Einladungen per E-Mail

Hi

In wie weit sind Einladungen per E-Mail bei Vereinen und anderen Organisationen zulässig ?

Gruß
Max

In wie weit sind Einladungen per E-Mail bei Vereinen und
anderen Organisationen zulässig ?

Hallo Max,

an welcher Stelle stellt sich für Dich die Frage? In einem Verein können die Mitglieder Beliebiges vereinbaren, z. B. ausschließlich per Flaschenpost zu kommunizieren. Warum also nicht auch per eMail? Eine andere Frage ist, ob solches Tun zweckmäßig ist. Immerhin kann es sein, daß jemand keinen Zugang zum Mail-Server hat. Für wichtige Post, z. B. die Einladung zur Wahl des Vorstands, ist der normale Briefweg sicherer. Aber man kann eben alles frei vereinbaren.

Gruß
Wolfgang

Hallo Max,

In wie weit sind Einladungen per E-Mail bei Vereinen und
anderen Organisationen zulässig ?

Soweit es Verein betrifft, sind Einladungen zu Vorstandssitzungen oder Mitgliederversammlungen in der Satzung geregelt. Überwiegend ist entweder persönlich (Einzelanschreiben) oder über die Tageszeitung einzuladen. Per eMail einladen muss also bei einem Verein in der Satzung vereinbart sein. Wobei hier zu beachten ist, dass nur eine Form der Einladung gewählt werden darf, bei welcher jeder informiert werden kann oder Jedermann das Medium zugänglich ist. Die persönliche Einladung ist klar. Die Einladung über die Presse wird als zulässig anerkannt, weil wir (D) davon ausgehen, dass jeder durchschnittlich informierte Bürger eine Tageszeitung bezieht.

Bei einer Ladung per eMail habe ich meine Schwierigkeiten. Noch hat nicht jeder einen Internetanschluss.

Bei Organisationen wird man auf den Zweck abstellen müssen, den eine Organisation verfolgt und darauf, welche Regularien es für Einladungen gibt. Tatsache müsste aber sein, dass überall da, wo Beschlüsse gefasst werden müssen und eine satzungsgemässe Einladung erfolgen muss, alle Betroffenen erreichbar sein müssen. Und wenn nur einer keinen Anschluss hat und deshalb nicht geladen wird, können die Beschlüsse ungültig sein.

Ich stelle hierbei meine Antworten ausdrücklich auf Vereine und Organisationen ab, die in der Satzung die Form der Einladung festgelegt haben oder gemäss dem Vereinszweck verpflichtet sind, zu einer Vorstandssitzung alle Mitglieder ordnungsgemäss zu laden und zu einer Mitgliederversammlung verpflichtet sind, ein Medium zur Ladung zu nutzen, das jedem zugänglich ist. Und da habe ich was eMail betrifft noch meine Zweifel. EMail muss nicht sein, aber den Bezug einer Tageszeitung kann ich von jedem durchschnittlich gebildeten Bürger voraussetzen. (Verlangen kann ich den Bezug nicht). Nun wird es Einwendungen geben, dass nicht jeder eine Tageszeitung bezieht. Mag sein. Aber wenn ich einem Verein oder einer Organisation beitrete, in deren Satzung die Einladung per Tageszeitung aufgeführt ist, bin ich selbst verpflichtet, mich zu informieren, wann eine Sitzung ist. Wenn ich es nicht mache, gibt es keinen Grund für einen Widerspruch.
Dann verpasse ich durch eigenes Verschulden die Teilnahme.

Gruss Günter

Hallo Günter

Aber wenn ich einem Verein oder einer
Organisation beitrete, in deren Satzung die Einladung per
Tageszeitung aufgeführt ist, bin ich selbst verpflichtet, mich
zu informieren, wann eine Sitzung ist. Wenn ich es nicht
mache, gibt es keinen Grund für einen Widerspruch.
Dann verpasse ich durch eigenes Verschulden die Teilnahme.

Mit demselben Argument würdest du aber auch eine Einladung per Mail bzw Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins als legitim verteidigen können. Oder habe ich da einen wesentlichen Unterschied übersehen? Voraussetzung wäre natürlich, daß jedes Mitglied beim Eintritt eine E-Mail-Adresse angeben muß und selber dafür verantwortlich ist, diese auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Mitteilung über die Homepage, zB im passwortgeschützten Mitgliederbereich, sollte aber der einfachste Weg sein. Denn da sehe ich nun wirklich kaum noch einen Unterschied zu gedruckten Informationen.

Schönen Abend noch
Nils

Hallo Nils,

ich stimme Deiner Meinung durchaus zu. Man könnte durchaus diese Kriterien, die für eine Tageszeitung in einer Satzung verankert werden können, auch für eMail-Adressen oder eine HP anwenden. Es ist derzeit - vielleicht ändert sich auch hier wie in vielen anderen Lebensbereichen in Bezug auf elektronische Medien die Rechtssprechung - wahrscheinlich deshalb noch nicht möglich, weil man zwar einem Bürger zumuten kann, dass er eine Tageszeitung liest, aber nicht zumuten kann, dass er sich ins Internet begibt und wegen eines Vereins zusätzliche Kosten zum Mitgliedsbeitrag aufbringen muss, damit er in Besitz der Informationen kommt, die ihm der Verein nach dem Vereinsrecht - kostenlos zur Verfügung (die Einladung) stellen muss .

Aber wenn ich einem Verein oder einer
Organisation beitrete, in deren Satzung die Einladung per
Tageszeitung aufgeführt ist, bin ich selbst verpflichtet, mich
zu informieren, wann eine Sitzung ist. Wenn ich es nicht
mache, gibt es keinen Grund für einen Widerspruch.
Dann verpasse ich durch eigenes Verschulden die Teilnahme.

Mit demselben Argument würdest du aber auch eine Einladung per
Mail bzw Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins als
legitim verteidigen können.

Nein, meine ich nicht. Ich kann mir vorstellen, dass dies eines Tages bei einer Einladung erlaubt wird. Aber ich kann von niemand erwarten, dass er sich, um Einladungen zu erhalten, einen PC anschaffen muss und auch Kosten für das Internet aufzuwenden hat. Immerhin gibt es durchaus - bei der älteren Generation - viele Mitglieder von Vereinen oder Organisationen, die lesen zwar Zeitung, aber werden sich kaum mit der neuen Technik befassen.

Oder habe ich da einen

wesentlichen Unterschied übersehen? Voraussetzung wäre
natürlich, daß jedes Mitglied beim Eintritt eine
E-Mail-Adresse angeben muß

Da liegt auch ein Problem. Ich kann von niemand verlangen, dass er wegen eines Vereins eine eMail-Adresse führt. Wenn ich nämlich jemand einen Vereinsbeitrag z.B. von 50 EUR im Jahr verlange, kann ich nicht als Nebenprodukt, nur weil der Verein sich Kosten ersparen will, das Mitglied zu Ausgaben ( Internet) zwingen, um Informationen, die der Verein im Rahmen der Mitgliedschaft zu geben hat, sich gegen Entgelt zu erwerben. Zumindest müsste dies in einer Satzung festgelegt werden, wobei ich Bauchweh hätte, ob ein solcher Beschluss nicht von einem Gericht kassiert würde.

und selber dafür verantwortlich

ist, diese auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Mitteilung
über die Homepage, zB im passwortgeschützten
Mitgliederbereich, sollte aber der einfachste Weg sein. Denn
da sehe ich nun wirklich kaum noch einen Unterschied zu
gedruckten Informationen.

Bei der Tageszeitung habe ich immerhin die Möglichkeit mit geringem Kostenaufwand diese zu kündigen oder zu bestellen. Vor allem kann ich verstärkt mich auch bei vielen Tageszeitungen direkt an die Redaktionen oder Zweigstellen begeben und dort den öffentlichen Aushang lesen. Ich möchte noch hinweisen - dass es was die Einladung in einer Tageszeitung betrifft, eine Tageszeitung sein muss, die auch die amtlichen Mitteilungen der Stadt/Gemeinde veröffentlichen muss. Ich kann also nach dem Vereinsrecht nicht einfach ein Anzeigenblatt nehmen, sondern muss hier schon eine Tageszeitung nehmen, die amtliche Mitteilungen veröffentlichen muss. Die Gerichte verweisen auch auf solche Zeitungen, weil hier auch neue Verordnungen, neue kommunale Zahlungen und auch amtliche Termine für diverse Leistungen veröffentlicht sind. Ob ich alle Gründe gefunden habe und ob alle Gründe tatsächlich dann ausreichend wären, ich weiss es nicht. Es käme auf den Versuch an, in einer Mitgliederversammlung abstimmen zu lassen, ob auch eine Einladung per eMail zulässig ist.

Gruss Günter

Hallo Günther,

In wie weit sind Einladungen per E-Mail bei Vereinen und
anderen Organisationen zulässig ?

Ich habe hier einen Spezialfall. Bei Eintritt oder jeden anderen Zeitpunkt kann das Mitglied über die Art der Benachrichtigung -allgemeine Vereinspost, Einladungen zu Mitgliederversammlung- bestimmen. Er kann sagen: Ich will es per Post oder Ich will es per email.
Da dürfte der Verein ja aus dem Schneider sein. Das Mitglied bestimmt und ist somit verpflichtet sich darum zu kümmern, das die Post/email ihn erreicht. Oder sehe ich das falsch ?
Zur Satzung: Da ist diesbezüglich nichts festgelegt.

Tschuess marco.

Hallo Marco,

wenn in der Satzung nichts geregelt ist, muss nach dem Vereinsrecht jedes Mitglied persönlich schriftlich eingeladen werden. Ein Verein kann einem Mitglied kein Recht über die Art der Einladungen individuell einräumen und wird wohl auch für Vereine mit mehr als zwanzig Mitglieder kaum praktikabel sein. Vom rechtlichen Problem ganz abgesehen. Allgemeine Vereinspost kann ja noch so gehen, aber keine Einladung zu einer Mitgliederversammlung. Wo hat der Verein hier überhaupt die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass ordnungsgemäss eingeladen wurde ? Ist in einer Satzung nichts anderes festgelegt, muss persönlich eingeladen werden. Über die Art und Form der Einladung entscheidet der Vorstand. Dieser wiederum hat sich an der Satzung zu orientieren, welche Möglichkeiten zur Einladung dort erlaubt sind. Frage, was passiert, wenn jemand behauptet, er habe nichts, er habe verspätet oder unzureichend eine Einladung erhalten ?

Gruss Günter

In wie weit sind Einladungen per E-Mail bei Vereinen und
anderen Organisationen zulässig ?

Ich habe hier einen Spezialfall. Bei Eintritt oder jeden
anderen Zeitpunkt kann das Mitglied über die Art der
Benachrichtigung -allgemeine Vereinspost, Einladungen zu
Mitgliederversammlung- bestimmen. Er kann sagen: Ich will es
per Post oder Ich will es per email.
Da dürfte der Verein ja aus dem Schneider sein. Das Mitglied
bestimmt und ist somit verpflichtet sich darum zu kümmern, das
die Post/email ihn erreicht. Oder sehe ich das falsch ?

Ich habe oben meine Meinung gesagt. Ich weiss nicht, bezweifle es jedoch, dass Deine Idee rechtlich funktioniert.

Zur Satzung: Da ist diesbezüglich nichts festgelegt.

Gruss Günter

Hallo Günter!
Eine Tageszeitung kostet, sagen wir mal, 1 Euro. Für dieses Geld kann ich locker ins Internetcafe und auf der HP alles nachlesen; das sollte genauso zumutbar sein wie sich zum nächsten Laden zu begeben und dort eine Zeitung zu kaufen bzw zum öffentlichen Aushang zu pilgern.
Ausserdem weiss ich bei Beginn der Mitgliedschaft worauf ich mich einlasse (gehen wir jetzt mal nicht von einer Änderung der Satzung aus sondern daß der elektronische Versand aller Informationen bereits bei Gründung festgelegt wird; bei Änderung einer bestehenden Satzung gebe ich dir bei deinen Bedenken durchaus recht!). Die Unzumutbarkeit der Anschaffung eines eigenen PC ist also nicht gegeben.
Zu einer Mitgliedschaft, bei der ich durch Zeit/Kosten/zusätzlichen Aufwand Nachteile gegenüber dem Postversand habe, zwingt mich schliesslich niemand.
Der Nachweis der korrekten Versendung, sogar der Zustellung, liesse sich technisch einfach realisieren. So aus dem Bauch heraus sehe ich kein Problem, warum ein postalischer Versand
unverzichtbar sein soll.
Gruss
Nils

Hallo Nils,

Deine Meinung, dass dies bei einem neu gegründeten Verein realisierbar ist, ist durchaus nachvollziehbar. Bei einem Computerclub wäre dies vorstellbar. Der Verein müsste dies nur als - eine - Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der Satzung verankern. Der Verein/die Organisation sollte dann aber als weitere Voraussetzung in der Satzung aufnehmen, dass die Annahme der Mitgliedschaft einzig und allein durch den Vorstand erfolgt. Es sollte in die Satzung aufgenommen werden, dass nur der Vorstand über die Annahme oder Ablehnung der Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen schriftlich befinden kann.

Gruss Günter

Danke für die Antworten

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