Arbeitsrecht/Arbeitszeit

Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zur Anrechnung der Arbeitszeit:
Wenn ich meinen Arbeitsplatz verlassen muß, weil das Gebäude evakuiert wird, wie wird dann die Zeit der Abwesenheit gewertet?
Der Arbeitgeber sagt einfach: das ist Freizeit ab Beginn der Evakuierung (es gilt übrigens der BAT). Ich sehe das anders: ich wollte meine Arbeitsleistung anbieten und der AG konnte sie nicht annehmen, das ist dann sein Problem.
Bevor ich mich aber auch irgendwelche fruchtlosen Diskussionen mit einem Juristen (mein AG ist Rechtsverdreher) einlasse, würde ich gern Eure Meinung hören.
Wenn’s geht auch gleich ein paar § zum Nachlesen.
Vielen Dank und Gruß
J. Doe

Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zur Anrechnung der Arbeitszeit:
Wenn ich meinen Arbeitsplatz verlassen muß, weil das Gebäude
evakuiert wird, wie wird dann die Zeit der Abwesenheit
gewertet?

J. Doe

Warum wurde denn evakuiert?

Gruß,
LeoLo

Warum wurde denn evakuiert?

Hallo Leo

Wegen einer Bombenräumung. Der Radius der Evakuierung mußte kurzfristig ausgedehnt werden, da die Bombe nicht entschärft, sondern gezündet wurde. Dadurch haben wir nur eine knappe Stunde vorher erfahren, daß wir den Arbeitsplatz mittags räumen mußten. Ganztagskräfte kommen dadurch unbeabsicht ins Minus, obwohl sie ihre AK anbieten wollten. Wenn das einige Tage vorher bekannt gewesen wäre, hätten sicherlich etliche den ganzen Tag freigenommen und etwas sinnvolles mit ihrer Freizeit gemacht. Aber so ist das nach meiner Ansicht das Problem des Arbeitgebers.
Aber ich brauche dafür einen Hinweis auf § oder Kommentare.
Grüße J. Doe

Wegen einer Bombenräumung. Der Radius der Evakuierung mußte
kurzfristig ausgedehnt werden, da die Bombe nicht entschärft,
sondern gezündet wurde. Dadurch haben wir nur eine knappe
Stunde vorher erfahren, daß wir den Arbeitsplatz mittags
räumen mußten. Ganztagskräfte kommen dadurch unbeabsicht ins
Minus, obwohl sie ihre AK anbieten wollten. Wenn das einige
Tage vorher bekannt gewesen wäre, hätten sicherlich etliche
den ganzen Tag freigenommen und etwas sinnvolles mit ihrer
Freizeit gemacht. Aber so ist das nach meiner Ansicht das
Problem des Arbeitgebers.

Hallo J.Doe.

Hat ein wenig gedauert, da ich noch in mich gehen musste:smile:

Meines Erachtens ist der AG im Recht: kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Voraussetzungen nach §616BGB liegen nicht vor (kein unverschuldetes subjektives Leistungshindernis), ebensowenig handelt es sich hier um Betriebsrisiko. Von den subjektiven Leistungshindernissen des § 616BGB sind objektive Hindernisse zu unterscheiden (z.B. Schneeverwehungen, Glatteis, Straßensperre, Smogalarm und für mich auch diese Evakuierung). Sie treffen nicht nur einzelne Individuen, sondern wirken sich für jedermann aus. Es handelt sich also nicht um Gründe in der Person des Arbeitnehmers, so daß kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht.
Da keine der beiden Arbeitsvertragsparteien diese Unmöglichkeit zu vertreten hat, handelt es sich sicher auch nicht um Annahmeverzug. Also würde ich zugunsten des AG entscheiden. Bei Gleitzeit o.ä. muß die Arbeit demnach nachgeleistet werden. Ist Nacharbeiten nicht möglich besteht in meinen Augen kein Lohnanspruch für diese Zeit.

Aber diesmal bin ich nicht 100% sicher ( mehr so 95% :o) )

Gruß,
LeoLo