Hallo,
ich habe eine Frage an alle Mietrechtexperten:
ist der Vermieter verpflichtet, das Badezimmer zu renovieren? Wenn ja, nach wievielen Jahren?
Gibt es dazu gesetzliche Grundlagen?
VIELEN DANK im Voraus!!!
Andrea
Hallo,
ich habe eine Frage an alle Mietrechtexperten:
ist der Vermieter verpflichtet, das Badezimmer zu renovieren? Wenn ja, nach wievielen Jahren?
Gibt es dazu gesetzliche Grundlagen?
VIELEN DANK im Voraus!!!
Andrea
Hallo Andrea,
kommt darauf an. Wenn kein Mietvertrag besteht, dann muss der Vermieter renovieren oder wenn er selbst die Renovierung trägt. Ansonsten muss der Mieter renovieren.
Gruss Günter
Hallo Günter,
es besteht ein Mietvertrag seit 10 Jahren, aber das Bad ist ca. 20-30 Jahre alt und wirklich in schlechtem Zustand.
Bei diesem Alter gibt es doch eigentlich normalen Verschleiss. Bist Du sicher das der Vermieter dann nichts zahlen muß?
Gruß Andrea
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Hallo Günter,
ähm, eine Badsanierung geht ja wohl ein wenig über „Schönheitsreparaturen“ hinaus. Und ich kenne keinen Mietvertrag, in dem geregelt wäre, dass der Mieter „Instandhaltungsarbeiten“ zu leisten hätte. Also ist das definitiv Sache des Vermieters.
Viele Grüße,
Snoef
Hallo Swantje,
die Frage war nicht nach einer Sanierung, sondern einer Renovierung. Sanierung bedeutet z.B. dass Fliesen, Badewanne, Duschwanne und derg. zu ersetzen ist. Diese Leistungen sind vom Vermieter zu erbringen, wenn sie erforderlich sind
Renovierung bedeutet, dass die Teile des Bades - Innentüre, Innenfenster und die zu streichende Elemente betroffen sind.
Diese Leistungen sind entsprechend des Mietvertrages Sache des Mieters oder des Vermieters.
Gruss Günter
ähm, eine Badsanierung geht ja wohl ein wenig über
„Schönheitsreparaturen“ hinaus. Und ich kenne keinen
Mietvertrag, in dem geregelt wäre, dass der Mieter
„Instandhaltungsarbeiten“ zu leisten hätte. Also ist das
definitiv Sache des Vermieters.Viele Grüße,
Snoef
Hallo Andrea,
Du hats von Renovierung gesprochen. Darunter versteht man im Mietrecht die malerseitigen Arbeiten wie Streichen der Innetüre und Innenfenster und soweit nur teilweise gefliest, das Malern und Streichen der über den Fliesen liegenden freien Flächen.
es besteht ein Mietvertrag seit 10 Jahren, aber das Bad ist
ca. 20-30 Jahre alt und wirklich in schlechtem Zustand.
Bei diesem Alter gibt es doch eigentlich normalen Verschleiss.
Bist Du sicher das der Vermieter dann nichts zahlen muß?
Was Du hier in der 2. Frage ansprichst ist keine Renovierung, sondern eine Sanierung des Bades. Hier ist der Vermieter dann eintrittspflichtig, wenn es notwendig wird. Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Wenn nämlich lediglich die Fliesen nicht mehr dem heutigen modernen Standard entsprechen ist der Vermieter keineswegs verpflichtet, neue Fliesen anzubringen. Wenn die Fliesen nicht mehr gut verfugt sind, kann er diese ausbessern. Nur wenn zuviele Fliesen gerissen sind, abfallen oder gar Wasser hinter die Fliesen dringt, dann ist eine Sanierung notwendig. Wenn möglich genaue Infos, was kaputt ist oder was Dich stört.
Gruss Günter
Hallo Günter!
Ah, Du hast natürlich recht. Ich hatte den Vorteil Delphis 2. Posting schon zu kennen - und ich bin gedanklich einfach davon ausgegangen (nach ihrer Bemerkung 20-30 Jahre und Verschleiss und so), dass sie eine Sanierung meint und sich nur missverständlich ausgedrückt hat.
Jaja, da sind wir schon einer Meinung.
Viele Grüße,
Snoef
sorry mein Fehler - bin auf diesem Gebiet noch nicht so bewandert 
Hi,
macht doch nichts, Ich habe auch meine Blindheit in solchen Fragen, da ich naturgemäss eben überwiegend die juristische Form verwende und mich auch danach orientiere. In einer üblichen Beratung unter vier Augen frage ich ich zuerst nach, was der andere unter Badenzimmerrenovierung meint, beantworte dann.
Also, wenn Du genaue Fragen hast, zu genauen Probleme, z.B. rauhe Badewanne, beschädigte Badenwanne usw. hacke ruhig nach.
GRuss Günter
sorry mein Fehler - bin auf diesem Gebiet noch nicht so
bewandert