Hallo, liebe WWWissende…
Ich habe von meinem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag bekommen. Dieser ist auf einen Monat (Jan.2002) befristet.
Da darin keine Urlaubsregelungen festgehalten wurde, müssten demnach die gesetzlichen Regelungen gelten. Die Frage ist aber, ob ich für den einen Monat anteilig den gesetzl. Jahrespfilchturlaub nehmen kann oder darf ich den erst nach 6 Monaten in einem Unternehmen antreten?
Danke
GERDZILLA.
Hallo, liebe WWWissende…
Ich habe von meinem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag bekommen.
Dieser ist auf einen Monat (Jan.2002) befristet.
Da darin keine Urlaubsregelungen festgehalten wurde, müssten
demnach die gesetzlichen Regelungen gelten. Die Frage ist
aber, ob ich für den einen Monat anteilig den gesetzl.
Jahrespfilchturlaub nehmen kann oder darf ich den erst nach 6
Monaten in einem Unternehmen antreten?
Danke
GERDZILLA.
Sollte es tarifvertraglich nicht ausgeschlossen sein, entsteht ganz normal 1/12 Urlaubsanspruch.
BUrlG § 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
…
b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
…
Der Urlaub ist also zu gewähren, soweit keine betrieblichen Belange dem entgegenstehen. Sollte aber eine Verlängerung der Befristung in Aussicht stehen, halte ich es für taktisch unklug, diesen einzufordern. Demnach müßte er dann später nach Beendigung abgegolten werden.
Gruß,
LeoLo