Sexuelle Nötigung.... *lang*

Hallo ihr Rechtsexperten,

kurze Schilderung der Sachlage…

Ein Mann trifft sich mit einer Frau bei ihm… sie haben einen netten Abend und kommen sich dabei auch näher.
Sie spielt ein wenig mit ihm und schiebt ihn ein wenig weg, um ihn aber dann wieder durch kurzes Ziehen in ihre Richtung und Augenzeichen, wieder aufzufordern, doch sie weiter zu berühren und zu küssen.
Mit einem Mal hält sie inne und meint, er solle aufhören… dieser Bitte kommt er sofort nach und hört auf.
Auf sein Nachfragen hin meinte sie, sie habe die Augen gesehen und Angst gehabt, dass etwas passieren könnte, was sie nicht wollte.

2 weitere Tage verbringen sie gemeinsam. Dann reist sie ab und sie telefonieren miteinander…
Täglich… mehrere Stunden lang. Auch erotische Telefonate sind darunter, sie gefallen ihr und sie fordert ihn auch einige Male auf, eine zu erzählen, weil er es nicht jeden Abend wollte…
Die Telefonate in letzten 2 Wochen vor dem erneuten Besuch wurden durch solche Geschichten beendet.

4 Wochen nach dem Besuch sehen sie sich erneut wieder…
Sie küssen sich gleich zur Begrüßung. Haben eine netten Abend. Er fragt sie, wo sie schlafen möchte und sie sucht sich das Bett in einem anderen Raum aus…

Sie unterhalten sich noch durch die Tür und die Frau erwähnt, dass sie ein Nachthemd anhat und er, dass er nackt im Bett liegt. Der Mann bittet sie daraufhin ihm das Nachthemd das vorzuführen…

Sie sagt, sie macht es, wenn er ihr etwas dafür zeichnet. Er sagt zu. Also kommt sie zu ihm rüber und führt ihm das Nachthemd vor.

Er sitzt auf dem Bett und betrachtet sie, küsst sie und zieht sie dabei mit aufs Bett. Er zerrt aber nicht, sondern zieht nur.
Sie liegt auf ihm… sie berühren sich, küssen sich intensiv.
Sie reibt ihr Becken an seinem und er seins an ihrem…

Plötzlich merkt der Mann, dass er in ihr ist (sie hatte unter dem (kurzen) Nachthemd nichts drunter… er hatte es nicht unbedingt darauf angelegt, sondern es hat sich so ergeben. Er war darüber ziemlich überrascht und just in dem Moment sagt sie, er solle sie loslassen.

Dies macht er natürlich wiederum sofort. Sie steht auf, will das Zimmer verlassen. Er liegt im Bett und greift kurz nach ihrem Arm, will sie kurz am Weitergehen aufhalten.
Er greift möglicherweise auch etwas fester zu, sie sagt, er tut ihr weh und möchte sie bitte loslassen.
Er lässt sie daraufhin wieder los…

Wenig später sagt sie, sie hat diesmal das Gefühl gehabt, dass etwas passiert ist, was sie nicht wollte.

Am nächsten Morgen ergibt es sich, dass er sie in die Arme nimmt und sie haben noch einen netten Samstag, gehen einkaufen.
Samstag abend beschließt sie zu fahren und fährt daraufhin los.

Sie erzählt es ihren Eltern und die meinen, der Mann könne froh sein, dass er nicht von ihr angezeigt wird.

Sie sagt ihm, dass sie nicht will, dass er das noch anderen Frauen antun kann und will ihn schon anzeigen.
Er kann ihr es halbwegs glaubhaft machen, dass er das nicht wollte und sie ist sich nach wie vor unsicher, ob sie ihn anzeigen soll.

Jetzt meine Frage dazu, inwieweit hätte solche eine Anzeige Aussicht auf Erfolg? Was hätte er im schlimmsten Fall zu befürchten?
Der Mann studiert und ihm wurde mal gesagt, dass jemand mit Vorstrafen in Deutschland keinen Hochschulabschluss bekommen darf. Stimmt das? Wenn diese Anzeige erfolgreich wäre, hätte sie doch mit Sicherheit eine Bestrafung (ergo Vorstrafe) zur Folge. Könnte er dann auch gleich mit dem Studium aufhören?

Wie soll er sich ihr gegenüber verhalten, da sie sich des öfteren sehen werden?

Und zu guter letzt.

Auf ihrer Heimfahrt erlebt sie eine Panne und lernt dabei einen verheirateten Mann kennen und hat an diesem Abend mit ihm Sex.
Inwieweit würde sich sowas begünstigend für Mann 1 auswirken, wenn er dies von ihr schriftlich vorliegen hat.

Danke fürs lesen und Gruß
polar

Nachsatz
Achso…
er hatte ihr gegenüber schon erwähnt, dass er sie sehr gern hat und sie hat gesagt, dass sie es ähnlich sieht (jetzt ja wahrscheinlich nicht mehr) und er hatte es in keinster Weise vorgehabt, ihr wehzutun bzw. sie zu verletzen (seelisch, denn körperlich ist ja nichts passiert).

Er hatte aber auch beide Male nicht das Gefühl gehabt, dass dies von ihr unerwünscht war.

Sie hat ihm gestern auch gesagt, dass er sie ja nicht blutig gef* hätte und sie vielleicht mehr draus macht, als da war.

Wie sieht es daher mal allgemein gesehen aus. Hat der Mann an sich überhaupt eine Möglichkeit sich von solch einem Vorwurf zu befreien, denn immerhin waren sie ja schon intim miteinander.

Gruß
polar

Kurz und knapp:
Diese Frau sollte froh sein, daß ich ihr nicht - so von Frau zu Frau - einen Vogel zeige…

*kopfschüttelnd*

Tessa


Hi Tessa,

gut gut… nur …
das löst nicht das Problem… :wink:

Ich meine… solch eine Situation kann sich ja jederzeit (ja nicht unbedingt mit ihr) wiederholen. Inwieweit muss Mann davor Angst haben?

Gruß
polar

Tag auch,

Ich meine… solch eine Situation kann sich ja jederzeit (ja
nicht unbedingt mit ihr) wiederholen. Inwieweit muss Mann
davor Angst haben?

auch mein Vogel begleitet diese Frau. Ansonsten behaupte ich mal, daß nach der Geschichte auch nur ein Gericht auf sexuelle Nötigung erkennen würde, wenn die Geschichte von beiden Seiten so erzählt wird. Wie sich die Geschichte im Laufe der Zeit verändert, ist eine ganz andere Sache.

Aber sei für alle Fälle getröstet: Bei der Anmeldung zur Examensprüfung legst Du Dein Studienbuch vor und nicht Dein polizeiliches Führungszeugnis.

Gruß
Christian

Hi Chris,

Aber sei für alle Fälle getröstet: Bei der Anmeldung zur
Examensprüfung legst Du Dein Studienbuch vor und nicht Dein
polizeiliches Führungszeugnis.

Gut…aber für den Job danach braucht der Mann das Führungszeugnis… ;-/

Kommt also eigentlich aufs gleiche hinaus, weil er ja dann keine Anstellung bekommt und folgedessen einige Zeit umsonst studiert hätte.

Aber ganz ab davon… mal angenommen:

wir unterstellen einem anderen Mann x, dass er wirklich eine sexuelle Nötigung beabsichtigt hatte. Würde er es nicht auch abstreiten? Also etwas anderes sagen?

Wie will das Gericht denn feststellen, wer von beiden nicht die Wahrheit sagt, wenn es keine Zeugen gibt?
Hat der Mann in solch einem Fall nicht irgendwie schon die schlechteren Karten? Und letztendlich könnte man ja dies auch dem Mann im angesprochenen Fall unterstellen.

Gruß
polar

Hallo,

Gut…aber für den Job danach braucht der Mann das
Führungszeugnis… ;-/

Das hängt sehr vom Job ab. Beim offentlichen Dienst oder
größeren deutschen Unternehmen sicher, ansonsten ist es
m.M. nach nicht die Norm.

Gruss
Enno

Hi,

Wie will das Gericht denn feststellen, wer von beiden nicht
die Wahrheit sagt, wenn es keine Zeugen gibt?
Hat der Mann in solch einem Fall nicht irgendwie schon die
schlechteren Karten? Und letztendlich könnte man ja dies auch
dem Mann im angesprochenen Fall unterstellen.

also 1. Wenn die Geschichte von beiden Seiten genauso erzählt wird, wie Du es berichtet hast, gibt es eigentlich kein Problem.
2. Wenn die Frau die Geschichte ausschmückt, z.B. das „Hineinrutschen“ erst nach dem Festhalten stattfindet oder die Geschichte vollkommen verdreht, steht Aussage gegen Aussage. Die Frage ist dann, unter Berücksichtigung des Unschuldsprinzips, warum das Gericht der Frau eher glauben sollte, als dem Mann.

Wenn Du Dir wirklich Sorgen machst, was der Fall zu sein scheint, dann würde ich zunächst nochmal Kontakt (diesmal besser fernmündlich) zu der Frau aufnehmen und klären, was sie denn nun vorhat. Wenn sie andeutet, auf eine Anzeige nicht verzichten zu wollen, solltest Du einen Anwalt aufsuchen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Im übrigen sollte sich die Frau fragen, was sie denn in der gleichen Wohnung dem betreffenden Mann mit einem kurzen Nachthemdchen mit nichts darunter denn genau vorhatte und wie sie das dann der restlichen Welt erklären will.

Gruß
Christian

Hi Chris,

also 1. Wenn die Geschichte von beiden Seiten genauso erzählt
wird, wie Du es berichtet hast, gibt es eigentlich kein
Problem.

Es hat sich so zugetragen. Das es unter diesen Umständen kein Problem gibt, dessen ist sich der Mann glaub ich eigentlich bewusst.

  1. Wenn die Frau die Geschichte ausschmückt, z.B. das
    „Hineinrutschen“ erst nach dem Festhalten stattfindet oder die
    Geschichte vollkommen verdreht, steht Aussage gegen Aussage.

So vielleicht nicht… aber z.B. dass sie "nein"gesagt hätte und sich auch gewehrt hätte… und er trotzdem in sie rein ist…

Deswegen ja auch die Frage, inwieweit da privater Schriftwechsel als Beweis vorgelegt werden kann, falls sie künftig sich was anderes ausdenken sollte.
Immerhin hat sie gestern gesagt, dass sie ja auch sofort losgelassen wurde bzw. der Mann aufgehört hat.

Die Frage ist dann, unter Berücksichtigung des
Unschuldsprinzips, warum das Gericht der Frau eher glauben
sollte, als dem Mann.

Einfach, weil der Mann ja das stärkere Geschlecht ist? Und es ja auch nicht gerade selten vorkommt, dass irgendeine Frau belästigt wird.

Wenn Du Dir wirklich Sorgen machst, was der Fall zu sein
scheint, dann würde ich zunächst nochmal Kontakt (diesmal
besser fernmündlich) zu der Frau aufnehmen und klären, was sie
denn nun vorhat.

Das weiß sie ja nicht… es hörte sich zwar so an, als ob sie davon absehen würde… aber wer weiß… man kann es sich ja auch nochmal irgendwann überlegen.

Und zum Rest… dann könnte man es ja auch so auslegen, dass sie nichts vorhatte, weil sie immer so schläft. Und letztendlich ist dies ja kein Indiz dafür, dass sie was geplant hatte.

Gruß
polar.

Hallo Enno,

Das hängt sehr vom Job ab. Beim offentlichen Dienst oder
größeren deutschen Unternehmen sicher, ansonsten ist es
m.M. nach nicht die Norm.

Tja… und beim 2. hängts eben :smile: diesen Job bieten eben nur größere Unternehmen an…

Gruß
polar

Achtung - keine professionelle Meinung!

Hallo,

Ich glaube, dass sich „dieser Mann“ zu viele Gedanken macht.
Wenn es sich wirklich wie geschildert abgespielt hat, dann hat
hat er nichts zu befürchten.

Bestehen noch Zweifel, oder war es doch nicht ganz so, würde ich
empfehlen, das Gespräch mit einem Anwalt zu suchen.

Gruß
Lil

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Hi Lillian,

Ich glaube, dass sich „dieser Mann“ zu viele Gedanken macht.
Wenn es sich wirklich wie geschildert abgespielt hat, dann hat
hat er nichts zu befürchten.

Aber er macht sich eben daher Gedanken, weil dann in einem Jahr (oder eben eher) das alles wie ein Kartenhaus möglicherweise zusammenfällt, für was er 6 Jahre gearbeitet hat. Es steht sogesehen ja auch seine berufliche Existenz auf dem Spiel.

Nur da er ja nicht weiß, wie die Geschichte ausgeschmückt wird, hat er halt schon etwas Sorgenfalten im Gesicht…

Ganz davon abgesehen, dass er auf Frauen irgendwie gerade nicht wirklich gut zu sprechen ist.

Gruß
Marco

Hi Lilian,

Achtung - keine professionelle Meinung!

Meine ist auch nicht professionell (WiStra ist eher mein Gebiet):

Ich glaube noch was ganz anderes! Nämlich, daß hier jemand vorhat, einem Kerl, der ihr im Nachhinein nicht behagt, zu schaden… (dazu werde ich noch was schreiben)

Beste Grüße

Tessa

sexuelle Nötigung
Ich hioffe für dich, das die (junge?) Dame über 16 bzw 18 Jahre alt ist, sonst hast du wahrlich schlechte Karten!!!
Trotzdem viel Erfolg

„Da auf der Heimfahrt eine Panne passierte“ … sagte ich ja… und in D. darf man erst ab 18. Auto fahren.

Insofern weht von daher keine Gefahr. Ich denke, unter 18 würde der Mann auch keine Frau anfassen. Einfach schon zum Selbstschutz.

Gruß
polar

Aber sei für alle Fälle getröstet: Bei der Anmeldung zur
Examensprüfung legst Du Dein Studienbuch vor und nicht Dein
polizeiliches Führungszeugnis.

Fast richtig. Im Falle einer Promotion muss auch ein polizeiliches Fuehrungszeugnis vorgelegt werden!
Ralph

Hallo Polar,
ich hoffe wirklich, Du machst Dir zuviele Gedanken. Wenn die Geschichte sich wirklich so zugetragen hat, und sie klingt ziemlich unglaubwürdig, dann kann ich der Frau auch nur den Vogel zeigen. Dieses Verhalten ist ja echt lächerlich. Ich hoffe, nicht alle jungen Frauen benehmen sich heute so unschlüssig.
Natürlich hat eine Frau jederzeit das Recht zu sagen „Bis hierher und nicht weiter“. Aber wie weit ich gehen will, überlege ich mir, BEVOR ich mir ein Nachthemd und nichts drunter anziehe.
Ich hoffe, Du findest noch eine, die nicht dem Modell „dusselige Tussie“ entspricht.
Viel Glück
Gordie

Hi Ralph,

das ist doch dann aber nur der Doktor, oder?
Also beim Dipl. spielt das keine Rolle oder ist das auch schon Promotion? Meines Wissens nach ja nicht.

Gruß
polar

Hallo Gordie,

Wenn die Geschichte sich wirklich so zugetragen hat, und sie
klingt ziemlich unglaubwürdig, dann kann ich der Frau auch nur
den Vogel zeigen.

Was klingt unglaubwürdig? *verwirrtbin, weil du ihr ja den Vogel zeigst*

Aber wie weit ich gehen will, überlege ich mir, BEVOR ich mir
ein Nachthemd und nichts drunter anziehe.

Nur was ist, wenn sie es sich überlegt hatte…? Sie sich auch überlegt hat: Becken an Becken ist okay… aber kein Verkehr?
Und sich dies eben im Eifer des „Gefechts“ dann doch ergeben hat.
Klar, er hat ja aufgehört, wie sie es gewünscht hatte… nur Verkehr gab es ja trotzdem, gegen ihre mögliche vorherige Überlegung.

Trotzdem danke und Gruß
polar

Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung liegt nach deiner Geschichte nicht vor. Allenfalls Nötigung oder Freiheitsberaubung wegen des kurzen Festhaltens, aber dies ist wohl nicht erheblich genug, um bestraft zu werden. Also keine Bestrafung, wenn das Gericht nicht eine mögliche andere Geschichte mit strafrechtlicher Relevanz für erwiesen hält.

Eine Aussage, die auch bei mehrfachem Vernehmen keine Widersprüche aufweist, bei der die Belästigte keine Spuren von körperlicher Gewalt nachweisen kann, bei der Aussage gegen Aussage steht, wird natürlich nicht der Frau mehr geglaubt als dem Mann.

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