Kein arbeitszeugniss, weil aushilfstÄtigkeit ?

Hallo,

Stimmt es, wenn man ausgeholfen hat in einer Firma, dass man KEIN Arbeitszeugniss oder Ähnlichen Beweisschein ausgehändigt kriegt, das man dort beschäftigt war?

Mein Chef behauptet er könnte mir so was nicht ausstellen, weil ich bloss Aushilfstätigkeit ausgeübt habe.

Wenn ich mich woanders bewerbe, glaubt mir keiner, das ich auch woanders gearbeitet hab. Wie soll ich das beweisen?

Ich wurde eingestellt ohne Arbeitsvertrag, bloß Krankenversicherung wurde bezahlt.

Wurde ich reingelegt, oder ist das alles normal?

WER KANN MIR HELFEN?

Grüsse ROBERT

Hi Robert,

du hast einen gesetzlichen Anspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Dies gilt auch für Aushilfstätigkeiten oder geringfügige Beschäftigungen. Dieser Anspruch ist beim Arbeitsgericht einklagbar.
Wieso wurde für dich nur Krankenversicherung bezahlt?
Was ist mit den anderen Sozialversicherngsbeiträgen (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung)?
Wieviel Stunden pro Tag hast du gearbeitet und an welchen Tagen?
Hast du wenigstens Lohn für deine Arbeit erhalten?
Auf Lohnsteuerkarte?

Gruß,
Francesco

Hallo,

Hallo Robert,

Stimmt es, wenn man ausgeholfen hat in einer Firma, dass man
KEIN Arbeitszeugniss oder Ähnlichen Beweisschein ausgehändigt
kriegt, das man dort beschäftigt war?

Das ist falsch!

Mein Chef behauptet er könnte mir so was nicht ausstellen,
weil ich bloss Aushilfstätigkeit ausgeübt habe.

Dein Chef sollte sich folgende Paragraphen ansehen:

  1. Bürgerliches Gesetzbuch
    § 630 [Zeugnis] Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teile ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienste zu erstrecken.

2.Handelsgesetzbuch
§ 73 [Zeugnis] Bei der Beendigung des Dienstverhältnisses kann der Handlungsgehilfe ein schriftliches Zeugnis über die Art und Dauer der Beschäftigung fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen des Handlungsgehilfen auch auf die Führung und die Leistungen auszudehnen.

3 Gewerbeordnung
§ 113 Zeugnis (1) Beim Abgange können die Arbeiter ein Zeugnis über die Art und Dauer ihrer Beschäftigung fordern.
(2) Dieses Zeugnis ist auf Verlangen der Arbeitnehmer auch auf ihre Führung und ihre Leistungen auszudehnen.
(3) Den Arbeitgebern ist untersagt, die Zeugnisse mit Merkmalen zu versehen, welche den Zweck haben, den Arbeitnehmer in einer aus dem Wortlaut des Zeugnisses nicht ersichtlichen Weise zu kennzeichnen.
(4)…

In keinem dieser Paragraphen ist eine Einschränkung vorgesehen. Es muss nur ein Arbeitsverhältnis bestanden haben.

Wenn ich mich woanders bewerbe, glaubt mir keiner, das ich
auch woanders gearbeitet hab. Wie soll ich das beweisen?

Ich wurde eingestellt ohne Arbeitsvertrag, bloß
Krankenversicherung wurde bezahlt.

War es ein 630,- DM Job? Dann hat der Arbeitgeber Rentenversicherung und Krankenversicherung pauschal bezahlt. Er darf Dir dies dann nicht vom Lohn abziehen. War es ein Job mit höherem Verdienst dann fehlt da noch einiges. Nämlich Lohnsteuer, Soli, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.
Natürlich hast Du einen Arbeitsvertrag. Ein Arbeitsvertrag kommt durch schlüssigem Handeln, schriftlich oder mündlich zustande.

Wurde ich reingelegt, oder ist das alles normal?

Was heißt schon normal. Es kommt halt immer wieder vor, das Arbeitgeber sich Schreibkram vom Hals schaffen wollen. Kostet ja auch Zeit und damit Geld.

WER KANN MIR HELFEN?

Helfen musst Du Dir selber. Wenn Du unbedingt ein Zeugnis haben willst, solltest Du den Arbeitgeber auf deine Ansprüche nocheinmal aufmerksam machen. Wenn er dann nicht einsichtig ist, musst Du halt klagen.

Grü0e
Michael

Grüsse ROBERT