Hallo,
ich suche jemanden, der während den schriftlichen Prüfungen zum Jura-Staatsexamen krank geworden ist und mir sagen kann, wie das mit dem Amtsarzt abläuft.
Danke!
sw.
Hallo,
ich suche jemanden, der während den schriftlichen Prüfungen zum Jura-Staatsexamen krank geworden ist und mir sagen kann, wie das mit dem Amtsarzt abläuft.
Danke!
sw.
Evtl. besser in ‚Uni & Schule‘ fragen… (oT)
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Hallo,
bei uns in Nds. ist die Sache so geregelt: Du meldest Dich bei der Aufsicht krank und verlässt die Prüfung. Dann gehst Du zu dem für Deinen Wohnort (falls nicht identisch mit Prüfungsort) zuständigen Amtsarzt. Problem dabei kann sein, dass der Weg entsprechend lang ist und Du gar nicht mehr rechtzeitig dort erscheinst. In diesem Fall beim JPA anrufen und nachfragen, was weiterhin geschehen soll.
Meine Frau hatte damals so eine Situation und fand die Sache mit dem Amtsarzt nicht so klasse, da der sich ziemlich dämlich anstellte. Sie ist dann gleich weiter zum Hausarzt, der dann auch etwas gegen den entzündeten Arm unternommen hat.
Gruß vom Wiz
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Hallo,
danke für die Antwort. So ähnlich soll es hier auch sein. Das dumme sind eben nur die Öffnungszeiten vom Amtsarzt (da müßte man dann auch die Prüfung verlassen um noch rechtzeitig dazusein und wenn dann der Amtsarzt einem kein Zeugnis gibt, hat man natürlich ein Problem).
gruß
sw.
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Hallo,
die Prüfung verlassen musst Du ohnehin, denn wenn die Krankheit schon für die an diesem Tag geschriebene Klausur gelten soll, dann geht dies nur bei nicht abgeschlossener Arbeit. Ist das Ding erst einmal abgegeben, wird eine evtl. vorhandene Krankheit nur für die Folgetage festgestellt. Eine Rückwirkung zu bekommen ist wohl kaum drin bzw. ist eine geringe Hoffnung und ein großes Risiko. Wenn es also nicht mehr geht, auf jeden Fall rechtzeitig abbrechen und sich nicht bis zum Schluss durchquälen.
Was die Bescheinigung angeht, brauchst Du Dir weniger Sorgen machen. Wenn Du nicht gerade leicht überprüfbare Symptome angibst, die dann offensichtlich nicht vorhanden sind, bleibt dem Arzt nichts anderes übrig, als zumindest für den aktuellen Tag die Bescheinigung auszustellen, wobei es dann wohl nach Bundesland unterschiedlich ist, ob man dann automatisch aus dem Prüfungslauf herausfällt, oder am nächsten Tag bzw. nach Gesundung wieder teilnehmen kann bzw. muss.
Gruß vom Wiz
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