Hallo
ich habe eine Frage zur Kündigung eines Arbeitsvertrages…
Wenn die 6monatige Probezeit ausläuft und man möchte aber ein Monat nach der Probezeit kündigen.Wie läuft dies genau ab. Es gelten die gestzlichen Kündigungsfristen. Sowie ich es weis sind dies aber 4 Wochen muss ich dann noch in der Probezeit kündigen…oder ? wenn ja wie ist es eigentlich dann die Rechtslage wenn ich davor kündige, kann mich dann der Arbeitgeber nach der Probezeit rausschmeissen…
Mfg
Dirk
Hallo,
Hallo
ich habe eine Frage zur Kündigung eines Arbeitsvertrages…
Wenn die 6monatige Probezeit ausläuft und man möchte aber ein
Monat nach der Probezeit kündigen.Wie läuft dies genau ab. Es
gelten die gestzlichen Kündigungsfristen. Sowie ich es weis
sind dies aber 4 Wochen muss ich dann noch in der Probezeit
Die Frist ist vier Wochen zum 15 oder Ende des Monats. Also vier Wochen vor dem letzten die Kündigung abgeben. In der Regel ist ein Monat länger als vier Wochen
, von daher bist Du aus der Probezeit raus.
kündigen…oder ? wenn ja wie ist es eigentlich dann die
Rechtslage wenn ich davor kündige, kann mich dann der
Arbeitgeber nach der Probezeit rausschmeissen…
Der Arbeitnehmer ist auch in der Probezeit nicht rechtlos. In der Probezeit kann der Arbeitgeber zwar ohne Angabe der Gründe kündigen. Die Frist in dieser Zeit beträgt allerdings 14 Tage.
Danach muss der Arbeitgeber auch die Kündigungsfrist von vier Wochen einhalten.
Mit Grüßen
Michael
Mfg
Dirk