Ist ein Arbeitgeber verpflichtet, anfallende Kosten für ein Bewerbungsgespräch (Anfahrt etc.)zu erstatten, wenn er den Bewerber zum Vorstellungsgespräch einlädt (per Telefon) - von Kostenerstattung während des Gespräches aber nicht die Rede war?
Habe im WWW nicht viel gefunden - scheint eine etwas knifflige rechtliche Situation zu sein.
Er ist verpflichtet dir die Kosten zu erstatten in Höhe einer Bahnfahrt zweiter Klasse, wobei üblicher Weise eher eine Kilometerpauschale (die steuerliche, die glaub ich bei 0,76DM liegt) abgerechnet wird. Kommt ca. aufs Gleiche raus, ist aber einfacher ;o)) Dies ist völlig unabhängig davon, ob der „AG in Spe“ die Erstattung in Aussicht gestellt hat!
Strittig ist hier lediglich der Punkt, wenn die Firma vorher die Erstattung ablehnt.
Mit dieser Praxis habe ich längere Zeit meine Bewerbungsgespräche finanziert, die ich sonst nicht hätte machen können und hatte dabei fast keine Probleme mit der Erstattung, wobei man llerdings manche Firmen schon nochmals anmahnen muß. Den Arbeitgebern ist dies übrigens durchaus bewußt.
Er ist verpflichtet dir die Kosten zu erstatten in Höhe einer
Bahnfahrt zweiter Klasse, wobei üblicher Weise eher eine
Kilometerpauschale (die steuerliche, die glaub ich bei 0,76DM
liegt) abgerechnet wird. Kommt ca. aufs Gleiche raus, ist aber
einfacher ;o)) Dies ist völlig unabhängig davon, ob der „AG
in Spe“ die Erstattung in Aussicht gestellt hat!
Ihr habt da in Deutschland schon lustige Gesetze. Hier in der Schweiz kennen wir sowas überhaupt nicht (obwohl wir sicher auch lustige Gesetze haben , dass ein potentieller Arbeitgeber mir noch Spesen für ein Vorstellungsgespräch zahlen muss… Zahlt er denn auch die Portokosten wenn ich eine Bewerbung schicke?
Ist das nicht irgendwie unlogisch? Ich meine, ich als Bewerber möchte ja etwas von der Firma (eine Stelle)… Natürlich möchte mich die Firma hoffentlich auch als Angestellte, aber die Bewerbungsspesen gesetzlich zu regeln… naja vielleicht wegen den längeren Distanzen in Deutschland - aber wirklich einleuchtend ist es mir nicht. Das Gesetz stammt wohl aus einer Hochkonjunktur, wo die Firmen Bewerber nur noch so anlocken konnten.
Da kann ich ja sozusagen einfach aus ‚Fun‘ mal an ein paar Vorstellungsgespräche im ganzen Land reisen, damit ich Tagesausflüge finanziert kriege…?
Liebe Grüsse - ich musste das einfach loswerden *kicher*
Tanja
Da sitzt schon durchaus Verstand hinter… erstens zählt es ja nicht wenn man sich sozusagen „selbst einlädt“ … zweitens will die Firma ja auch etwas von mir… und drittens ist dies die einzige Möglichkeit für finanziell schlecht gestellte (wie ich es damals war) sich überhaupt zu bewerben…
Allerdings kann man das durchaus auch ausnutzen ;o)))
Nach § 670 BGB ist ein Arbeitgeber verpflichtet, notwendige Kosten für eine Vorstellung zu ersetzen (Fahrt, Verpflegung, Unterkunft), wenn er den Bewerber zur Vorstellung aufgefordert hat. Es gilt eine zweijährige Verjährungsfrist. Dabei ist es unerheblich, ob ein Arbeitsvertrag zustande kommt.
Nicht ersatzpflichtig sind Vorstellungskosten aufgrund von Zuweisungen d. Arbeitsamts bzw. wenn man sich aufgrund einer Zeitungsanzeige sozusagen initiativ vorstellt.
Ebenfalls nicht ersatzpflichtig sind die Kosten, wenn der Bewerber die Vorstellung von sich aus vorschlägt und der AG lediglich die Zeit bestimmt, nach dem Motto:
Bewerber: Ich möcht mich gerne bei Ihnen vorstellen
AG: Na gut, kommen Sie morgen um 9.
Letzter Fall ist aber umstritten.
Arbeitslose, die über keine ausreichenden Eigenmittel verfügen, können nach § 53 AFG auch einen Zuschuss vom Arbeitsamt bekommen.
Mal davon abgesehen dürfte es bei einem wirklich interessierten Arbeitgeber eh keine Probleme geben. Ich habe schon erlebt, dass bei der Einladung zur Vorstellung Flugticket und Hotelvoucher beigelegt waren…
Da kann ich ja sozusagen einfach aus ‚Fun‘ mal an ein paar
Vorstellungsgespräche im ganzen Land reisen, damit ich
Tagesausflüge finanziert kriege…?
Genau Tania, ich kenne tatsächlich ein paar Leute die das gemacht haben. Ein bekannter von mir hat sich nachdem er schon einen Job hatte bei vielen Unternehmen in der Stadt beworben in der seine Freundin gewohnt hat. Auf diese Art hat er sich einige Monate seine Liebeswochenenden finanziert. Gar nicht dumm, …
Genau Tania, ich kenne tatsächlich ein paar Leute die das
gemacht haben. Ein bekannter von mir hat sich nachdem er schon
einen Job hatte bei vielen Unternehmen in der Stadt beworben
in der seine Freundin gewohnt hat. Auf diese Art hat er sich
einige Monate seine Liebeswochenenden finanziert. Gar nicht
dumm, …
Ja, keine schlechte Idee.
Ich habe heute noch mit meinem deutschen Kollegen gesprochen. Er meinte, es sei nicht üblich die Kosten zurückzuverlangen. Ab einer gewissen Position sei es sogar ein Ablehnungsargument für die Firma (inoffiziell), wer will schon einen Mitarbeiter, der so sehr auf seinen Rechten pocht…? Kann ich gut verstehen.
Ich an der Stelle an einer Firma würde jedenfalls so einen Bewerber auch kritischer anschauen.
Wenn ein Mitarbeiter ein solches Gesetz so gut kennt, wird er sicher auch andere Gesetze besser kennen, die der Firma möglicherweise unangenehm werden könnten…
Ausserdem sei ihm ein Beispiel bekannt, wo die Firma diese Kosten von ihrer Personalkasse auszahlen liess. Die war nur zu beschränkten Zeiten geöffnet und das Gespräch fand natürlich ausserhalb dieser Zeiten statt… Da muss der Bewerber selbst schauen, wie er zum Geld kommt… - auch eine Variante.
Für Langzeitarbeitslose ist dieses Gesetz bestimmt hilfreich. Aber allen anderen würde ich nicht raten, dieses in Anspruch zu nehmen - je nach Position natürlich.
Grüsse von Tanja, die mal wieder was interessantes gelernt hat
ganz so ist es nicht. Gerade ab einer bestimmten Position wird man normalerweise eingeflogen und bekommt ein schickes Hotel gezahlt, wenn man von auswärts kommen muß. Schließlich ist es ja ein Wettkampf um die besten Leute. Gerade bei den von Dir „bestimmten Positionen“ genannten ist es so, dass man sich ja förmlich um die Leute prügelt. Bei meinem letzten Wechsel ging es nicht darum ob, sondern was gezahlt wurde, sprich Flug oder Zug. Aber das man mir meine Auslagen ersetzt stand auch für mich gar nicht zur Debatte. Man kann bei den entsprechenden Positionen auch davon ausgehen, dass man keine Initiativbewerbung mehr startet, sondern abgeworben wird, …
Du weisst doch, „der Teufel sch**** immer auf den dicksten Haufen“.
Gruß
Christoph
Sehe ich auch so
Hi,
auch in der Schweiz wird „ab bestimmten“ Positionen ohne grosse Diskussion gezahlt (Sonst wäre ich nicht hier. Das war beim Bund und in der Privatwirtschaft). Schliesslich soll sich der spätere Mitarbeiter ja auch über das vertraglich festgelegte Mindestmass hinaus engagieren.
Als potentieller ltd. Mitarbeiter habe ich bei einer Knickerfirma, die gleich von vorneherein die Reisekosten nicht zahlen wollte, das Gespräch schlicht und einfach abgesagt. Was hätte ich von so einer Firma erwarten sollen? Später etwa Boni im Ausgleich???
ganz so ist es nicht. Gerade ab einer bestimmten Position wird
man normalerweise eingeflogen und bekommt ein schickes Hotel
gezahlt, wenn man von auswärts kommen muß. Schließlich ist es
ja ein Wettkampf um die besten Leute. Gerade bei den von Dir
„bestimmten Positionen“ genannten ist es so, dass man sich ja
förmlich um die Leute prügelt.
Okay, aber ich meinte es so, dass Du ab einer bestimmten Position nicht mehr nachfragst was Dir bezahlt wird, oder? Oder hängt für Dich alles nur davon ab, ob sie dir die Anreise bezahlen am Vorstellungsgespräch?
Ich meinte einfach, dass es schon merkwürdig ist in einer Position, wenn jemand pingelig nachfrägt wann und ob sie die Kosten erstatten…?
Noch was anderes, dass eine Firma Flug und schickes Hotel zählt würde mich freuen aber auch nicht mehr. Schliesslich sind andere Dinge wichtiger an einem Arbeitsplatz - jedenfalls für mich. Je nach dem kann eine Firma mit den dicken Spesenvergütungen auch nur blenden.
gestern war ich beim Arbeitsamt (auch deswegen) und habe folgende Auskunft bekommen:
Wenn Du sichergehen willst, dass Du die Fahrt bezahlt bekommst, musst Du VORHER (nicht am gleichen Tag) beim Berater einen Antrag auf Erstattung stellen. Anruf genügt meist, Du brauchst aber das Formular irgendwann, also musst Du den Antrag abholen.
Du sammelst die Tickets und reichst sie ein und bekommst das Geld dann erstattet.
Zur Diskussion über die Arbeitgeber: Wenn Fachpersonal gesucht wird, zahlen die AGs alles, auch Flüge und Hotelübernachtungen. Aber wenn man sich auf rare Jobs bewirbt, erwarten die AG alles. Und man kann ja nicht schlecht auf der Bezahlung bestehen, so lange man noch einen guten Eindruck machen muss, um die Stelle zu kriegen.
Das mit dem Paragraphen ist mir neu, aber das werd ich mir für abgesagte Stellen merken.