Liebe Forumsteilnehmer,
zu folgender Situation erbitte ich Ihre Einschätzung:
Ich habe als Redakteur an der Konzeption eines Buches gearbeitet und auch Inhalte verfasst. Dabei wurde ich bei der ersten Auflage als Autor genannt. In der nun neu überarbeiteten Auflage wurde ein neuer Autor alleine benannt, obwohl weiterhin Inhalte von mir vorhanden sind, auch wenn nur ca. 5%. Ich bin in diesem Buch an keiner Stelle als Urheber genannt.
In dem damaligen Vertrag mit dem Verlag übertrug ich diesem die räumlich und zeitlich unbefristeten Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung.
Was kann ich nun tun, da ich die Situation als äußerst ungerecht und dreist empfinde?
Ich bedanke mich für Ihre Mühe und freue mich auf Ihre Antworten.
Viele Grüße
Michael
Als Urheber, hat man neben den benannten und offenbar auch abgetretenen Rechten, auch noch das Recht(bzw., hat der Herausgeber die Pflicht) der Namensnennung.
nun ist die Frage natürlich, was im seinerzeitigen Vertrag vereinbart wurde, und ob sich daraus ergibt das du das Recht auf Herstellerbezeichnung abgetreten ha
Liebe Forumsteilnehmer,
zu folgender Situation erbitte ich Ihre Einschätzung:
Ich habe als Redakteur an der Konzeption eines Buches
gearbeitet und auch Inhalte verfasst. Dabei wurde ich bei der
ersten Auflage als Autor genannt. In der nun neu
überarbeiteten Auflage wurde ein neuer Autor alleine benannt,
obwohl weiterhin Inhalte von mir vorhanden sind, auch wenn nur
ca. 5%. Ich bin in diesem Buch an keiner Stelle als Urheber
genannt.
In dem damaligen Vertrag mit dem Verlag übertrug ich diesem
die räumlich und zeitlich unbefristeten Rechte der
Veröffentlichung und Verbreitung.
Was kann ich nun tun, da ich die Situation als äußerst
ungerecht und dreist empfinde?
Ich würde den Verantwortlichen darauf ansprechen.
und vielleicht ergibt sich ja bald ein neuer Auftrag, bei dem dann einfach besser darauf geachtet wird.
Oft passieren da einfach Fehler, die nichts mit böser Absicht zu tun haben.
Desweiteren besteht halt gerade bei Menschen die selbst nicht schöpferisch tätig sind, diesbezüglich oftmals gar kein Unrechtsempfinden.
Hier hilft oftmals ein Gespräch. Ein interessanter Artikel über auch über die Geschichte des Urheberrechts bringt Ihnen auch vielleicht Argumente http://www.ecin.de/recht/copyright/
ich denke an der Misslungenen Ausgabe, wird sich ohne ,den wie ich meine zu vermeidenden Streit, nicht mehr ändern lassen.
Offenbar war ja Ihr Auftraggeber Inhaltlich mit Ihrer Arbeit zufrieden, das lässt sich doch wie ich denke in Zukunft umsetzen.
Ulrich
Ich bedanke mich für Ihre Mühe und freue mich auf Ihre
Antworten.
Viele Grüße
Michael