Fristlos Kündigen

Hallo Ihr,

in meinem Arbeitsvertrag steht, dass mich mein Chef „bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Dienstverhältnis fristlos kündigen kann. Als wichtige Gründe gelten: Vertrauensbruch, Verletzung der Verschwiegenheitspflicht, Ausführung von Nebentätigkeiten ohne Vereinbarung, Bestechlichkeit.“

Hmmh, soweit, sogut! Was ist denn mit dem Arbeitnehmer?
A) Kann ich meinen Arbeitsvertrag auch fristlos kündigen?

B) Wenn ich nun kündige und mein Chef meint mich irgendwie drangsalieren oder mobben zu müssen, kann ich dann fristlos kündigen?
Wenn ich nun von heute auf morgen einen neuen Job bekommen, gibt es irgendeine Begründung (eine Ausreden um den neuen job früher anzutreten, natürlich) um fristlos zu kündigen?

Gruß
Frank

Hallo Frank,

ein Arbeitsvertrag ist eine zweiseitige Willenserklärung, die Dich und Deinen Arbeitgeber zu bestimmten Dingen verpflichtet. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet Dir für Deine Leistung das vereinbarten Gehalt termingerecht zu zahlen, und Dir einen Arbeitplatz zu bieten, der Dir die vereinbarten Arbeiten möglich macht.
Wenn trotz Deiner Mahnungen entweder der Lohn ausbleibt, oder Dein Arbeitplatz Deine Gesundheit gefährdet oder Dir es durch Gegebenheiten (z.B. kein Schreibtisch für Buchhalter) unmöglich ist, zu arbeiten, kannst Du fristlos kündigen.
Welche Fristen da eingeräumt werden müssen, weiß ich nicht. Es heißt immer, angemessen, und kommt wohl auf die jeweilige Situation an (Lieferverzug des Schreibtisches - Ersatztisch angeboten).

Angenommen, Du findest einen viel besseren Job, und kannst gleich am nächsten Tag anfangen, mußt Du Deinen derzeitigen Arbeitgeber fragen, ob Du bei ihm sofort aufhören kannst. Der kann auf eine gesetzliche Kündigungsfrist bestehen, mit dem Argument, dass er Dich braucht, um seinen Geschäftsfluß aufrechtzuerhalten, und er die Frist braucht um einen angemessenen Ersatz für Dich zu finden.
Es gibt Firmen, die zahlen der ehemaligen Firma ihres Neulings eine Entschädigung, wenn sie diesen schnell haben wollen. Aber all dies ist eine Vereinbarungssache, die nicht im Rahmen des Arbeitsrechts zu finden ist.
Prinzipiell wirst Du einer neuen Firma mitteilen müssen, dass Du eine Kündigungsfrist hast (14 Tage zum Monatsende), die Du einhalten mußt. Wenn Du noch Anspruch auf Urlaub hast, verkürzt sich die Frist um diesen Zeitraum, und kannst entsprechend früher bei der neuen Firma anfangen.

viele Grüße
Claudia

Hallo.

A) Kann ich meinen Arbeitsvertrag auch fristlos kündigen?

– Jede Vertragspartei kann aus wichtigem Grunde kündigen. Ein wichtiger Grund, welcher zur fristlosen Kü berechtigt, liegt vor, wenn es dem Kündigenden objektiv nicht zuzumuten ist, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Küfrist fortzuführen. An eine fristlose Kü werden hohe Anforderungen gestellt. So wie der AG im Regelfall zunächst das Fehlverhalten abzumahnen hat, gilt dies ebenfalls für den AN. Lediglich in Ausnahmefällen (Unterschlagung, Tätlichkeit, …) kommt eine fristlose Kü ohne vorherige Abmahnung in Betracht. Nicht alle von Dir zitierten Gründe halte ich für ausreichend für eine fristlose Kü. Aber: letztendlich wird das Arbeitsgericht im Streitfall darüber entscheiden, ob die Gründe des Kündigenden hinreichend für eine fristlose Kü waren.

B) Wenn ich nun kündige und mein Chef meint mich irgendwie
drangsalieren oder mobben zu müssen, kann ich dann fristlos
kündigen?

– „mobbing“ ist ein Wort, welches schnell gesagt ist. Ohne Beweise kommt eine fristlose Kü schon gar nicht in Betracht. Aber selbst, wenn das „bossing“ (macht ja der „boss“) nachweisbar ist, solltest Du belegen können, daß Du die Dir möglichen und zumutbaren Wege genutzt hast, um das Arbeitsverhältnis zu retten. Beispielhaft wäre ein nachweisliches Gespräch mit dem AG, das Einschalten des BR oder aber auch natürlich eine Abmahnung.

Wenn ich nun von heute auf morgen einen neuen Job bekommen,
gibt es irgendeine Begründung (eine Ausreden um den neuen job
früher anzutreten, natürlich) um fristlos zu kündigen?

– Nein. Ein neuer Job rechtfertigt niemals eine fristlose Kü. Die vertragliche Küfrist ist einzuhalten. Wenn Dein AG einen besseren AN als Dich gefunden hätte, wärst Du auch nicht begeistert, wenn er Dir deshalb fristlos kündigen dürfte… Sollte in AV, TV nichts geregelt sein, sind es (nicht wie von „grilla“ behauptet) 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Ist eine Probezeit (bis 6 Monate) vereinbart sind es im selben Falle 2 Wochen zu einem beliebigen Termin.

Gruß,
LeoLo

Wenn ich nun von heute auf morgen einen neuen Job bekommen,
gibt es irgendeine Begründung (eine Ausreden um den neuen job
früher anzutreten, natürlich) um fristlos zu kündigen?

Hallo Frank,

um mit einer fristlosen Kündigung durchdringen zu können, müssen beweisbar schwerwiegende Sachverhalte vorliegen. Das sagten
schon die Vorredner.

Ein Chef wird kaum Interesse haben, einen demotivierten Mitarbeiter mit aller Gewalt am Arbeitsplatz zu halten. Deshalb wird nach Absprache manches möglich sein, was der Arbeitsvertrag eigentlich nicht hergibt.

Von halbseidenen Methoden, um aus dem Arbeitsvertrag heraus zu kommen, hast Du letztlich nichts. Jeder Arbeitgeber weiß, daß
der in Lohn und Brot stehende AN eine Kündigungsfrist einzuhalten hat und deshalb nicht von jetzt auf gleich wechseln kann. Fragwürdigkeiten zur vorzeitigen Vertragslösung werfen dabei ein sehr ungünstiges Licht auf den zukünftigen Beschäftigten. Immerhin bekommt der neu Chef den Eindruck, daß der AN dazu neigt, getroffene Vereinbarungen nicht einzuhalten. Das ist ein bleibender, wenig vertrauenerweckender Eindruck und ein denkbar schlechter Anfang.

Gruß
Wolfgang

hast recht
Hallo LeoLo,

du hast recht!

…(nicht wie von „grilla“ behauptet) 4 Wochen zum 15. oder :Monatsende. Ist eine Probezeit (bis 6 Monate) vereinbart sind :es im selben Falle 2 Wochen zu einem beliebigen Termin.

Bitte hiermit um Entschuldigung für meine Nachlässigkeit.

viele Grüße
Claudia