Ist es möglich den Urlaub ins neue Arbeitsverhältnis mitzunehmen, wenn er nicht ausgezahlt werden kann?
MfG
Gregor
Ist es möglich den Urlaub ins neue Arbeitsverhältnis mitzunehmen, wenn er nicht ausgezahlt werden kann?
MfG
Gregor
Ist es möglich den Urlaub ins neue Arbeitsverhältnis
mitzunehmen, wenn er nicht ausgezahlt werden kann?MfG
Gregor.
Jein. Man kann beim neuen AG nur den entsprechenden Teilurlaub (1/12 pro Monat) geltend machen, soweit dieser im lfd. Kalenderjahr noch nicht gewährt wurde. Alles andere muß abgegolten werden (Warum ist das Auszahlen denn nicht möglich? Käme höchstens bei Insolvenz in Betracht…)
Gruß,
LeoLo
Was ist denn Teilurlaub?
Diesen Frühjahr hatte ich 2 Monate Urlaub mit Resturlaub vom letzten Jahr. Da zum 30.09.01 der Vertrag ausläuft, habe ich noch eine Woche. Kann ich diese Urlaubswoche nun noch in neue Verhältnis übernehmen?
MfG
Gregor
Gregor.
Was ist denn Teilurlaub?
– 1/12 des Jahresurlaubs pro vollen Monat der Beschäftigung im lfd. Kalenderjahr.
Diesen Frühjahr hatte ich 2 Monate Urlaub mit Resturlaub vom
letzten Jahr. Da zum 30.09.01 der Vertrag ausläuft, habe ich
noch eine Woche. Kann ich diese Urlaubswoche nun noch in neue
Verhältnis übernehmen?
– Wahrscheinlich: ja. Um es sicher zu sagen, müßte ich wissen, wieviel Urlaub beim alten und beim neuen AG zusteht und wieviele Tage des diesjährigen Urlaubs beim alten AG genommen wurden. Sollte sich die Azahl der Arbeitstag/Woche ändern bitte auch angeben.
Kleines Beispiel:
1.) 24 Werktage bei beiden AGs; bisher 18 beim alten AG genommen: Urlaubsübernahme ist möglich (da beim neuen AG 6 Werktage Teilurlaub entsteht)
2.) 30 Werktage beim alten AG, 24 Werktage beim neuen AG. Urlaubsübernahme nicht möglich, wenn beim alten AG 24 Werktage genommen.
Gruß,
LeoLo