Unterhalt im trennungsjahr

hallo liebe wissenden,
kurz schildere ich ein kleines problem, das eine freundin betrifft:

er und sie sind verheiratet, haben ein kind. nun kommt es, aus welchen gründen auch immer, zur trennung. er zieht aus, das kind bleibt bei ihr. beide gehen arbeiten, er hat steuerklasse 3, sie 5. wie verhält sich die sachlage, wenn er ausgezogen ist??? kann sie wieder in steuerklasse 1 wechseln, sich das kind auf ihrer lohnsteuerkarte eintragen lassen? wie läuft so etwas in der praxis?

da ich von dieser materie rein gar keine ahnung habe, hoffe ich auf gute tipps von euch, mit denen ich ja bisher sehr gut gefahren bin :wink:

ich danke euch,
euer mark

Moin, Mark!

wie verhält sich die sachlage, wenn er ausgezogen
ist??? kann sie wieder in steuerklasse 1 wechseln, sich das
kind auf ihrer lohnsteuerkarte eintragen lassen? wie läuft so
etwas in der praxis?

Sie sollte beim Finanzamt einen entsprechenden Korrektureintrag auf ihrer Steuerkarte vornehmen lassen. Dazu sollte sie mitteilen, das sie ab dem xx.xx.xx dauerhaft getrennt vom Ehemann lebt. Ab dieser Meldung wird sowohl sie als auch der Ehemann wieder wie ledig behandelt (jedenfalls steuerlich)

Hier in Berlin kann man solche Änderungen glaub ich neuerdings auch bei den sogenannten Bürgerämtern machen lassen. Genaueres dazu weiß ich leider auch nicht, ich war noch nicht in der Situation :smile:

Bei ´ner Bekannten von mir ist es so, das sie einfach beim FA war und die Änderung hat auf die Steuerkarte schreiben lassen. Der damalige Ehemann fand das zwar nicht so toll, der hat dann soweit ich weiß Post vom FA bekommen, das sich ab dem soundsovielten seine Steuerklasse geändert hätte und er solle doch zum Umschreiben vorbei schauen. So hat man mir das jedenfalls erzählt.

da ich von dieser materie rein gar keine ahnung habe, hoffe
ich auf gute tipps von euch, mit denen ich ja bisher sehr gut
gefahren bin :wink:

Vielleicht wäre dieses Posting im Brett Steuern besser aufgehoben? Ich weiß nicht, aber da hätte ich eher nach ´ner Antwort gesucht.

ich danke euch,

Gern geschehen.

Greetz…

Der Dicke MD.

PS: Warum schreibst Du im Titel was von Unterhalt? Hatte doch damit nix zu tun. Oder hast Du da noch ´ne Frage vergessen? Nur so zum Verständnis…

MD.

hallo,
erstmal danke für die infos.
bezüglich meiner überschrift mit „unterhalt“:
die freundin sagte mir, daß es während der trennungszeit einen „ehegattenunterhalt“ gibt. deshalb bin ich drauf gekommen! :wink:

grüße
mark

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Und nocheinmal Moin, Mark!

erstmal danke für die infos.

Gern geschehen :smile:

bezüglich meiner überschrift mit „unterhalt“:
die freundin sagte mir, daß es während der trennungszeit einen
„ehegattenunterhalt“ gibt. deshalb bin ich drauf gekommen! :wink:

Den Unterhalt gibt es nicht nur während der Trennungszeit. Abhängig vom Einzelfall gibt es den auch nach der Scheidung weiterhin.

Ich würde Deiner Freundin dringend empfehlen, sich bezüglich ihrer Rechte mal mit einem Anwalt oder einer Anwältin für Scheidungsrecht zu unterhalten. Wenn sie selbst die Scheidung eingereicht hat oder einreichen will, ist dies sicher schon passiert. Sofern sie jedoch von der Scheidung quasi überrascht wurde oder generell die Scheidung von der anderen Seite eingereicht wurde(werden soll), empfiehlt sich dies dringend.

Derjenige, der das höhere Einkommen während der Ehe hatte (Anhand der Steuerklassenverteilung würde ich mal auf den Mann tippen), ist dem anderen zum Unterhalt verpflichtet. Vorher ist jedoch zwingend der Kindesunterhalt abzurechnen. Wenn das Kind bei ihr ist, dann steht ihr auf alle Fälle sofort der Kindesunterhalt zu. Abhängig vom dann verbleibenden Einkommen des Mannes eben auch noch Ehegattenunterhalt.

Hier jetzt detailliert zu rechnen, würde zu weit führen. Auf alle Fälle ist hier meines Erachtens Anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen. So wie es oft praktiziert wird, verliert die Frau einfach zuviel dabei, wenn sie sich nicht beraten läßt.

Und das schrieb jetzt allen Ernstes ein Mann… *ggg*

Greetz…

Der Dicke MD.

Ein guter ausführlicher Link zum Thema Trennungs- und nachehelicher Unterhalt:
http://www.mein-recht.de/eu.html
Gruß Norbert

P.S.
…nach meiner Erfahrung, muss man sich um die finanzielle Zukunft des Mannes eher Sorgen machen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Mark,

als betroffener kann ich Dir möglicherweise wertvolle Tipps geben.
Zunächst stellt sich die Frage: „Soll die Trennung in einer Scheidung enden ? Oder will man nur mal eine Weile getrennt leben“.
Auf jeden Fall ist die Unterhaltsfrage wichtig (egal welche Steuerklasse) ! Die wird sich spätestens nach der Scheidung ändern müssen - In der Regel 1 und 1 mit 0,5 Kinder je Elternteil oder ein Kind für den der es im Haushalt hat.

An Hand er „Düsseldorfer Tabelle“ wird der Kindesunterhalt festgelegt.
Dann wird der Ehegattenunterhalt berechnet. Faustformel: Das bereinigte Nettoeinkommen beider Partner wird addiert, danach werden 4 siebtel davon demjenigen zugesprochen, der bisher das höhere Einkommen hatte.
3 siebtel erhält der geringer verdienende Partner.

Schwierig ist eine Scheidung wegen der emotionalen Situation! Meist ist eine oder einer, die oder der Betrogene oder einfacher ausgedrückt „verlassene“. Das bedeutet, mehr oder weniger Krieg! Besonders effektive ist ein solcher Krieg, wenn beide zu unterschiedliche Anwälten rennen. Dann zieht sich alles lange vor den Gerichten hin und die Anwälte sowie die Gerichte werden satt und immer reicher.

Wenn immer eine Aussprache möglich ist, sollte man einen gemeinsamen Anwalt oder einen Friedensrichter aufsuchen, der die tatsächliche Situation ermittelt und beiden die Eckpunkte und Grenzen erläutert.
Das ist sehr hilfreich und kostensparender.

Es kommen dabei auch die Punkte: „Gütergemeinschaft“, „Rentenanspruch“,“ gemeinsame Lebensversicherung“ und einiges mehr aufs Tablett. Wenn hierbei ein Friedensrichter beide Partner aufklärt, so sind wirklich erhebliche Kosteneinsparungen möglich.

Insbesondere wenn ein gemeinsames Kind existiert, so ist dessen Zukunft allemal das WICHTIGSTE !

In diesem Sinne viel Erfolg!
Gruß Jürgen