Erbrecht

Moin zusammen!
Ich hätt´da mal Fragen zum Erbrecht:
Eine Großmutter hat zwei Enkel. Ihre Tochter (die Mutter der zwei Enkel) ist schon lange tot. Jetzt stirbt die Großmutter.
In einem Testament, das nicht bei einem Notar hinterlegt ist, sondern bei ihrem Neffen, steht, daß der Neffe Verfügungsgewalt
über ihre Konten bekommt, sobald sie stirbt. Die Enkel werden nicht in dem Testament bedacht.
Meine Fragen:
Was ist der Pflichtteil der Enkel?
Ist das Testament (12 Jahre alt) rechtsgültig?
Wenn das Testament nicht rechtsgültig sein sollte, wie sind dann die rechtliche Regelungen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Gruß

Shelterman

Lieber Shelterman,

  1. ist das Testament von A - Z handschriftlich und mit Ort, Datum
    und Unterschrift? Sonst ungültig, und die Enkel Erben.
  2. Wer ist denn in dem Testament als E r b e eingesetzt. Du schreibst von „Verfügungsgewalt“, das ist nicht Erbe im juristischen Sinne.
  3. Daß das Testament 12 Jahre alt ist, hindert seine Gültigkeit nicht. Auch nicht die Tatsache, daß es nicht beim Notar hinterlegt war.
  4. Jetzt kommts drauf an, wie das Nachlaßgericht das Testament, insbesondere den Begriff Verfügungsgewalt, auslegt: Meint es, daß sei
    a) eine Art Testamentsvollstreckung, dann muß der Neffe das Geld an die wahren Erben herausgeben.
    b) Meint es das sei eine Vollmacht, dann auch Herausgabe an die wahren Erben.
    c) Meint es, das sei eine Erbeinsetzung, dann hätten die wahren Erben gegen den Neffen einen Pflichtteilsanspruch. Das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Das Ganze abzuwickeln, geht nicht ohne Notar, durch den die Enkel, oder wenn sie minderjährig, ihr gesetzlicher Vertreter einen Erbscheinsantrag stellen müssen.
Viel Erfolg
Alexander

Moin zusammen!
Ich hätt´da mal Fragen zum Erbrecht:
Eine Großmutter hat zwei Enkel. Ihre Tochter (die Mutter der
zwei Enkel) ist schon lange tot. Jetzt stirbt die Großmutter.
In einem Testament, das nicht bei einem Notar hinterlegt ist,
sondern bei ihrem Neffen, steht, daß der Neffe
Verfügungsgewalt
über ihre Konten bekommt, sobald sie stirbt. Die Enkel werden
nicht in dem Testament bedacht.
Meine Fragen:
Was ist der Pflichtteil der Enkel?
Ist das Testament (12 Jahre alt) rechtsgültig?
Wenn das Testament nicht rechtsgültig sein sollte, wie sind
dann die rechtliche Regelungen?