Hallo,
ich hatte vor kurzem ein kleines Debakel mit der Polizei. Diese hatten mich mit meinem Motorrad angehalten, als ich dies wieder für die kommende Saison fit machen wollte. Leider beginnt mein Saisonkennzeichen aber erst ab März. (Pech).
Mir wird nun vorgeworfen:
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetzt, fehlende Fzg-Zulassung.
Das ist ja noch in Ordnung, aber meine Frage lautet:
Handelt es hierbei um eine STRAFTAT oder eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT?
Danke
Swen