Hallo Wolfgang,
so verbraucherunfreundlich ist die Rechtsprechung nicht mehr.
Vergleichsweise ein (konstruiertes) Beispiel:
Ich kaufe mir ein neues Auto. Beim ersten Tanken hänge ich den Tankrüssel rein und stelle auf automatisch, es schwappt Benzin wegen einem sehr engen Tankstutzen (ich habe so ein Auto) heraus, das Benzin kommt auf den heissen Auspuff, entzündet sich und fackelt Auto und Tankstelle ab. Ich komme mit schweren Brandwunden davon.
In der Bedienungsanleitung stand nichts davon, das bei diesem Auto besonders darauf zu achten ist.
Ja, kann man sagen, weiss doch jeder, beim Umgang mit feuergefährlichen Stoffen ist besondere Vorsicht geboten und es gehört nicht zum bestimmungsgemässen Gebrauch eines Autos, mit Benzin übergossen zu werden. Selber schuld. Dumm tut weh.
Bei so einem Fall wird der Autohersteller nicht so leicht davonkommen.
Ein reller Fall aus der Praxis:
Eine Maschine wird repariert. Nach der Reparatur wird der Strom angestellt, die Maschine läuft noch nicht, da das zu liefernde Medium noch ausreichend Druck hat. Der Mechaniker will schnell noch seinen Lappen aus der Maschine holen. Die Maschine läuft an und schlägt dem Mann mit dem Lüfterflügel die Hand ab.
Frage: Wer hat Schuld und muss zahlen? Der Hersteller, weil er keine Vorrichtungen eingebaut hat, die das Anlaufen bei offener Maschine verhindern oder der Mechaniker, weil er in die eingeschaltete Maschine gekrochen ist?
Zahlen musste im ersten Ansatz der Hersteller, weil er keine Türendschalter eingebaut hat. Dann konnte er sich aber doch herauswinden, weil der Mechaniker eine fachkundige Person war und den Aufbau der Maschine kannte.
Hausfrauen sind meist keine Christbaumständermechaniker.
Ich denke, um meinen Fall werden sich die Juristen streiten.
Zum bestimmungsgemässen Gebrauch eines modernen Christbaumständers gehört das Wässern des Baums. Wenn dabei aus Unachtsamkeit etwas Wasser überläuft, ist das sicher nicht grob fahrlässig. Ein Produkt, das dabei meinen Boden ruiniert, ist für mich sicherlich nicht mehr nutzbar.
Ausserdem gibt es nicht nur die Gewährleistung nach BGB, sondern auch noch das Produkthaftungsgesetz.
Mal sehen, mein Rechtschutz will auch mal benutzt sein und meinen Anwalt habe ich auch schon länger nicht gesehen.
Ich hätte mich nur gerne schon vorher schlau gemacht.
CU
Ralf