Einkauf per Lastschrift von Fremden

Hallo Forum,

einem Bekannten ist folgendes passiert:

Jemand hat auf seinem Namen und seiner Kontoverbindung etwas per Lastschrift bestellt und eine andere (wahrscheinlich nicht seine eigene) Lieferadresse angegeben. Die Polizei kann meist nur was unternehmen, wenn unter der Adresse auch die entsprechende Person gemeldet ist. Die Firma bei der bestellt wurde hat ausgeliefert und abgebucht. Mein Bekannter hatte mit der ganzen Sache nichts zu tun, er hat es nur am Kontoauszug bemerkt und das Geld wg. Widerspruch zurück gehen lassen. Logischerweise bekommt er jetzt die ganzen Mahungen und kommt in Erklärungsnot. Wie ist das rechtlich, was passiert und wie kann man dem Besteller auf die Schliche kommen?

Die ganze Sache beschäftigt mich schon irgendwie wenn man mal überlegt, wem man seine Bankverbindung so gegeben hat (Ebay etc.)

Danke, Olli

Hallo,

was die Polizei angeht, so stimmt dies nur teilweise. Klar, wenn die Adresse nicht stimmt, muss man anfangen zu ermitteln, und bei ein paar Euro lohnt der Aufwand nicht, und die Sache wird dann ziemlich schnell eingestellt. Andererseits sollte man aber auf jeden Fall Anzeige erstatten, weil so u.U. groß angelegte Betrugsserien aufgedeckt werden. Meist machen die Leute so etwas nicht im Einzelfall, sondern gehäuft, und da wird dann schon aufwändig ermittelt. Da ist dann jeder neue Fall ein zusätzliches Puzzlestück, durch das die Aufklärung erleichtert wird. Weiterhin kann man die Anzeige auch gegenüber dem Lieferanten als Beleg für eine betrügerische Bestellung verwenden. Der wird dann von Mahnungen absehen. Im Zweifelsfall Anwalt einschalten (Rechtsschutzversicherung?).

Passieren kann einem so etwas schon hin und wieder, weil für Lastschriften die Kontonummer und BLZ ausreichen. Beide sind nicht gerade Staatsgeheimnisse. Bei allen Freiberuflern und Gewerbetreibenden stehen diese Daten auf dem Briefbogen, etc. Und jeder, der schon eine Überweisung von mir bekommen hat, hat die Daten auch (bei elektronischem Buchungsbeleg). Dafür gibt es eben die Widerspruchsmöglichkeit. Es hilft also nur regelmäßige Kontrolle der Kontoauszüge. Ist eben immer die Frage der Abwägung zwischen einfacher Handhabe und Risiko.

Gruß vom Wiz

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