Kündigung / Sperrfrist / Arbeitslosengeld

Hallo,

ich bin seit 5 Monaten im Praktikantenverhältnis angestellt.
Im Moment geht es mir gesundheitlich absolut schlecht. Ich weiß nicht, ob ich den Arbeitsvertrag noch erfüllen kann.
Meine Stelle ist befristet bis zum 31.3.02.
Frage: Wenn ich jetzt aus gesundheitlichen Gründen kündige (mein Arzt kann das bestätigen), bekomme ich dann überhaupt Arbeitslosengeld (wenn ich versuche, die 6 Monate vollzukriegen…)?
Und ist es möglich, die Sperrfrist zu umgehen, wenn ich nicht arbeiten KANN?
Bin um jede Antwort, möglichst mit Angabe der gesetzlichen Grundlagen, dankbar.

Gruß,
Fabienne

Hallo!

Bin leider kein Experte, aber meines Wissens nach, wenn Du 6 Monate voll hast und deine Arbeitsunfähigkeit NICHT durch dich selbst (willkührlich) hervorgerufen wurde, müßtest Du Anspruch haben.
Denn soweit ich mich informiert hatte, tritt die Sperrfrist dann ein, wenn der Arbeitnehmer(Antragsteller) sich selbst in die Arbeitlosigkeit befördert hat. Ein gesundheitliches Unvermögen ist denke ich kein Selbstverschulden.
Aber am besten ist es wenn Du mal das A-Amt anrufst.
Wer weiß was ich alles noch nicht weiß, wegen der Art der Beschäftigung etc.

Gruß
Frank

Hallo Fabienne,

ich bin seit 5 Monaten im Praktikantenverhältnis angestellt.
Im Moment geht es mir gesundheitlich absolut schlecht. Ich
weiß nicht, ob ich den Arbeitsvertrag noch erfüllen kann.

Also bist du krank. In welcher Form auch immer.

Frage: Wenn ich jetzt aus gesundheitlichen Gründen kündige
(mein Arzt kann das bestätigen), bekomme ich dann überhaupt
Arbeitslosengeld (wenn ich versuche, die 6 Monate
vollzukriegen…)?

Warum läßt du dich nicht krankschreiben ?
Wenn du aus gesundheitlichen Gründen deinen Arbeitsvertrag nicht erfüllen kannst, bist du arbeitsunfähig und mußt dir das doch nur von deinem Arzt mittels AUB bescheinigen lassen.

Wenn du dann gekündigt wirst, bekommst du keine Sperrzeit vom Arbeitsamt, meine ich. Vorausgesetzt, die 6 Monate sind voll.

Liebe Grüße und alles Gute,
Vanessa

Sind es überhaupt 6 Monate?
Hallo Vanessa,

mir stellt sich gerade die Frage, reichen 6 Monate überhaupt? Irgendwie schwant mir was von 360 Tagen, also ein ganzes Jahr gearbeitet haben müssen.
Dann muß ich den Rest des Jahres eh’ noch durchhalten.

Kannst Du mir dazu noch was sagen? (Oder jemand anderes).

Gruß,
Fabienne

360 Tage innerhalb der letzten 3 Jahre
Hallo noch mal, Fabienne,

mir stellt sich gerade die Frage, reichen 6 Monate überhaupt?
Irgendwie schwant mir was von 360 Tagen, also ein ganzes Jahr
gearbeitet haben müssen.

Du hast Recht, du müßtest innerhalb der letzten 3 Jahre 360 Tage gearbeitet haben, siehe auch hier :

http://www.jurathek.de/steude/arbgeld.html

Aber was ist denn mit einer Krankschreibung ?

Liebe Grüße,
Vanessa

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Hallo Vanessa, again,

Du hast Recht, du müßtest innerhalb der letzten 3 Jahre 360
Tage gearbeitet haben, siehe auch hier :

Tja, dann kann ich das wohl abhaken. Denn ich habe vorher studiert :frowning:

Aber was ist denn mit einer Krankschreibung ?

Ich war, seit ich am 1.4. angefangen habe, schon 3x für mehr als eine Woche krank geschrieben… ehrlich, ich habe Skrupel es zu tun. Ich weiß nicht was für verquere Dinge in meinem Kopf ablaufen, aber scheinbar so ein Gedanke wie „Lieber kündigen und sich vom Acker machen als Krankschreibung und Konfrontation“. Frag mich nicht.

Ich kann’s vermutlich eh’ abhaken, weil ich als Praktikantin eh’ ein miserables Nettogehalt habe und davon nur noch 60%? Das haut hinten und vorn nicht hin.

Trotzdem danke für Deine Antworten… vielleicht fällt mir ja noch was anderes ein…

Gruß,
Fabienne

Hallo,

nur noch mal zur Info: Ich als Arbeitsvermittler veranlasse in diesem Fall immer ein ärztliches Gutachten beim Ärztlichen Dienst des AA. Der legt fest, ob die krankheitsbedingte Kündigung gerechtfertigt war oder nicht.
Gruß Holger

Hallo Holger,

damit hätte ich kein Problem, ich bin definitiv keine Drückebergerin. Trotzdem danke für den Tip.

Gruß, Fabienne

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