Streß nach Kündigung ... Entgelt/Aufmaße

Moin,

ein Freund von mir hat ein Problem:

Ihm wurde gekündigt. Es steht noch ein Teil des Januargehaltes aus. Der ehemalige Arbeitgeber weigert sich diesen Teil auszuzahlen, weil mein Freund ein Aufmaß von einer Baustelle verloren hat (er war allein dort) und sich auch nicht mehr an die Einzelheiten erinnern kann. Dem Arbeitgeber wurde dies bereits kurz nach dem Verlust (muß so im November gewesen sein) mitgeteilt.

Jetzt hält er eben den Teil des Januargehaltes mit der Begründung zurück, daß eben das besagte Aufmaß fehlt und er keine Rechnung erstellen könnte.

Welche Möglichkeiten seht ihr an das Geld zu kommen (ca. 250 €).

Gruß
Daniel Scholdei

PS: Sollten noch Angaben fehlen, dann werde ich mich bei meinem Freund nochmal kundig machen

Hallo,

erstens weiß ich nicht , was ein Aufmaß ist. Ist aber auch eigentlich egal.
Wenn Dein Freund sein ausstehnendes Gehalt haben will, muss er es fordern. Schriflich und mit Fristsetzung. Bezahlt der Arbeitgeber nicht, muss er vor dem Arbeitsgericht klagen. In der ersten Instanz ist dies ohne Anwalt möglich. Der Arbeitsrichter wird dann beiden Parteien mitteilen, ob gezahlt werden muss oder nicht.

Grüße Michael

Aspekt Zurückbehaltungsrecht am Gehalt …
Hallo Michael,

über die Vorgehensweise zur Geltendmachung von ausstehendem Gehalt bin ich informiert. Meine Frage zielt dahin, ob dem Arbeitgeber ein Zurückhaltungsrecht an dem ausstehenden Gehalt zusteht?

Ein Aufmaß ist eine Aufstellung der durchgeführten Arbeiten und des dafür verwendeten Materials.

Es geht also darum, einen evtl. aussichtslosen Rechtsstreit zu vermeiden.

Gruß
Daniel Scholdei

Daniel Scholdei.

Es geht also darum, einen evtl. aussichtslosen Rechtsstreit zu
vermeiden.

– Keine Sorge.

Ausstehendes Gehalt schriftlich anmahnen (zzgl. 8,62% Verzugszinsen/Jahr) und ggf. einklagen. Vom AG nicht einschüchtern lassen. Er kann ja sein angeblich berechtigtes Interesse vor dem ArbG mal zum Besten geben.

:wink:

Gruß,
LeoLo

Hallo Daniel,

grundsätzlich könnte ein Arbeitgeber seine Forderungen gegen den Lohn aufrechnen.
Allerdings müsste er zunächst einen Titel erwirken. Diesen hat er nicht. Er hat ja noch nicht einmal seine Forderung errechnet. Der Arbeitgeber müsste zuerst nachweisen, dass Dein Freund grob fahrlässig oder forsetzlich gehandelt hat. Dann müsste er seine Forderung errechnen und einklagen. Dann könnte er aufrechnen.

Also ausstehendes Gehalt fordern.

Grüße Michael

vielen Dank! Habe eure Antworten weitergegeben oT.
o.T. = ohne Text