Zunächstmal bin ich davon ausgegangen, dass es sich um einen Fall in Deutschland handelt. Wie das in Ö-reich aussieht weiss ich nicht.
Mit solchen Tipps wäre ich etwas vorsichtig.
Das ist richtig. Alle Ratschläge auf diesen Seiten sind ohnehin mit Vorsicht zu geniessen. Verbindliche Auskünfte gibt nur ein Anwalt.
Trotzdem noch einmal der link:
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/abschlepp…
Mit Selbstjustiz
hat das natürlich etwas zu tun, denn privates Abschleppen ist
ein klassisches Beispiel dafür.
Wenn man menschliches Handeln im Rahmen gesetzlich normierter Rechtfertigungsgründe bereits als Selbstjustiz definiert dann ist das Abschleppen tatsächlich ein „klassisches Bsp.“. Dann ist jedoch jede Abwehr eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs gemäß § 32 StGB/Notwehr bereits Selbstjustiz.
Allgemein gilt die Regel: privates Abschleppen ist verboten.
Grundsätzlich wäre die Methode eine Besitzstörungsklage (Foto
machen!) zu erheben und das Fahrzug mittels „einstweiliger
Vorkehrung“ (od. dem deutschen Pendant dazu) entfernen zu
lassen die richtige.
Was ist das deutsche Pendant?
Selbsthilferecht besteht grundsätzlich nur dann, wenn durch
das Warten auf die staatl. Hilfe ein unwiderbringlicher
Nachteil entstehen würde.
In D sind zivilrechtliche und staatliche Aufgaben streng getrennt. Staatliche Hilfe würde in diesem Falle wohl bedeuten, zum Zivilgericht zu gehen und dort eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die dann auch noch durchgesetzt werden muss, aber nicht durch die Polizei.
Bitte verbessere mich.
In Deutschland (nicht in Ö) gibt es eine besondere Klausel für
den unmittelbaren Besitzer eines Grundstücks. Dieser darf
unter bestimmten Voraussetzungen Selbsthilfe üben und das
Fahrzeug abschleppen lassen. Ein Mieter ist aber nur
mittelbarer Besitzer und besitzt dieses Recht daher nicht.
Das stimmt meines Wissens nach nicht, bitte belege mir das.
Interessiert mich ernsthaft.
Wichtig ist jedenfalls, dass der Parkplatz als Privatparkplatz
gekennzeichnet ist.
Das ist klar und traf ja laut Sachverhalt auch zu.
Also privates Abschleppen kann durchaus ins Auge gehen. Ich
wurde einmal in Salzburg vom Mieter eines Privatparkplatzes
abgeschleppt. Nach dem Ablauf der Klagsfrist für
Besitzstörungsklagen habe ich geklagt und mein Geld zurück
bekommen - also eher eine teure Aktion für den, der eigtl. im
Recht gewesen wäre, hätte er keine Selbsthilfe geübt.
Ja in Salzburg - wie gesagt ich habe nicht von Ö-reich gesprochen.
M.