sexuelle Nötigung.... *lang*

Von: , Frage gestellt am Di, 12. Feb 2002

Hallo ihr Rechtsexperten,

kurze Schilderung der Sachlage....

Ein Mann trifft sich mit einer Frau bei ihm..... sie haben einen netten Abend und kommen sich dabei auch näher.
Sie spielt ein wenig mit ihm und schiebt ihn ein wenig weg, um ihn aber dann wieder durch kurzes Ziehen in ihre Richtung und Augenzeichen, wieder aufzufordern, doch sie weiter zu berühren und zu küssen.
Mit einem Mal hält sie inne und meint, er solle aufhören.... dieser Bitte kommt er sofort nach und hört auf.
Auf sein Nachfragen hin meinte sie, sie habe die Augen gesehen und Angst gehabt, dass etwas passieren könnte, was sie nicht wollte.

2 weitere Tage verbringen sie gemeinsam. Dann reist sie ab und sie telefonieren miteinander....
Täglich... mehrere Stunden lang. Auch erotische Telefonate sind darunter, sie gefallen ihr und sie fordert ihn auch einige Male auf, eine zu erzählen, weil er es nicht jeden Abend wollte.....
Die Telefonate in letzten 2 Wochen vor dem erneuten Besuch wurden durch solche Geschichten beendet.

4 Wochen nach dem Besuch sehen sie sich erneut wieder.....
Sie küssen sich gleich zur Begrüßung. Haben eine netten Abend. Er fragt sie, wo sie schlafen möchte und sie sucht sich das Bett in einem anderen Raum aus.....

Sie unterhalten sich noch durch die Tür und die Frau erwähnt, dass sie ein Nachthemd anhat und er, dass er nackt im Bett liegt. Der Mann bittet sie daraufhin ihm das Nachthemd das vorzuführen....

Sie sagt, sie macht es, wenn er ihr etwas dafür zeichnet. Er sagt zu. Also kommt sie zu ihm rüber und führt ihm das Nachthemd vor.

Er sitzt auf dem Bett und betrachtet sie, küsst sie und zieht sie dabei mit aufs Bett. Er zerrt aber nicht, sondern zieht nur.
Sie liegt auf ihm..... sie berühren sich, küssen sich intensiv.
Sie reibt ihr Becken an seinem und er seins an ihrem.....

Plötzlich merkt der Mann, dass er in ihr ist (sie hatte unter dem (kurzen) Nachthemd nichts drunter.... er hatte es nicht unbedingt darauf angelegt, sondern es hat sich so ergeben. Er war darüber ziemlich überrascht und just in dem Moment sagt sie, er solle sie loslassen.

Dies macht er natürlich wiederum sofort. Sie steht auf, will das Zimmer verlassen. Er liegt im Bett und greift kurz nach ihrem Arm, will sie kurz am Weitergehen aufhalten.
Er greift möglicherweise auch etwas fester zu, sie sagt, er tut ihr weh und möchte sie bitte loslassen.
Er lässt sie daraufhin wieder los......

Wenig später sagt sie, sie hat diesmal das Gefühl gehabt, dass etwas passiert ist, was sie nicht wollte.

Am nächsten Morgen ergibt es sich, dass er sie in die Arme nimmt und sie haben noch einen netten Samstag, gehen einkaufen.
Samstag abend beschließt sie zu fahren und fährt daraufhin los.

Sie erzählt es ihren Eltern und die meinen, der Mann könne froh sein, dass er nicht von ihr angezeigt wird.

Sie sagt ihm, dass sie nicht will, dass er das noch anderen Frauen antun kann und will ihn schon anzeigen.
Er kann ihr es halbwegs glaubhaft machen, dass er das nicht wollte und sie ist sich nach wie vor unsicher, ob sie ihn anzeigen soll.

Jetzt meine Frage dazu, inwieweit hätte solche eine Anzeige Aussicht auf Erfolg? Was hätte er im schlimmsten Fall zu befürchten?
Der Mann studiert und ihm wurde mal gesagt, dass jemand mit Vorstrafen in Deutschland keinen Hochschulabschluss bekommen darf. Stimmt das? Wenn diese Anzeige erfolgreich wäre, hätte sie doch mit Sicherheit eine Bestrafung (ergo Vorstrafe) zur Folge. Könnte er dann auch gleich mit dem Studium aufhören?

Wie soll er sich ihr gegenüber verhalten, da sie sich des öfteren sehen werden?

Und zu guter letzt.

Auf ihrer Heimfahrt erlebt sie eine Panne und lernt dabei einen verheirateten Mann kennen und hat an diesem Abend mit ihm Sex.
Inwieweit würde sich sowas begünstigend für Mann 1 auswirken, wenn er dies von ihr schriftlich vorliegen hat.

Danke fürs lesen und Gruß
polar

28 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 26 Minuten 0 hilfreich
    Nachsatz

    Achso...
    er hatte ihr gegenüber schon erwähnt, dass er sie sehr gern hat und sie hat gesagt, dass sie es ähnlich sieht (jetzt ja wahrscheinlich nicht mehr) und er hatte es in keinster Weise vorgehabt, ihr wehzutun bzw. sie zu verletzen (seelisch, denn körperlich ist ja nichts passiert).

    Er hatte aber auch beide Male nicht das Gefühl gehabt, dass dies von ihr unerwünscht war.

    Sie hat ihm gestern auch gesagt, dass er sie ja nicht blutig gef* hätte und sie vielleicht mehr draus macht, als da war.

    Wie sieht es daher mal allgemein gesehen aus. Hat der Mann an sich überhaupt eine Möglichkeit sich von solch einem Vorwurf zu befreien, denn immerhin waren sie ja schon intim miteinander.

    Gruß
    polar

    • Antwort von nach 4 Stunden 1 hilfreich
      Re: Nachsatz

      Achtung - keine professionelle Meinung!

      Hallo,

      Ich glaube, dass sich "dieser Mann" zu viele Gedanken macht.
      Wenn es sich wirklich wie geschildert abgespielt hat, dann hat
      hat er nichts zu befürchten.

      Bestehen noch Zweifel, oder war es doch nicht ganz so, würde ich
      empfehlen, das Gespräch mit einem Anwalt zu suchen.

      Gruß
      Lil

      • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
        Re^2: Nachsatz

        Hi Lillian, Ich glaube, dass sich "dieser Mann" zu viele Gedanken macht.
        Wenn es sich wirklich wie geschildert abgespielt hat, dann hat
        hat er nichts zu befürchten.
        Aber er macht sich eben daher Gedanken, weil dann in einem Jahr (oder eben eher) das alles wie ein Kartenhaus möglicherweise zusammenfällt, für was er 6 Jahre gearbeitet hat. Es steht sogesehen ja auch seine berufliche Existenz auf dem Spiel.

        Nur da er ja nicht weiß, wie die Geschichte ausgeschmückt wird, hat er halt schon etwas Sorgenfalten im Gesicht....

        Ganz davon abgesehen, dass er auf Frauen irgendwie gerade nicht wirklich gut zu sprechen ist.

        Gruß
        Marco

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^3: Nachsatz

          Hallo Polar,
          ich hoffe wirklich, Du machst Dir zuviele Gedanken. Wenn die Geschichte sich wirklich so zugetragen hat, und sie klingt ziemlich unglaubwürdig, dann kann ich der Frau auch nur den Vogel zeigen. Dieses Verhalten ist ja echt lächerlich. Ich hoffe, nicht alle jungen Frauen benehmen sich heute so unschlüssig.
          Natürlich hat eine Frau jederzeit das Recht zu sagen "Bis hierher und nicht weiter". Aber wie weit ich gehen will, überlege ich mir, BEVOR ich mir ein Nachthemd und nichts drunter anziehe.
          Ich hoffe, Du findest noch eine, die nicht dem Modell "dusselige Tussie" entspricht.
          Viel Glück
          Gordie

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Re^4: Nachsatz

            Hallo Gordie, Wenn die Geschichte sich wirklich so zugetragen hat, und sie
            klingt ziemlich unglaubwürdig, dann kann ich der Frau auch nur
            den Vogel zeigen.
            Was klingt unglaubwürdig? *verwirrtbin, weil du ihr ja den Vogel zeigst* Aber wie weit ich gehen will, überlege ich mir, BEVOR ich mir
            ein Nachthemd und nichts drunter anziehe.
            Nur was ist, wenn sie es sich überlegt hatte....? Sie sich auch überlegt hat: Becken an Becken ist okay... aber kein Verkehr?
            Und sich dies eben im Eifer des "Gefechts" dann doch ergeben hat.
            Klar, er hat ja aufgehört, wie sie es gewünscht hatte.... nur Verkehr gab es ja trotzdem, gegen ihre mögliche vorherige Überlegung.

            Trotzdem danke und Gruß
            polar

            • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
              Re^5: Nachsatz

              Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung liegt nach deiner Geschichte nicht vor. Allenfalls Nötigung oder Freiheitsberaubung wegen des kurzen Festhaltens, aber dies ist wohl nicht erheblich genug, um bestraft zu werden. Also keine Bestrafung, wenn das Gericht nicht eine mögliche andere Geschichte mit strafrechtlicher Relevanz für erwiesen hält.

              Eine Aussage, die auch bei mehrfachem Vernehmen keine Widersprüche aufweist, bei der die Belästigte keine Spuren von körperlicher Gewalt nachweisen kann, bei der Aussage gegen Aussage steht, wird natürlich nicht der Frau mehr geglaubt als dem Mann.

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^6: Nachsatz

              Hallo Ekkehard,

              vielen Dank für diese Aussage... das sollte zur Beruhigung des Mannes beitragen.

              Aber wie sollte sich der Mann jetzt ihr gegenüber künftig verhalten? soll er sie gänzlich meiden?

              Wäre wahrscheinlich das beste, oder?

              Gruß
              polar

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^7: Nachsatz

              Ich würde schon Präsenz zeigen und mich nicht einschüchtern lassen. Also mit ihr beruflich so umgehen, als wäre nichts geschehen, aber jegliches private Gespräch vermeiden - denn ehrlich gesagt: Diese Frau hat nicht alle Tassen im Schrank.

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^8: Nachsatz

              Hallo Ekkehard,

              da man berufliches und privates trennt, fängt man auch im Beruf nichts mit einer Frau an :-)

              Er hat nur privat mit ihr zu tun.

              Also was machen? Links liegen lassen?

              Gruß
              polar



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