Elzer Berg

Hallo an alle Rechtskundigen
Diese Frage ist eine ziemlich hypothetische Frage , aber die Antworten interessieren mich schon sehr .
zur Voraberklärung ( weil ja nicht jeder den Elzer Berg kennt )
BAB 3 von Köln in Richtung Frankfurt , 3 Fahrspuren , die beiden linken Spuren auf max. 100 km/h begrenzt , die rechte auf 40 km/h , grundsätzliches Überholverbot für LKW .
nun zu meinem hypothetischen ( schönes Wort , woll ? ) Fall :
ich fahre mit meinem PKW! nachts über die oben genannte BAB und bin ausnahmsweise mal alleine auf der Fahrbahn unterwegs . In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot ! Nun habe ich aber keine Lust , auf 40 km/h runterzubremsen und wechsle auf die mittlere Fahrspur , um meine Reisegeschwindigkeit zu halten ! Ist dies rechtens oder kann man mich auf irgendeine Weise belangen ?
Ich glaube , dies wäre eine schöne Prüfungsfrage für angehende Juristen .
Viel Spaß beim Grübeln
Grüße vom Trucker
Dietmar
P.S. die Frage kann ich auch so ähnlich stellen für die BAB 5 Basel Richtung Mannheim rechte Spur wg. Schlaglöcher auf 60 km/h begrenzt .

hallo!

Also wenn die gesetzliche Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen bei 60 km/h liegt, würde mich eine 40 km/h Begrenzung schon sehr wundern.
Die Tafel ist wirklich nicht blau?

Gruß

Tom

Das ist falsch.

Also wenn die gesetzliche Mindestgeschwindigkeit auf
Autobahnen bei 60 km/h liegt…

Tut sie nicht, es gibt lediglich die Beschränkung, daß Autobahnen nur von Fahrzeugen mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 Km/h benutzt werden dürfen.
Eine „gesetzliche Mindestgeschwindigkeit“ wäre bei Nebel, Glatteis, etc. wohl ziemlich bedenklich.

Gruß

Markus

hi Tom

ich seh schon - du kennst den Elzer Berg nicht *g*. Das ist ein ziemlich steiles Autobahnstück auf dem früher unzählige Unfälle durch überhöhte Geschwindigkeit passiert sind. Und dort ist die rechte Fahrspur tatsächlich auf 40km/h beschränkt, aber IMHO nur für LKW. Zudem sind dort auch 1 oder 2 stationäre Radaranlagen installiert.
Zur Ursprungsfrage - ich würde da glaube ich einfach auf der mittleren Spur fahren ung gut ist. Auf dem relativ kurzen Stück wegen unzulässigem Linksfahren belangt zu werden ist wohl eher unwahrscheinlich.

Grüßle
Frank K.

Du hast recht
Hallo!

Du hast recht. Ich hab das auch so gemeint, nur etwas falsch ausgedrückt.

Gruß

Tom

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ganz einfach
Hallo Dietmar,

Diese Frage ist eine ziemlich hypothetische Frage , aber die
Antworten interessieren mich schon sehr .

so hypothetisch ist sie nicht - die Frage ist schon mehrfach aufgetaucht (u.a. Motorwelt).

ich fahre mit meinem PKW! nachts über die oben genannte BAB
und bin ausnahmsweise mal alleine auf der Fahrbahn unterwegs .
In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot ! Nun habe ich aber
keine Lust , auf 40 km/h runterzubremsen und wechsle auf die
mittlere Fahrspur , um meine Reisegeschwindigkeit zu halten !
Ist dies rechtens oder kann man mich auf irgendeine Weise
belangen ?

Du brauchst nicht zu wechseln. Die 40km/h Begrenzung ist geschaffen worden für LKWs, die hier ja die rechte SJpur benutzen müssen.
Wenn du wegen freier Fahrbahn ganz rechts fährst, wirst du zwar beglitzt, aber du bekommst nichts (keine Verwarnung oder so), wenn du langsamer als 100 km/h fährst.

Die Begründung liegt hier in der Rechtsauslegung nach „Sinn und Zweck der Vorschrift“.

Gruß
HaWeThie

Ich glaube , dies wäre eine schöne Prüfungsfrage für angehende
Juristen .
Viel Spaß beim Grübeln
Grüße vom Trucker
Dietmar
P.S. die Frage kann ich auch so ähnlich stellen für die BAB 5
Basel Richtung Mannheim rechte Spur wg. Schlaglöcher auf 60
km/h begrenzt .

Bei KArlsruhe ??
Hallo Dietmar,

P.S. die Frage kann ich auch so ähnlich stellen für die BAB 5
Basel Richtung Mannheim rechte Spur wg. Schlaglöcher auf 60
km/h begrenzt .

Wenn Du den Abschnitt jurz vor KA meinst, von Norden gesehen: Das ist eindeutig für Fahrzeuge ab 3,5t oder 7,5t gewesen. Oder ist noch so.

gruß

dennis