Kündigung bei Kurzarbeit

Von: , Frage gestellt am Fr, 28. Sep 2001

Bedingt der Auftragslage beginnt bei uns ab nächster Woche Kurzarbeit. Eine Kollegin hat einen neuen Job gefunden, allerdings beträgt ihre Kündigungsfrist 3 Monate. D.h. sie müsste noch 3 Monate pro Woche 12,5 Stunden Kurzarbeit ableisten, hätte dadurch finanzielle Einbußen. Ein Auflösungsvertrag wurde abgelehnt. Wie sieht da die Rechtslage aus, kann sie fristlos kündigen wegen der Einführung der Kurzarbeit, oder was gibt es sonst für Möglichkeiten ausserhalb der Kündigungsfrist schon früher den Betrieb verlassen zu können...

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kündigung bei Kurzarbeit

    Hallo,

    auch bei Kurzarbeit bleibt der Arbeitsvertrag erhalten. Mit allen Rechten und Pflichten. Es bleibt nur die Kündigungsfrist oder das Wohlwollen des Arbeitgebers.

    Gruß
    Michael [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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