Kündigung: Zeugnis und Urlaubsanspruch

wenn einem gekündigt wird - weil man menschlich einfach nicht miteinander klar kam, behauptet werden allerdings fachliche Gründe, die absurd sind - wie wird wohl das Arbeitszeugnis aussehen? Kann man das noch irgendwie positiv beeinflussen? Wie wird das Problem, weswegen gekündigt wurde, am besten formuliert? Wäre sehr dankbar für Vorschläge oder Anregungen. Frühere Zeugnisse sind alle mit zwei und jetzt nach drei Monaten die Kündigung wegen fachlicher Inkompetenz, na ja (Probezeit).
Außerdem ist noch ein Urlaubsanspruch und Überstunden da von 9 Tagen, der allerdings nicht mehr angetreten werden kann. Wie läuft das? Verfällt das? Muß das ausbezahlt werden?

Vielen Dank!
gruß phaidra

Hallo Phaidra,

nun, zunächst ist es einmal so, daß ein Arbeitsverhältnis während der Probezeit von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann. Ein Kündigungsgrund darf in derselbigen ohnehin nur angegeben werden, wenn Du darauf bestehst bzw. wenn es sich um eine personenbezogene Kündigung handelt.

Was das Arbeitszeugnis betrifft… ‚Wir haben uns von Frau XY wegen fachlicher Inkompetenz bzw. wegen persönlicher Differenzen getrennt‘ darf da natürlich nicht drinstehen, weil Du Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis hast. Ist das nicht der Fall, kannst Du notfalls vor dem Arbeitsgericht klagen und so die Änderung der beanstandeten Forumulierungen erzwingen. Wenn ich schon jemanden rausschmeiße, dann formuliere ich das Zeugnis möglichst neutral á la ‚Frau XY scheidet am … aus.‘ Auf ‚Wir wünschen ihr/ihm für die Zukunft alles Gute‘ oder ähnliche Formulierungen besteht laut dem BAG (das Urteil müßte ich erst raussuchen) kein Anspruch.

Ich hoffe, ich habe jetzt nicht allzuviel Verwirrung gestiftet…

Außerdem ist noch ein Urlaubsanspruch und Überstunden da von 9
Tagen, der allerdings nicht mehr angetreten werden kann. Wie
läuft das? Verfällt das? Muß das ausbezahlt werden?

In diesem Fall muß der Urlaub finanziell abgegolten werden. Normalerweise muß der Urlaub genommen werden.

Beste Grüße

Tessa

Stimmt. Das Zeugnis muß wohlwollend sein -es darf nix negatives drinnenstehen, weiters müssen deine Tätigkeiten aufgelistet sein.

Übrigens Zeugnis ist eine Holschuld - also musst du dich darum kümmern, dass du ein entsprechendes erhältst.

Urlaub muß in diesem Fall bezahlt werden.

Falls noch Fragen oder Probleme - einfach anmailen - dann helf ich weiter :smile:

cu
Markus Hofer

Vielen Dank!
Ein Problem noch: es ist ABM. Wird das dann auch ausbezahlt?

gruß phaidra