Grundstücksgrenzen - Vermessungsfehler

Hallo zusammen,

ich hoffe, es kann mir jemand hier weiterhelfen.

Wir haben vor ca. 3 Jahren ein älteres Haus gekauft.
Nun ist das so, daß, bereits in der Zeit bevor wir gekauft haben, festgestellt wurde, daß es bei der ursprünglichen Vermessung einen Fehler gegeben hat. Es wurde (auch vor dem Kauf durch uns) neu vermessen und der Grenzstein neu gesetzt. Wobei es sich um die Größenordnung 5-7cm handelt.

Jetzt war allerdings, bevor der Fehler bekannt wurde, durch die Voreigentümer ein Zaun und ein Schuppen gebaut, die sich natürlich an den „alten“ Grenzen orientiert haben.

Die Eigentümerin des Nachbargrundstückes fängt jetzt langsam an zu nerven wegen Zaun wegreissen und einen neuen hinmachen, bzw. auch wegen des Schuppens.

Wie schaut hier die Rechtslage aus? Was können bzw. müssen wir machen?

Danke schon im Voraus für Eure Meldungen.

Gruß
Andreas

Hi,

ich gehe davon aus, dass Du in Baden-Würtemberg wohnst.

Normalerweise ist das keine Thema unter normalen Nachbarn. Oft ist ein Zaun selbst schon 8 cm breit.
Grundsätzlich ist der Anspruch auf Abriss nur gerichtlich durchsetzbar. Und vor Gericht ist es wie auf hoher See…
Die Toleranzgrenze für Punkte ist bis zu 8 cm in normalen bebauten Gebieten. Unbedingt beim zuständigen Vermessungsamt nachfragen, wie die Punktänderung zustande kam (Einsichtnahme in Unterlagen für eigenes Grundstück) und rechtliche Probleme mit Nachbarin schildern. Und nachschauen lassen, ob es ein eingetragener Überbau ist.
Ist die Änderung durch das Vermessungsamt oder durch einen öffentlich bestellten Ingenieur (beliehener Unternehmer) durchgeführt worden? Hat sich bei der Grenzänderung eine Flächenänderung des Grundstücks ergeben (selten)?

Anderer Lösungsansatz:
Das Dreieck von 7 cm auf Grundstückslänge abkaufen (zum Verkehrswert). Dürfte ja nicht so viel ausmachen. Vor Gericht macht sich der Vorschlag auch gut.

Ab diesem Jahr gab es so viel ich weiß eine Änderung, dass man nicht direkt zum Gericht kann, sondern erst eine Schiedsstelle anrufen muss. Ist aber erst ein Problem der Nachbarin.

Der Nachbarin geht durch den "Überbau"bzw. durch den Fehler an ihrem Eigentum nichts verloren, da im Liegenschaftskataster weiterhin die Grundstücksgrenzen und die Fläche festgelegt sind. Sie kann also immer noch die gleichen qm bei einem eventuellen Verkauf verkaufen. Der einzige Verlust ist die Nutzungsmöglichkeit des 7 cm Dreiecks auf Grundstückslänge. Möglich ist auch weiter, dass zu dem Nachbarn auf der anderen Seite, die Nachbarin einen entsprechenden Fehler hatte. Beim Vermessungsamt könnte man das auch in Erfahrung bringen. Nicht direkt, aber durch aufmerksames Schauen auf die Unterlagen :wink: Im Fortführungsriss sind das Eintragungen in verschiedenen Farben. Im Fortführungsriss sieht man die Entwicklung. Anspruch auf Einsicht in diese Unterlage besteht aber nicht.

Nun denn, da wünsch ich gute Nerven
Cirwalda

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Super, vielen Dank Cirwalda,

das beruhigt mich für’s Erste. Das mit dem Abkaufen habe ich auch schon vorgeschlagen, hat aber nicht so richtig Eindruck gemacht… mal sehen wie’s weitergeht.

Gruß
Andreas

Hallo Andreas,

Es wurde festgestellt, daß es bei der ursprünglichen
Vermessung einen Fehler gegeben hat. Es wurde (auch vor dem
Kauf durch uns) neu vermessen und der Grenzstein neu gesetzt.
Wobei es sich um die Größenordnung 5-7cm handelt.

Jetzt war allerdings, bevor der Fehler bekannt wurde, durch
die Voreigentümer ein Zaun und ein Schuppen gebaut, die sich
natürlich an den „alten“ Grenzen orientiert haben.

Die Eigentümerin des Nachbargrundstückes fängt jetzt langsam
an zu nerven wegen Zaun wegreissen und einen neuen hinmachen,
bzw. auch wegen des Schuppens.

Ich kann Dir-abgesehen von den Sachen meiner Vorrednerin- nur raten, immer ruhig bleiben und nix unüberlegtes tun oder sagen.
Ser Zaun kann bei Gelegenheit (wenn er eh grösser repariert wird) umgesetzt werden, also nicht sofort. Der Schuppen dürfte solange stehen, wie er nicht kaputt ist. Gesetzt den Fall dein Nachbar klagt, dann wird immer abgewogen, was verhältnismässig ist.
Beim zaun kann ein umsetzten verhältismässig sein, wenn er aber direkt auf der Grenze steht (vorher bei Dir, jetzt auf seinen Grundstück), könnte auch diese Veränderung unverhältnismässig sein. Ein ganzes Gebäude(auch wenn es nur ein Schuppen ist) wg. 7 cm wegzureissen, dass dürfte in so einem Fall (kein Neubau, kein Mutwillen, keine Gefährdung für Leib und Leben) kein Richter so entscheiden.
Kurz und gut. Besorg dir im Rathaus den Bodenwert für eure Gegend und frag einen Experten (z.B. hier oder auf dem Rathaus), wie sich daraus ortsübliche Pachten errechnen und biete deinem Nachbarn, wenn wieder eine Spitze kommt schriftlich an, den strittigen Streifen zu pachten und drück (im Notfall), die 12,50 Eur im Jahr für die 1,89 m2 ab.
Und denk immer daran durch dumme/abfällige Bemerkungen kannst Du deine Verhandlungsposition schwächen, durch ruhige, überlegt und faire Handlungen sie nur stärken.

Tschuess Marco.

P.S.:Bei meiner Oma ist was ähnliches passiert, sie(ihr Mann) hat sich beim Bauen vermessen -Nachbar hat es erst nach 30 Jahren bemerkt- und hat Zaun und Schuppen ca. 20 cm im Nachbargrundstück gebaut. Da der zaun an der Einfahr des Nachbarn (bei meiner Oma nur Fussweg) stand, hat der Nachbar (in ruhiger Absprache mit Omi) den Zaun korrekt gesetzt und mit dem Schuppen passiert gar nix.

Tschuess Marco.