Dienstreise km-Pauschale: Erstattung Arbeitgeber

Hallo,
ich habe folgende Fragen zur km-Pauschale PKW bei Dienstreisen:

  1. MUSS der Arbeitgeber (ein gemeinnütziger e.V., der im Tarifvertrag ist) die km-Pauschale bei Dienstreisen mit dem PKW seinen Angestellten bezahlen oder kann er sich darauf berufen, dass diese Zahlung freiwillig sei und der Mitarbeiter die Kosten ja bei der Steuer absetzen könnte (was natürlich nicht dasselbe ist im Ergebnis).
  2. MUSS der Arbeitgeber, falls er überhaupt zahlem muss, die im Bundesreisekostengesetz festgelegte km-Pauschale von zur Zeit wohl 0,22 €/ km erstatten, oder kann er die Erstattung pro km im eigenen Ermessen festlegen?
  3. Kann man das irgendwo (möglichst online) nachlesen?
    Danke
    Heike

Hallo Heike

  1. MUSS der Arbeitgeber (ein gemeinnütziger e.V., der im
    Tarifvertrag ist) die km-Pauschale bei Dienstreisen mit dem
    PKW seinen Angestellten bezahlen …

– wenn es vertraglich (AV, TV, BetrV) nicht vereinbart ist: Nein.

Gruß,
marcus

Der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber Anspruch auf Kostenerstattung auch ohne vertragliche Regelung, aber nicht in Höhe der Pauschalen, wenn dies nicht vereinbart oder betriebsüblich ist, sondern nur in Höhe der tatsächlich aufgewendeten Spritkosten.