Bekomme verliehenes Geld nicht zurück

Hallo,

hab mal eine frage. wie bekommt man geld zurück welches man vor ca.drei jahren verliehen hat? welche rechtlichen schritte kann man einleiten?

Danke für antworten

Holger

Hallo Holger,

hast Du was Schriftliches in der Hand ? Oder wenigstens Zeugen ?

Wenn nein, dann kannst Du’s vergessen, wenn ja, dann gibt’s genügend Möglichkeiten.

Grüsse

Sven

Hallo Holger,

wenn Du einen Nachweis hast, dass Du Geld verliehen hast und auch die Rückzahlung vereinbart wurde, dann schriftlich per Einschreiben zur Zahlung auffordern, Frist des Zahlungseinganges festlegen, dann Mahnbescheid erlassen, wenn bis zur Frist kein Geld eingegangen ist. Aber, Du solltest möglicherweise prüfen, ob Du eine Chance hast, das Geld auf dem Gerichtsweg zu erhalten. Selbstverständlich kannst Du auch einen Anwalt einschalten, der das Geld eintreibt.

Wenn Du keinen Beweis,auch keinen Zeugen hast, bist Du nur auf die Ehrlichkeit des Empfängers angewiesen, wenn der nichts mehr „weiss“, kannst Du das Geld abschreiben.

Gruss Günter

hab mal eine frage. wie bekommt man geld zurück welches man
vor ca.drei jahren verliehen hat? welche rechtlichen schritte
kann man einleiten?

Danke für antworten

Holger

ja also einen zeugen hab ich schon einen einschreibebrief hab ich ihm auch schon geschickt nur gibt es den nicht noch einen anderen weg als nen anwalt einzuschalten? den der wird mich ja auch geld kosten und am ende hängen sie ihm einen titel an und er hat 30 jahre zeit zu bezahlen oder bin ich da falsch informiert?

Hallo Holger,

den ersten Schritt eines gerichtlichen Mahnbescheids kannst Du selbst durchführen. Dazu musst Du Dir in einem Bürobedarfs-Laden ein passendes Formular kaufen (kostet bei uns in Stuttgart ca. 1,5 Euro), ausfüllen und dem passenden Gericht (steht bereits auf dem Formular) bringen. Der Rechtspfleger beim Gericht hilft Dir sogar beim Ausfüllen (einfach an der Pforte / Rezeption durchfragen).

Kostet dann ca. 28 Euro. Der Mahnbescheid wird dann vom Gericht zugestellt und der Beschuldigte hat 14 Tage Zeit, Einspruch dagegen einzulegen. Danach kommt dann die Vollstreckung in Verbindung mit Pfändung. Wenn’s dann nichts zu pfänden gibt, hast Du für die nächsten 30 Jahre einen Rechtstitel ihm gegenüber. Sobald er dann wieder Geld verdient, kann er gepfändet werden (Achtung: Freigrenze wurde von ca. 1.100 DM auf ca. 1.600 DM hochgesetzt).

Wie das allerdings mit einem Zeugen bzgl. der Anerkennung ist, weiss ich nicht. Ein Vertrag wäre da schon wasserdichter.

Grüsse

Sven

Vielen Dank werd ich machen

cu Holger

Hi Holger,

Sven hat Dir weitgehend Hinweise über den Mahnbescheid gegeben.
Wenn der Mahnbescheid raus ist, kann es sein, dass der Schuldner Widerspruch erhebt. Du wirst dann vom zuständigen Amtsgericht aufgefordert, die Forderung zu begründen. Unter Antritt des Beweises „also des Zeugen“ kannst Du Deinen Widerspruch natürlich auch auf der Geschäftsstelle des AG zu Protokoll geben. Ausserdem entstehen Dir weitere Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren. Diese Kosten hat Dir der Schuldner zu ersetzen. Wenn Du höhere Zisnen als üblich beantragst, bitte hinweisen, dass Du Bankkredit (Kontokorrent) in Anspruch nimmst und wenn rechtzeitig gezahlt worden wäre, dies nicht notwendig gewesen ist. Dann kannst Du auch höhere Zinsen darlegen. Im Mahnbescheid nicht vergessen, dass Du eventuell Telefonkosten hast, Schreibkosten und Porto. Du kannst einen Mahnbescheid auch auf der Geschäftsstelle des AG abgeben. Dann bitte Formular mitnehmen und den Rechtspfleger aufsuchen.

Wenn Du dann den Widerspruch begründen musst, die Forderungen ausreichend darstellen und beantragen: Wenn der Schuldner nicht fristgerecht antwortet wird beantragt ein Versäumnisurteil gegen den Schuldner zu erlassen. Ausserdem eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils verlangen.

Gruss Günter

Schlichtung vs. Mahnbescheid
Hi,

wobei in NRW ein Mahnbescheid ein späteres Schlichtungsverfahren ausschließt. Also vorher überlegen: Ab zum Schiedsmann oder gleich den Mahnbescheid.

Gruß
Christian