folgender Sachverhalt:
Beschäftigungsort lt. Arbeitsvertrag ist Berlin. die Firma hat dort mehrere Betriebsstätten, da es wirtschaftlich in einer momentan nicht so gut aussieht, sollen ein paar Arbeitnehmer von dort zu einer anderen Betriebsstätte versetzt werden.
in Abstimmung mit dem Betriebsrat wurde ein „Sozialplan“ aufgestellt.
meine Frage dazu ist, welche Kriterien hier berücksichtigt werden müssen. in diesem Fall waren es Betriebszugehörigkeit und Entfernung vom Wohnort zur neuen Betriebsstätte .
kann es sein, daß Alter nicht berücksichtigt wird? in diesem Fall ist es so, daß die nahezu Älteste versetzt werden soll.
außerdem entstehen Gehaltsverluste (zB wegfallender Nachtschichtzuschlag) und natürlich höhere Fahrtkosten i.H.v. 300-400 DM im Monat. muß es da einen Ausgleich geben?
für alle Anworten wäre ich dankbar, wenn mgl. bitte mit Gesetzes- oder Gerichtsurteils-Angaben
folgender Sachverhalt:
Beschäftigungsort lt. Arbeitsvertrag ist Berlin. die Firma hat
dort mehrere Betriebsstätten, da es wirtschaftlich in einer
momentan nicht so gut aussieht, sollen ein paar Arbeitnehmer
von dort zu einer anderen Betriebsstätte versetzt werden.
in Abstimmung mit dem Betriebsrat wurde ein „Sozialplan“
aufgestellt.
Ist das schon der komplette Sachverhalt? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Inhalt des Sozialplans ist es wahrscheinlich durch Versetzungen Kündigungen zu vermeiden.
meine Frage dazu ist, welche Kriterien hier berücksichtigt
werden müssen. in diesem Fall waren es Betriebszugehörigkeit
und Entfernung vom Wohnort zur neuen Betriebsstätte .
kann es sein, daß Alter nicht berücksichtigt wird? in diesem
Fall ist es so, daß die nahezu Älteste versetzt werden soll.
Eine soziale Auswahl findet bei der Kündigung von Arbeitnehmern statt
Deswegen macht die Versetzung des der älteren Arbeitnehmer Sinn. Es wird derjenige behalten und versetzt, der auf dem Arbeitsmarkt die geringsten Chancen (aufgrund des Alters) hat. Die wirklich interessante Frage ist doch, was geschieht mit denen die nicht versetzt werden?
außerdem entstehen Gehaltsverluste (zB wegfallender
Nachtschichtzuschlag) und natürlich höhere Fahrtkosten i.H.v.
300-400 DM im Monat. muß es da einen Ausgleich geben?
Höhere Fahrtkosten können Inhalt des Sozialplans sein. Sind sie das nicht und gibt es keine andere Betriebsvereinbarung trägt sie der Arbeitnehmer.
Nachtschichtzuschlag ist eine Erschwerniszulage. Keine Erschwernis keine Zulage. Ausgenommen es wäre anders im Sozialplan verhandelt.
für alle Anworten wäre ich dankbar, wenn mgl. bitte mit
Gesetzes- oder Gerichtsurteils-Angaben
Ich frage mich, was hat der Arbeitgeber eigentlich vor? Ein Sozialplan wird üblicherweise bei Betriebsänderungen, die den Abbau von Arbeitsplätzen zur Folge haben, ausgehandelt.