Privat: Unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung?

Im Archiv habe ich nichts brauchbares gefunden: Kann ich nun einen PKW privat unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkaufen? Hat dann der ebenfalls private Käufer nicht mehr das Recht, mein 12 Jahre altes Auto zu reklamieren?
Braucht man dazu einen DEKRA-Bericht?

Über Links zum Nachlesen würde ich mich freuen.

bye
>Micha

Hallo ,
meinst Du vielleicht , „kann ich jemandem meinen Schrott andrehen , ohne das ich selber Ärger bekomme“ , oder mehr so" ich bin mir nicht sicher wegen der alten Karre , wenn ich da noch selber reparieren muß , kann ich sie auch verschrotten lassen" ?

Also praktisch ist es so :
Mit TÜV oder DEKRA kann man die Kiste noch ne Weile fahren , früher 2 Jahre ( und jetzt ein Jahr ?) , also wird das Fahrzeug mit Tüv oder Dekra aufgewertet , ein besserer Preis .
Dann kannst Du auch den Wagen einmal selber in der Werkstatt prüfen lassen , und das dem Kunden weitergeben .
Die modernen Autos haben weniger Rost als früher und der Motor kann auch nach 12 Jahren noch ganz gut sein .
Gib Fehler an , die Du selber weißt , weise auf den allgemeinen Zustand und das Alter hin , gib keine Garantien .
Mit der Garantie , die ein Händler einem Gebrauchtwagenverkauf bietet , kann er auch mehr verlangen , also weniger für Dich .
Mehr kann ich dazu nicht sagen .
MfG

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Ja, geht
Wenn du Privatmensch bist, also das Auto nicht zum Bestreiten deines Lebensunterhaltes genutzt hast oder gewerblich mit Autos handelst kann Du die Gewährleistung im Kaufvertrag gänzlich ausschließen.

Gruß

Matthias

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Hallo,

Im Archiv habe ich nichts brauchbares gefunden: Kann ich nun
einen PKW privat unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung
verkaufen? Hat dann der ebenfalls private Käufer nicht mehr
das Recht, mein 12 Jahre altes Auto zu reklamieren?

Ich denke, wer sich ein 12 Jahre altes Auto kauft, sollte sich eh besser auskennen als der Durchschnitts-Verkäufer :smile:
Beim Verkauf mußt du aber natürlich auf Unfälle und dir bekannte Schäden und Mängel hinweisen, es verlangt aber niemand von dir dich unters Auto zu legen, und zu schauen, ob es BALD durchgerostet ist.

Cu Rene

Ich denke, wer sich ein 12 Jahre altes Auto kauft, sollte sich
eh besser auskennen als der Durchschnitts-Verkäufer :smile:

Oh, weit gefehlt.

Ich habe gerade eine Klage am Hals, weil ich einem völlig Ahnungslosem über eine Kleinanzeige eine gebrauchte Gitarre verkauft habe. Leider habe ich keinen Kaufvertrag gemacht und somit die Gewährleistung auch nicht ausgeschlossen. Jetzt behauptet der Typ nach einigen Monaten, dass die Gitarre krumm sei und beruft sich auf die (damals noch gültige) 6-monatige Rügefrist.
Jetzt gilt es gerichtlich zu klären, ob der Mangel bei Übergabe schon vorhanden war. Kann er das Beweisen, wovon ich nicht ausgehe, muss ich haften. Streitwert: 150,00 Euro.

Daher: Bei jedem Kaufvertrag schriftlich den Ausschluß der Gewährleistung vereinbaren. Egal wie blöd oder schlau einem der Käufer vorkommt.

Gruß

Matthias

Hallo,

Ich denke, wer sich ein 12 Jahre altes Auto kauft, sollte sich
eh besser auskennen als der Durchschnitts-Verkäufer :smile:

Ich habe gerade eine Klage am Hals, weil ich einem völlig
Ahnungslosem über eine Kleinanzeige eine gebrauchte Gitarre
verkauft habe. Leider habe ich keinen Kaufvertrag gemacht und
somit die Gewährleistung auch nicht ausgeschlossen. Jetzt
behauptet der Typ nach einigen Monaten, dass die Gitarre krumm
sei und beruft sich auf die (damals noch gültige) 6-monatige
Rügefrist.

Ich vergaß, es ist immer gut einen Zeugen zu haben, der idealerweise nicht verwandt oder zu sehr befreundet (oder gar verlobt) ist.

Cu Rene