ich habe einen Arbeitsvertrag, der außertariflich ist. Mir ist allerdings nicht ganz klar, was das jetzt bedeutet. Heißt das „nur“, dass mein Arbeitgeber nicht an Vereinbarungen gebunden ist, die mit der Gewerkschaft ausgehandelt werden, oder bedeutet das, dass ich „Freiwild“ bin und mich nur auf das verlassen kann, was im Vertrag steht.
Zum Beispiel wüsste ich gerne, ob ich zum Betriebsrat gehen kann, wenn ich irgendwelche Probleme habe, oder ob die dann sowieso nichts machen können. (Ist jetzt nicht akut, ich hab da noch nicht mal angefangen)
Du bist AT angestellt. Das bedeutet zunächst einmal, das Du nicht den Regelungen des Tarifvertrages unterliegst, die da wären: Urlaub und Urlaubsgeld, Arbeitszeit, Gehalt, 13. Monatsgehalt usw.
Die Leistungen aus Tarifverträgen wurden Dir durch ein höheres Gehalt abgekauft, oder sind in Deinem Arbeitsvertrag geregelt.
So muss Dein Gehalt über der höchsten Gehaltgruppe aus dem Tarifvertrag liegen. Was im Umkehrschluss natürlich bedeutet, dass Dein Gehalt auch bei einer Tariferhöhung steigt, da Du ja drüber liegen musst.
Zum Betriebsrat kannst Du jederzeit gehen. Der Betriebsrat ist für jeden Mitarbeiter im Betrieb zuständig. Du unterliegst natürlich auch den Betriebsvereinbarungen die der Betriebsrat abschließt.
Du bist auch aktiv und passiv für den Betriebsrat wahlberechtigt.
Auch als AT unterliegst Du dem Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes, sofern Du nicht Leitende Angestellte bist. Damit ist der BR auch für Dich zuständig. Ergänzend zu Michael noch der Hinweis, daß Du im für Deinen Arbeitgeber geltenden Entgelt- Tarifvertrag nachschauen kannst, ob Dein Entgelt wirklich „außer Tarif“ oder nur „ohne Tarif“ ist. Soll heißen : Es gibt Firmen, die tarifvertragliche Bedingungen mit solchen „AT“-Verträgen unterlaufen, den Preis dafür aber nicht zahlen.
Den Tarifvertrag gibts bei der zuständigen Gewerkschaft, kannst Du aber auch beim BR anschauen.
auch Dir vielen Dank für diese informative Nachricht. Du schreibst:
Ergänzend zu Michael noch der Hinweis, daß Du im für Deinen
Arbeitgeber geltenden Entgelt- Tarifvertrag nachschauen
kannst, ob Dein Entgelt wirklich „außer Tarif“ oder nur „ohne
Tarif“ ist.
Wenn denn mein Gehalt unterhalb der Höchstmarke liegt, also „ohne Tarif“ ist, was hat das dann für Auswirkungen? Hab ich dann irgendeine Handhabe? Kannst Du mir da was zu sagen?
Gibt es einen Tarifvertrag bei Screendesignern?
Lieber Michael,
das war wirklich eine Super-Antwort, vielen Dank!
Ich frage mich nur, ob ich als Screendesignerin überhaupt einer Tarifvereinbarung zugehörig bin. Wie bekomme ich das denn heraus? Mein Arbeitgeber ist ein Verlag, aber ich vermute, das nutzt mir nicht allzuviel, da ich ja weder als Redakteurin noch als Druckerin arbeite.
Ich hab schon mal Kontakt mit connexx.av aufgenommen, aber noch nichts von denen gehört - ist ja auch fast Weihnachten.
Deshalb auch Dir ein schönes Fest!
Trilli
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selbstverständlich gibt es für Dich mit dem Berufsbild Screedisignerin einen Tarifvertrag. Bei Ver.di bzw. Connexx bist Du da schon richtig. Du gehörst in Ver.di zum Fachbereich 8 und der Fachgruppe 5 „Verlage und Agenturen“.
Entscheident für die Eingruppierung in einen Tarifvertrag sind die Alters- und Tätigkeitsstufen. Die Tätigkeiten in Deiner Firma müssen hier eingruppiert sein. Dies vereinbart der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber. Eine solche Betriebsvereinbarung sollte beim Betriebsrat einzusehen sein. Ebenso wie die entsprechenden Tarifverträge.
Liegst Du über der höchsten Stufe mit Deinem Einkommen kannst Du eine AT Angestellte sein, wenn Du das mit dem Arbeitgeber vereinbart hast. Dann ist es möglich mit Dir Dinge zu vereinbaren, die ansonsten durch den Tarifvertrag geschützt sind. Längere Arbeitszeiten u.ä.
Liegst Du mit Deinem Gehalt unter der höchsten Gruppe, musst Du eingruppiert werden. Dann darf der Arbeitgeber Dir keine Tarifvertraglichen Leistungen verweigern.
Wie ich sehe kommst Du aus Krefeld. Ich schicke Dir die Adresse vom Ver.di Ortsverein an Deine private Adresse. Die Kollegen sind sehr aktiv. Vielleicht bekommst Du dort weitere Auskünfte und Info’s.