fax bestehen? In klassisch
    schriftlicher Form wird mir jedenfalls morgen nichts zugehen.
    Wer kennt sich hier aus?

    Hallo.

    Auch bei einer telefonischen Zusage morgen, würde ich nicht kündigen. Grundregel: Erst neuen Vertrag beidseitig unterschreiben, dann kündigen. Wenn der neue AG Dich will, wartet er auch bis zum nächsten Kütermin (es sei denn, Du hast eine Hammer-Küfrist...?).

    Gruß,
    LeoLo

  4. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Ihr habt Recht

    Ich habe (noch) nicht gekündigt, der neue AG ist mit neuem Eintrittstermin einverstanden.

    Danke den Antwortenschreibern!

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