Schadensersatz Christbaumständer?

Hallo zusammen,

mein neuer Christbaumständer hat mir einen schönen grünen, sechseckigen Fleck auf meinem braunen Wohnzimmer-Linoleum hinterlassen. Es ist etwas Wasser übergelaufen, hat sich unterhalb des Ständers gesammelt, die Farbe des Ständers angenommen und den Boden nicht säuberbar grün gefärbt.

Da mein Wohnzimmer mit 38 qm recht gross ist, kostet die Verlegung eines neuen Bodens 1900 Euro.

Nach welchem Recht kann ich jetzt Schadensersatz verlangen?
BGB oder Produkthaftung? Und was muss ich nun beachten?
Kriege ich einen neuen Boden und muss ich mir neu für alt anrechnen lassen?
Kann ich auf Kostenvoranschlag abrechnen oder muss ich den Boden tauschen lassen?

Gekauft habe ich das Ding am 17.12.01, also noch zum alten Gewährleistungsrecht.

Jeder zielführende Kommentar ist willkommen.

Mit freundlichen Grüssen

Ralf Schwarz

Hallo Ralf,

verkürzt gesagt, greift die Gewährleistung, wenn das Produkt bei bestimmungsgemäßem Gebrauch einen Mangel aufweist, der den weiteren Gebrauch nennenswert einschränkt. Nach meiner Kenntnis gehört das Wässern eines Christbaumständers nicht zu dessen üblicher und bestimmungsgemäßer Verwendung. Ferner wird der Christbaumständer immer noch uneingeschränkt nutzbar sein. So sehe ich also kaum einen Ansatzpunkt, um irgendwelche Ansprüche geltend zu machen.

Nehmen wir an, das Wässern gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Christbaumständers. Dann wird die Sache komplizierter, weil für einen in oder unter Wasser eingesetzten Gegenstand wasserfeste Farbe verwendet werden muß. Deshalb gäbe es einen Anspruch auf Instandsetzung oder Ersatz des Christbaumständers. Dann wäre der Fleck auf dem Fußboden ein Folgeschaden, verursacht durch ein mängelbehaftetes Produkt. Da darf der Hersteller des Christbaumständers froh sein, daß es sich „nur“ um einen Linoleumboden handelt und nicht um einen einmaligen Orientteppich von unschätzbarem Wert, der durchnäßt seine Feuchtigkeit auf den darunter liegenden, mit Intarsien geschmückten Parkettboden aus handgeschnitzten Stäbchen einer ausgestorbenen Baumart abgab.

Im geschilderten Extremfall ist es einsichtig, daß man vom Anwender im zumutbaren Rahmen vorsorgliche Sorgfalt erwarten darf, daß er eine geeignete Unterlage verwendet oder überhaupt vermeidet, daß mit Wasser gepanscht wird. Und warum soll das bei einem anderen Fußbodenbelag anders sein?

Kurz: Ich sehe keine Chance, vom Händler oder Hersteller des Christbaumständers auch nur einen Cent Entschädigung für Beeinträchtigungen des Fußbodens zu erhalten.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

so verbraucherunfreundlich ist die Rechtsprechung nicht mehr.

Vergleichsweise ein (konstruiertes) Beispiel:

Ich kaufe mir ein neues Auto. Beim ersten Tanken hänge ich den Tankrüssel rein und stelle auf automatisch, es schwappt Benzin wegen einem sehr engen Tankstutzen (ich habe so ein Auto) heraus, das Benzin kommt auf den heissen Auspuff, entzündet sich und fackelt Auto und Tankstelle ab. Ich komme mit schweren Brandwunden davon.
In der Bedienungsanleitung stand nichts davon, das bei diesem Auto besonders darauf zu achten ist.

Ja, kann man sagen, weiss doch jeder, beim Umgang mit feuergefährlichen Stoffen ist besondere Vorsicht geboten und es gehört nicht zum bestimmungsgemässen Gebrauch eines Autos, mit Benzin übergossen zu werden. Selber schuld. Dumm tut weh.
Bei so einem Fall wird der Autohersteller nicht so leicht davonkommen.

Ein reller Fall aus der Praxis:
Eine Maschine wird repariert. Nach der Reparatur wird der Strom angestellt, die Maschine läuft noch nicht, da das zu liefernde Medium noch ausreichend Druck hat. Der Mechaniker will schnell noch seinen Lappen aus der Maschine holen. Die Maschine läuft an und schlägt dem Mann mit dem Lüfterflügel die Hand ab.

Frage: Wer hat Schuld und muss zahlen? Der Hersteller, weil er keine Vorrichtungen eingebaut hat, die das Anlaufen bei offener Maschine verhindern oder der Mechaniker, weil er in die eingeschaltete Maschine gekrochen ist?

Zahlen musste im ersten Ansatz der Hersteller, weil er keine Türendschalter eingebaut hat. Dann konnte er sich aber doch herauswinden, weil der Mechaniker eine fachkundige Person war und den Aufbau der Maschine kannte.

Hausfrauen sind meist keine Christbaumständermechaniker.

Ich denke, um meinen Fall werden sich die Juristen streiten.
Zum bestimmungsgemässen Gebrauch eines modernen Christbaumständers gehört das Wässern des Baums. Wenn dabei aus Unachtsamkeit etwas Wasser überläuft, ist das sicher nicht grob fahrlässig. Ein Produkt, das dabei meinen Boden ruiniert, ist für mich sicherlich nicht mehr nutzbar.

Ausserdem gibt es nicht nur die Gewährleistung nach BGB, sondern auch noch das Produkthaftungsgesetz.

Mal sehen, mein Rechtschutz will auch mal benutzt sein und meinen Anwalt habe ich auch schon länger nicht gesehen.
Ich hätte mich nur gerne schon vorher schlau gemacht.

CU
Ralf

Hallo Ralf,

Rechtsschutz hin oder her, Schriftsätze und das Herumlungern in einer Anwaltskanzlei kosten Deine Zeit. Das wollte ich Dir ersparen. Ohne Jurist zu sein, halte ich Dein Ansinnen für aussichtslos.

Gruß
Wolfgang