Konzertkarten und das Wesentliche' nicht gesehen

Hallo ihr Experten :smile:,
wir hatten uns Karten für eine irische Stepptanz-Vorführung (á la
Michael Flatley) gekauft, die in einer normalen Mehrzweckhalle
stattfand. Das heißt, die Sitzreihen waren nicht abgestuft. Insgesamt gab es ca. 30 - 40 Sitzreihen und wir hatten Karten der teuersten Kategorie für 80,- DM in der 9. Reihe. Die Vorstellung dauerte, incl. 1/2 Std. Pause, 2 1/2 Stunden. Auf unseren Plätzen sahen wir aber nur die Oberkörper der Tänzer, obwohl bei dieser Darbeitung die Füße eine sehr große Rolle spielen. Ich möchte nun den Veranstalter anschreiben, da wir uns sehr ärgern, denn wir haben vom eigentlichen Stepptanz NICHTS gesehen ! Können Sie uns bitte sagen, ob und in welcher Höhe wir einen Preisnachlass verlangen können? Da wir eine
Rechtschutzversicherung haben, würden wir notfalls auch einen
Rechtsanwalt einschalten, da wir uns wirklich sehr geärgert haben !Denn 160,- DM für einen Abend, an dem man das Wesentliche nicht sieht, ist schon etwas zu teuer.
Was soll ich denn dem Veranstalter schreiben? Sollte man da evtl.
schon mit rechtlichen Schritten drohen? Ich freue mich über Eure Antworten. DANKE !

Hallo,
80.- DM für diesen Buschen ist meines Wissens nach äußerst günstig.
Du müstest Dich aber vor Kartenerwerb informieren wie die Sicht auf die Darbietung ist.
Eine „Sichtgarantie“ gibt es nicht.
Tut mir leid.
hm
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Hallo,

lt. dem Reisebüro, das die Karten verkauft hat, welches aber nicht der Veanstalter ist, sei die Sicht in Reihe 9 sehr gut.
Klar, daß es keine Sichtgarantie gibt, aber für was gehe ich auf eine Stepptanzvorführung, wenn ich die Beine (Füße) nicht sehen kann??? das werde ich nicht so auf mir sitzen lassen.

Hallo Harry,

80.- DM für diesen Buschen ist meines Wissens nach äußerst
günstig.

Da hast Du wohl recht, normalerweise kostet der Spaß das Doppelte.

Du müstest Dich aber vor Kartenerwerb informieren wie die
Sicht auf die Darbietung ist.
Eine „Sichtgarantie“ gibt es nicht.

Ich hab zwar keine Ahnung von der rechtlichen Seite, aber irgendwie kommt mir das fragwürdig vor. Bei Produkten gibt es so etwas wie die Eignung zum „bestimmungsgemäßen Gebrauch“.
Wenn ich mir Karten für ein Konzert kaufe, und dann die Darsteller nicht hören, sondern nur sehen kann - dann stimmt doch da was nicht! Da kann man mir doch nicht hinterher sagen, ich hätte mich vorher erkundigen müssen, ob die Mikro-Anlage ausreichend leistungsstark ist. Es gibt doch so etwas wie Selbstverständlichkeiten, auch bei preisgünstigen Angeboten? Oder liege ich da falsch?
Grüße
J. Doe