Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung ?

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

die Mitgliedschaft in meinem Sportverein lässt sich nur jeweils zum Jahresende (Kündigung eingegangen bis spätestens zum 31. September) kündigen. Nun wurden die Beitragssätze aber nicht unwesentlich zum 01.01.02 erhöht. Gibt es ein Sonderkündigungsrecht,das ich in Anspruch nehmen kann?

Vielen Dank,

Sascha

Hallo Daddy,

es gab ja eine Jahreshauptversammlung. In dieser wurde mit Sicherheit eine Beitragserhöhung beschlossen. Naturgemäss sind Beitragserhöhungen meist mehr als sechs Monate vor Jahresbeginn beschlossen worden. Es ist also genügend Zeit zwischendurch ver-gangen, dass die Mitgliedschaft hätte gekündigt werden können. Ich sehe keine Möglichkeit, wegen der Beitragserhöhung, die Mitgliedschaft ausser zum Jahresende 2002 zu kündigen.

Gruss Günter

die Mitgliedschaft in meinem Sportverein lässt sich nur
jeweils zum Jahresende (Kündigung eingegangen bis spätestens
zum 31. September) kündigen. Nun wurden die Beitragssätze aber
nicht unwesentlich zum 01.01.02 erhöht. Gibt es ein
Sonderkündigungsrecht,das ich in Anspruch nehmen kann?

Vielen Dank,

Sascha