'Standard Verträge'

Hallo vielleicht hat jemand hier eine Antwort für mich!

Es gibt ein Standard-Mietvertragsformular, -Autokaufformular und ähnliches.
Gibt es auch so eine Grundlage für einen „Ehevertrag“ und wie kommt man an so etwas?

Danke im Voraus allen „Wissenden“

Gruß Jürgen

Eheverträge bedürfen der notariellen Beurkundung, üblicherweise zahlt man den Notar, damit dieser einen berät und den Text entwirft. Man kann vielleicht zwar Notargebühren zum Teil einsparen, wenn man selbst einen Entwurf mitbringt, der von einem Familienrechtsexperten entworfen wurde. Aber ohne juristischen Beistand würde ich von Standardwerken absehen. An einem Ehevertrag hängt doch mehr als ein Autokauf. Abgesehen davon ist das Recht des Ausschlusses von Unterhalt pp. derart im Fluß, daß ein älterer Text evtl. schon überholt ist.

Hallo,

Mietverträge gibt es bei Haus und Grund, Kaufverträge für KFZ beim ADAC, AvD usw. In beiden Fällen werden die zwar nur an Mitglieder ausgegeben, aber auch das dürfte sich umgehen lassen.

Gruß
Christian

Hallo Jürgen,

darf ich mal ganz ehrlich sein? Würdest Du Dich als Standard-Mann, Deine zukünftige als Standard-Frau und Eure Beziehung und Eure finanzielle Situation als Standard bezeichnen?

Wohl kaum (sonst bräuchtet Ihr ja schließlich auch keinen Ehevertrag), und deshalb kann auch kein Standard-Vertrag diese Situation beschreiben und regeln. Es geht hier um höchst individuelle Dinge, die von Fall zu Fall sehr verschieden sind. Ein guter Anwalt oder Notar wird daher die Gestaltung Klausel für Klausel mit Euch abstimmen und Euch dabei auf Dinge bringen, die Ihr vielleicht noch gar nicht bedacht habet. Er wird die typischen offenen Punkte (vor denen man sich selbst immer zu drücken versucht) ansprechen und hierfür Regelungen mit Euch treffen.

OK, es mag ein paar Mark kosten, aber die Beträge um die es hier geht, sind angesichts der Bedeutung einer Ehe und der damit verbundenen rechtlichen Problematiken wirklich Peanuts, und man kann dann auch ein richtig gutes Gefühl haben, wenn man weiß, was jeder einzelne Satz bedeutet. Bei „Standard-Verträgen“ bleibt immer das ungute Gefühl, nicht wirklich verstanden zu haben, was jetzt eigentlich wie im Detail geregelt ist.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Wiz,

es geht hierbei nicht um Kosten oder die Frage wer oder was ist Standard. Es geht einfach um die Grundlage. Wenn ich Informiert bin über mindest Standards (wie sie jedem Vertrag zu Grunde liegen) kann ich mich besser vorbereiten und im Vorfeld Unterlagen und Dokumente bereitstellen um dann im Gespräch mit einem Notar zügig zur Sache zu kommen.
Es würde mir schon reichen ein Muster oder Beispiel eines solchen Vertrages (rein des Inhaltes wegen) sehen zu können.

trotzdem danke für die Infos
Jürgen

Hallo Jürgen,

wirf mal einen Blick unter

http://www.formblitz-vordrucke.de/index.php3? oder
http://www.anwalt-suchservice.de/mustervertraege/158… oooooooder aber
http://www.juracafe.de/ressourcen/mustervertraege/mu…

Ansonsten schließe ich mich den Ausführungen zum Thema Standard-Mann, Standard-Frau & Co. an. *ggg*

Beste Grüße

Tessa

Hallo Jürgen,

OK, dann gebe ich Dir mal ein paar Hintergründe, was üblicherweise so angesprochen und geregelt wird (ohne einen bereits konkreten Vertrag anzuhängen, weil der immer dazu verleitet, sich den dann zurecht biegen zu wollen).

Wichtigster Hintergrund ist darin zu sehen, dass ein Großteil der Ehepaare ohne Ehevertrag auskommen, und dann folgende gesetzliche Regelungen gelten, bzw. folgende Komplikationen entstehen:

  • Ohne Ehevertrag gilt Zugewinngemeinschaft. D.h. im Fall einer Scheidung wird für beide Ehepartner das Vermögen am Ende der Ehe mit dem Vermögen zu Anfang saldiert. Der insgesamt während der Ehe erzielte Zugewinn wird durch zwei geteilt, und dies mit der tatsächlichen Verteilungssituation verglichen. Es muss dann ein Ausgleich vorgenommen werden, wenn (wie im Regelfall) der Zugewinn nicht genau hälfig vorliegt.
    Eheverträge gehen üblicherweise in Richtung Gütertrennung. D.h. beide Ehepartner führen ihr Vermögen für sich und es gibt (mit gewissen Ausnahmen) keinen Ausgleich. Sinn macht dies in Verbindung mit Abfindungsregelungen, wenn ein Ehepartner vermutlich deutlich mehr Zugewinn erzielen wird, und diesen nicht teilen möchte. Erstaunlicherweise trifft man die Gütertrennung aber auch häufig bei Paaren, bei denen beide gut verdienen. Dies geht dann nach dem Motto:„Wie können beide alleine für uns sorgen und wollen im Falle des Falles nichts vom anderen haben.“ OK, verständlich, aber riskant, weil es ja mal sein kann, dass die Situation sich für den einen mal ändert, und der bekommt auch dann nichts. In solchen Fällen daher lieber die normale Zugewinngemeinschaft., evtl. mit Beschränkungen oder modifizierte Gütertrennung.

  • Nächster Punkt sind Versorgungsanwartschaften (Versorgungsausgleich). Probleme s.o.

  • Weiterer wichtiger Punkt sind Regelungen über Immobilien, insbesondere zur Selbstnutzung. Aber auch Sonderregelungen über andere wertvolle Vermögensgegenstände sind möglich. Dies kann auch im Zusammenhang mit einem Testament stehen, wenn z.B. aus einer vorherigen Ehe Kinder existieren und mit diesen gemeinsam Regelungen getroffen werden sollen.

  • Sorgerechtsthematiken kann man nur sehr beschränkt und teilweise fragwürdig im Ehevertrag regeln.

  • Und dann gibt es noch den großen Bereich „Sonstiges“: Und da gibt es bald nichts, was nicht schon mal jemand als ganz wichtig zu regeln ansah. Teils zulässig, teil nicht (Beispiel: Beischlafhäufigkeit, ist kein Witz, sondern musste gerichtlich entschieden werden!)

Hoffe, Dir damit das Brainstorming ein wenig erleichtert zu haben. Unterlagen zur Beratung sollten je nach gewünschter Regelung Eigentumsnachweise, bestehende testamentarische Regelungen und Verträge, etc., sowie ein Vermögensverzeichnis sein.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]