Leasingfalle Auto?!

Ein Bekannter meines besten Freundes hat diesen 1997 im bierseligen Zustand zur Unterschrift als Bürge eines Leasingvertrages für ein Auto überredet. Das damalige Nettoeinkommen meines Freundes stand ein keiner Relation zum Leasingwert (1150,-DM zu 33.000,-DM). Der Bekannte hat mittlerweile einige zehntausend Mark Schulden und auch immer wieder Probleme, die Leasingrate zu zahlen, so dass die Bank immer wieder an meinen Freund herantritt. Ich habe herausbekommen, dass das Autohaus bei der Vertragsunterzeichnung keine Überprüfung des Bürgen durchgeführt hat um die Bonität abzusichern. Laut Geschäftsbedingungen hätte diese Bürgschaft nicht zustande kommen dürfen.

Hat mein Freund eine Möglichkeit, aus diesem Leasingvertrag auszusteigen? Zudem sich betreffender Bekannter aus der Stadt „absetzen“ will, um so zahlreichen Gläubigern zu entgehen ( Recherche ).

Über Urls,Tipps und andere Hilfen zum Thema bin ich sehr dankbar!

Gruss
Reiko

Ein Bekannter meines besten Freundes hat
diesen 1997 im bierseligen Zustand zur

*** Was heisst denn „bierseliger Zustand“ ?

Unterschrift als Bürge eines
Leasingvertrages für ein Auto überredet.
Das damalige Nettoeinkommen meines
Freundes stand ein keiner Relation zum
Leasingwert (1150,-DM zu 33.000,-DM).

*** Es gab mal ein Urteil beim BGH da wurde sowas als nichtig erklärt. Es handelte sich dabei aber um die Tochter des Schuldners die gar kein Einkommen hatte ! Also wer im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten einen Vertrag unterzeichnet kann ihn ja auch lesen. Also weiss er für was er im Zeifelsfall gerade stehen muss. Oder war er „betrunken“ ?? Das wäre gut ! Man muss es eben nur noch beweisen können …

Der

Bekannte hat mittlerweile einige
zehntausend Mark Schulden und auch immer
wieder Probleme, die Leasingrate zu
zahlen, so dass die Bank immer wieder an
meinen Freund herantritt. Ich habe
herausbekommen, dass das Autohaus bei der
Vertragsunterzeichnung keine Überprüfung
des Bürgen durchgeführt hat um die
Bonität abzusichern.

*** Die Leasinggesellschaft wird das sicherlich getan haben. Hat er Lohnnachweise abgeben müssen ? Hat er eine Schufa-Einwilligung gegeben ? Wurde eine Haushaltsrechnung gemacht ?

Laut

Geschäftsbedingungen hätte diese
Bürgschaft nicht zustande kommen dürfen.

*** Was steht denn drin ?

Hat mein Freund eine Möglichkeit, aus
diesem Leasingvertrag auszusteigen?

*** Er kann jederzeit einen Antrag auf Entlassung aus dem Bürgschaftsvertrag stellen - nur wird die Leasing ihn nach der Vorgeschichte mit dem Leasingnehmer gehen lassen ? Eher nein :frowning:

Zudem

sich betreffender Bekannter aus der Stadt
„absetzen“ will, um so zahlreichen
Gläubigern zu entgehen ( Recherche ).

*** ANWALT NEHMEN !! Dein Freund wird bald mit auf der Seite der geschädigten stehen …

Über Urls,Tipps und andere Hilfen zum
Thema bin ich sehr dankbar!

Url´s sind immer schwierig zu bekommen da via Internet keiner „verbindliche“ Auskünfte gibt … Probier doch mal http://www.wiemer-droste.de Das ist mein Anwalt.
Auf der Page gibt es einen Linkbereich der wiederum den Weg zu einigen Quellen freigibt …

Vielleicht kann Dein Bekannter mit seinem „Freund“ reden und dieser findet einen anderen Bürgen der mit in den Vertrag einsteigt. Normalerweise wird sich bei der Vorgeschichte keiner finden aber vielleicht hat er ja Glück.

Ich wünsche Deinem Bekannten viel Glück !

Ciao

Falk