Klauseln im Mietvertrag

Hallo!

Eigentlich brauche ich eher eine zwischenmenschliche Beratung, als eine juristische, denke ich.

Wir haben vor einigen Monaten mündlich einen Mietvertrag geschlossen, dann kurz später einen Vorvertrag unterschrieben und sind jetzt zum 26.1. auch eingezogen. Zum Einzug haben wir dann den Mietvertrag überreicht bekommen, den wir jetzt unterschreiben sollen. Jetzt habe ich ein paar Probleme damit:

  1. Wir sollen einen Stellplatz vor dem Haus mieten, der jetzt erst fertig und damit das Problem sichtbar wurde: An dem Stellplatz muss man vorbei zum Fahrradkeller. Der Weg neben dem Stellplatz ist aber schmaler als ein Fahrradlenker. Da kommt keiner an meinem Auto vorbei, ohne mir ständig Kratzer rein zu machen. Darum will ich den Stellplatz lieber nicht haben. In meinem Mietvertrag steht er aber schon drin. Jetzt kann ich (weil ja schon umgezogen) nicht mehr sagen, dann will ich die Wohnung eben auch nicht… *jammer* Muß ich den Stellplatz bezahlen, obwohl er so nicht vernünftig zu benutzen ist?

  2. Im Mietvertrag steht als Klausel drin, dass das Trocknen von Wäsche in der Wohnung verboten ist. Dafür wäre im Waschraum ein Stromanschluss für einen Kondenstrockner. Bäh! Ich habe keinen Trockner - und Kondenstrockner taugen nach meiner Erfahrung gar nicht so viel. Da ist die Wäsche nämlich auch noch feucht, wenn sie raus kommt. Müsste ich mich an dieses Klausel halten?

Ach herrje, ist das alles blöd.

Danke Euch für einen guten Ratschlag, was ich tun soll,

Snoef

Hallo,

Muß ich den

Stellplatz bezahlen, obwohl er so nicht vernünftig zu benutzen
ist?

Ja, aber versuche, wenn Du ihn nicht nutzen willst, ihn anderweitig vermieten zu lassen.

  1. Im Mietvertrag steht als Klausel drin, dass das Trocknen
    von Wäsche in der Wohnung verboten ist. Dafür wäre im
    Waschraum ein Stromanschluss für einen Kondenstrockner. Bäh!
    Ich habe keinen Trockner - und Kondenstrockner taugen nach
    meiner Erfahrung gar nicht so viel. Da ist die Wäsche nämlich
    auch noch feucht, wenn sie raus kommt. Müsste ich mich an
    dieses Klausel halten?

Ja, aber aus einem anderen Grund wie einem Wäschetrockner. Wenn Du Wäsche in der Wohnung aufhängst, wird die Feuchtigkeit in der Wohnung sich ausbreiten und es kann hier zu Schimmel kommen. In solchen Fällen liegt die Verwantwortung und die Schadensbeseitigung bei Dir. Wenn Balkon vorhanden, dann dort aufhängen oder nachfragen, ob im Keller eine Leine gespannt werden darf.

Gruss Günter