Hallo,
ich habe folgende Fragen zur km-Pauschale PKW bei Dienstreisen:
- MUSS der Arbeitgeber (ein gemeinnütziger e.V., der im Tarifvertrag ist) die km-Pauschale bei Dienstreisen mit dem PKW seinen Angestellten bezahlen oder kann er sich darauf berufen, dass diese Zahlung freiwillig sei und der Mitarbeiter die Kosten ja bei der Steuer absetzen könnte (was natürlich nicht dasselbe ist im Ergebnis).
- MUSS der Arbeitgeber, falls er überhaupt zahlem muss, die im Bundesreisekostengesetz festgelegte km-Pauschale von zur Zeit wohl 0,22 €/ km erstatten, oder kann er die Erstattung pro km im eigenen Ermessen festlegen?
- Kann man das irgendwo (möglichst online) nachlesen?
Danke
Heike