Entsteht aus der Beschäftigung mit befristeten Arbeitsverträgen nach einer bestimmten Zeitspanne das Anrecht auf eine Festanstellung?
Unter welchen Umständen?
Entsteht aus der Beschäftigung mit
befristeten Arbeitsverträgen nach einer
bestimmten Zeitspanne das Anrecht auf
eine Festanstellung?
Unter welchen Umständen?
Hi Anette,
ein zweiter befristeter Arbeitsvertrag mit gleicher Arbeitsplatzbeschreibung ohne eine längere Pause zwischen beiden Verträgen zählt als unbefristeter Vertrag mit beendeter Probezeit (Probezeit war der erste Vertrag).
In der Praxis nutzt das aber häufig wenig, weil Du im Falle eines Streites sowieso fristgemäß gekündigt wirst und in den ersten Jahren eine fällige Abfindung noch sehr niedrig ist.
Ciao
Uwe
Hallo Uwe,
das ging aber fix. Vielen Dank.
Anette