Sozialversicherungspflicht beim Studium

Hallo,

Mir ist einiges unklar, was die Befreiung von der Rentenversicherung während des Studiums angeht.
Prinzipiell ist klar, dass man bei einer Tätigkeit mit max. 20 Wochenstunden als Student Rentenversicherungsfrei bleibt (wenn der Job erst nach Beginn des Studiums angefangen wurde).
Ich habe jetzt auf irgendeiner Webseite gelesen, dass Werkstudenten auch mehr arbeiten dürfen. Das kommt mir doch etwas komisch vor. Ist ein Werkstudent nicht jeder Student mit Teilzeit-Nebenjob? Konkret ist es so, dass ich laut Arbeitsvertrag ‚Werkstudent‘ bin. Darf ich nun mehr als 20 Wochenstunden (auch während des Semesters) arbeiten ohne ‚richtig‘ Sozialversicherungspflichtig zu werden oder nicht?
Gruß und danke für alle Antworten im Voraus :wink:
Harry

Korrektur
Hallo Harry,

Prinzipiell ist klar, dass man bei einer Tätigkeit mit max. 20
Wochenstunden als Student Rentenversicherungsfrei bleibt (wenn
der Job erst nach Beginn des Studiums angefangen wurde).

Das stimmt so leider nicht: Auch Studenten sind RV-pflichtig, sobald sie mehr als 630,00 DM/Monat verdienen, also die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten.

Ausgenommen sind nur Studenten, die die Tätigkeit vor dem 1.10.96 begonnen haben. Bei Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach dem 1.10.96 fallen auch sie unter die RV-Pflicht.

Bei maximaler Wochenstundenzahl (ausgenommen Stunden, die nachts bzw. am WE geleistet werden) von 20 Std. entfallen nur die Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Alledings darf dabei wiederum ein bestimmter Stundenlohn nicht überschritten werden, sonst werden auch diese Beiträge fällig.

Einen guten Überblick zu Deinen Fragen gibt Dir folgende Website:

http://www.sozietaet-zacher-leyendecker.de/datenbank…

Ansonsten rate ich Dir, Kontakt zu Deiner Krankenkasse aufzunehmen, dort wirst Du geholfen *g*

Grüsse
Diana