Copyright

Hallo,

ich habe eine Frage des Copyrights von Büchern betreffend. Ich möchte auf meiner Homepage einige Bücher vorstellen und kritisieren. Neben Angaben des Verlages und des Autors möchte ich auch das Titelbild zeigen. Gerate ich damit in Konflikte mit dem Copyright ?

Gruß Robert.

ich habe eine Frage des Copyrights von Büchern betreffend. Ich
möchte auf meiner Homepage einige Bücher vorstellen und
kritisieren. Neben Angaben des Verlages und des Autors möchte
ich auch das Titelbild zeigen. Gerate ich damit in Konflikte
mit dem Copyright ?

Hallo Robert,

ohne Einverständnis des Urhebers darfst Du keine fremden schöpferischen Werke verwenden. Das Titelbild eines Buches ist ein schöpferisches Werk. Du gerätst also in Konflikt mit dem Urheberrecht.

Gruß
Wolfgang

Hallo Robert,

Antwort erhältst Du sicherlich auch hier auf Anfrage:
http://www.vgwort.de/dyna.php3?c=1&printable=1&sp=b4…

Gruss
Eve*

Hi,

ohne Einverständnis des Urhebers darfst Du keine fremden
schöpferischen Werke verwenden. Das Titelbild eines Buches ist
ein schöpferisches Werk. Du gerätst also in Konflikt mit dem
Urheberrecht.

wie ist das dann eigentlich mit dem Partnerschaftsprogramm von Amazon zu vereinbaren?

Dort darf man doch auch die Covers von Amazon nutzen (die Covers der Bücher, welche Amazon verkauft), um am Partnerprogramm teilzunehmen.

MfG
Michael

Hi Michael,

ohne Einverständnis des Urhebers darfst Du keine fremden
schöpferischen Werke verwenden. Das Titelbild eines Buches ist
ein schöpferisches Werk. Du gerätst also in Konflikt mit dem
Urheberrecht.

imho richtig

wie ist das dann eigentlich mit dem Partnerschaftsprogramm von
Amazon zu vereinbaren?

Dort darf man doch auch die Covers von Amazon nutzen (die
Covers der Bücher, welche Amazon verkauft), um am
Partnerprogramm teilzunehmen.

Ich denke, das amazon dies mit dem Verlag geklärt hat. In dem Vertrag wird dann etwas zu Verwendung zu Werbezwecken durch dritte, speziell ‚Partnerprogramme‘ stehen.
Kurz: Amazon ist Lizenznehmer und verteilt Unterlizenzen an Werbepartner.
Weisst Du ev. was in den amazon-AGBs zum ‚Partnerprogramm‘ drinsteht ?

Tschuess Marco.

wie ist das dann eigentlich mit dem Partnerschaftsprogramm von
Amazon zu vereinbaren?

Dort darf man doch auch die Covers von Amazon nutzen (die
Covers der Bücher, welche Amazon verkauft), um am
Partnerprogramm teilzunehmen.

MfG
Michael

Hallo,

ja, habe ich auch schon dran gedacht. Was aber, wenn Amazon ein Buch, daß ich auf meiner Seite habe aus dem Angebot nimmt. Erlischt dann das Nutzungsrecht für das jeweilige Buch ?

Robert.

Haftungsausschluß.

Hallo Wolfgang,

in dem Haftungsausschluß meiner Seite steht unter anderem:
„Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluß zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind!“
Weißt Du, ob mir das bei Büchern hilft ?

Gruß Robert.

Hallo Robert,

ohne Einverständnis des Urhebers darfst Du keine fremden
schöpferischen Werke verwenden. Das Titelbild eines Buches ist
ein schöpferisches Werk. Du gerätst also in Konflikt mit dem
Urheberrecht.

Hallo,

das ist so nicht korrekt. Es heißt zwar, dass ohne die Genehmigung des Urhebers ein Werk nicht abgedruckt, gesendet, ausgestellt, aufgeführt oder verändert werden darf. Aber sobald das Buch öffentlich zum Verkauf steht, ist davon auszugehen, dass bestimmte Teile des Buchs vom Urheber zur Ausstellung freigegeben worden sind. Das sind z.B. Kurzbeschreibungen zum Buch, Titel, Rückseite, sowie Angaben zum Buch.

Grüße,
Marcel

das ist so nicht korrekt. Es heißt zwar, dass ohne die
Genehmigung des Urhebers ein Werk nicht abgedruckt, gesendet,
ausgestellt, aufgeführt oder verändert werden darf. Aber
sobald das Buch öffentlich zum Verkauf steht, ist davon
auszugehen, dass bestimmte Teile des Buchs vom Urheber zur
Ausstellung freigegeben worden sind. Das sind z.B.
Kurzbeschreibungen zum Buch, Titel, Rückseite, sowie Angaben
zum Buch.

Hallo Marcel,

es ging dem Fragesteller nicht nur um den Buchtitel, sondern um die Wiedergabe des Titelbildes auf seiner Homepage.
Zwischen Verlag und/oder Autor auf der einen Seite und dem Urheber eines Bildes gibt es dabei eine Vereinbarung über die Nutzung eines Bildes als Titelbild zu einem Buch. Daraus läßt sich nicht ohne weiteres ableiten, daß jeder andere dieses Bild verwenden darf, um daraus seinerseits ein neues Werk zu schaffen, das auch wieder dem Urheberrecht unterliegt.

Gruß
Wolfgang

Es heißt zwar, dass ohne die
Genehmigung des Urhebers ein Werk nicht abgedruckt, gesendet,
ausgestellt, aufgeführt oder verändert werden darf. Aber
sobald das Buch öffentlich zum Verkauf steht, ist davon
auszugehen, dass bestimmte Teile des Buchs vom Urheber zur
Ausstellung freigegeben worden sind. Das sind z.B.
Kurzbeschreibungen zum Buch, Titel, Rückseite, sowie Angaben
zum Buch.

es ging dem Fragesteller nicht nur um den Buchtitel, sondern
um die Wiedergabe des Titelbildes auf seiner Homepage.

Auch das Titelbild, bzw. das Buchcover, darf zu Verkaufszwecken auf der Homepage verwendet werden, ohne, dass es zu Schwierigkeiten mit dem Urheberecht kommt.
Was journalistische Kritik, also Rezensionen zum Buch angeht, darf hier ebenfalls das Cover abgebildet werden, da es sich hierbei um eine Veröffentlichung handelt, die durch die Presse frei rezensiert werden darf - das fällt unter freie Meinungsäußerung.

Somit ist es durchaus kein Vergehen, das Cover auf der Homepage abzubilden.

Anders ist es, wenn derjenige dieses Cover auf seiner Homepage zu anderweitigen Zwecken verwendet, woraus nicht mehr ersichtlich wird, dass der Zweck dieser Abbildung etwas mit dem eigentlichen Buch zu tun hat. Z.B: Wenn derjenige, das Cover als Hintergrundbild für eine kommerzielle Hompage verwendet, das nichts mit dem Buch zu tun hat.

Viele Grüße,
Marcel