Erben von einem alten Herrn-keine Verwandtschaft

Hallo zusammen!

Ich habe da mal eine rechtliche Frage…

Seit etwa einem Jahr bin ich bei einem alten Herrn (84), der aufgrund einer Augenerkrankung sehr schlecht sieht, um ihm beim Lesen div. Dinge und Schreiben zu helfen. Es ist ein „Taschengeldjob“, denn viel kommt natürlich nicht dabei heraus. 2 - 3 x im Monat für ca. 1 Stunde ist nicht weltbewegend, aber egal.

Er hat niemanden mehr. Das Haus, in dem er wohnt, gehört ihm, ist aber auf Rentenbasis bereits „vergeben“. Nun suchte er bisher immer per Annonce eine Lebensgefährtin, die auch seinen Wagen fahren könnte usw. Er hat aber niemanden gefunden. Ende letzten Jahres war da eine ältere Frau, die recht nett war, aber Polin und schlecht Deutsch sprach, ihm also bei Schreibereien nicht helfen konnte. Er hatte bereits bei einem Notar klar gemacht, daß sie sich um alles kümmern solle, wenn er einmal stirbt. Dies hat er aber wieder rückgängig gemacht, weil es zu einer Unstimmigkeit gekommen ist, sie putzt jetzt nur noch alle 2 Wochen. (man muß wissen, daß er sehr anstrengend sein kann und immer recht hat!)

Heute war ich mal wieder da. Nach erledigter „Arbeit“ sprachen wir noch eine Weile. Er macht sich Gedanken darum, was aus seinem Nachlaß wird, wenn er stirbt. Er wollte mich fragen, ob ich mich darum kümmern wollte. Wie gesagt, das Haus selbst nicht, das ist vergeben. Aber alle Möbel, sein PKW (abgemeldet seit knapp 2 Jahren) und wohl auch seinen Sparbüchern. (ich war ziemlich überrascht…)

Nun frage ich mich, was da auf mich zukommt. Genau haben wir es nicht besprochen. Schulden hat er keine. Aber trotzdem würde ich natürlich vorher gerne wissen, was das rechtlich bedeutet? Was ist z. B. , wenn er doch in ein Altenheim käme, müßte ich dann zahlen? Wie sieht es aus mit Erbschaftssteuern?
Er ist kein Millionär, aber ein nettes „Taschengeld“ käme heraus… Und überhaupt!!! Wir sind weder verwandt noch verschwägert…

Kann mir jemand von Euch einiges dazu sagen? Ich werde auf jeden Fall auch mit dem Notar genau sprechen, evtl. sogar mit meinem Rechtsschutz, vielleicht sogar einen Anwalt… Keine Ahnung.
Ich denke, ich werde ja sagen. Selbst, wenn wenig übrig bliebe, ist es mehr als gar nichts.

Danke Euch im voraus! (Gerne auch per Mail.)
Gruß
Carmen

Hi!

Das könnte unters Kapitel Glück gehabt fallen ;o)))

Damit du erben kannst muß er im Testament bestimmen, was du erben wirst. Dieses bekommst ud dann halt am „Ende“. Sofern er dich als Alleinerbin einsetzt mußt du halt darauf achten, daß er wirklich keine Schulden hat.

Für eventuelle Pflege-(Heimkosten mußt du selbstverständlich nicht aufkommen!

Bernd

Für Heimkosten muß er ja selbst aufkommen - wenn er mehr als 4500 DM Vermögen hat. Insofern brauchst Du da keine Angst zu haben - außer daß das Erbe schmilzt.

Der Erbe muß außerdem die Beerdigungskosten übernehmen.

Ein wirksames, vom Erblasser eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament - Ich setze … als meine Alleinerbin ein - reicht aus.

Wenn Schulden die Erbmasse überschreiten, kann man seine Haftung ausschließen, es muß dann nicht ausgeschlagen werden. Außerdem hat man ja ein paar Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen.

Hallo Carmen,
Was ist z. B. , wenn er doch in ein Altenheim käme,

müßte ich dann zahlen?

Wenn er Dir sein Vermögen bei Lebzeiten schenkt, um danach zulasten des Sozialamts ins Altenheim zu gehen, dann müßtest Du schlimmstenfalls zahlen, bis das Geschenk aufgebraucht ist.

Wie sieht es aus mit Erbschaftssteuern?
Je nachdem, wieviel das Vermögen wert ist, kannst Du durchaus erbschaftsteuerpflichtig werden, wenn Freigrenzen (für die Behörden erkennbar) überschritten sind.

Gruß

Wolfgang Berger

Danke Euch…
Hallo!

Eure Antworten geben mir Hoffnung und den rat, es anzunehmen. Was aus so einem „Taschengeldjob“ alles werden kann!!!
Ich hatte es eh eigentlich vor, es ehrt einen ja irgendwie, aber man weiß ja nie…

Stimmt, ich dachte auch: auch ein blindes Hühnchen findet mal einen Korn!!!

Grüße!
Carmen