Beweisgebühr

Hallo, liebe Gemeinde, habe folgende Frage:

Ich habe einen Anwalt beauftragt, der seinerseits einen Korrespondenzanwalt in Stadt XY beauftragt hat. Nach Abschluss des Verfahrens „sitze“ ich nun auf zwei Beweisgebühren, wobei ein Beweistermin gar nicht stattgefunden hat. Ist es richtig, dass diese Gebühr allein dann anfällt, wenn das Gericht einen Beweisbeschluss verkündet, ohne dass es danach zu irgendwelchen Aktivitäten der RAe kommt ?
Und wieso zahlt meine Rechtsschutzvers den Korrespondenzanwalt nur bis zu einer bestimmten Höhe ??? Ich soll nun noch 740 DM allein tragen, kann das sein ??
Ich bitte um Hiiiiiilfe , dankeschön

Christa

Hallo, liebe Gemeinde, habe folgende Frage:

Ich habe einen Anwalt beauftragt, der seinerseits einen
Korrespondenzanwalt in Stadt XY beauftragt hat. Nach Abschluss
des Verfahrens „sitze“ ich nun auf zwei Beweisgebühren, wobei
ein Beweistermin gar nicht stattgefunden hat. Ist es richtig,
dass diese Gebühr allein dann anfällt, wenn das Gericht einen
Beweisbeschluss verkündet, ohne dass es danach zu
irgendwelchen Aktivitäten der RAe kommt ?

Hallo Christa,

die Beweisgebühr entsteht bereits dann, wenn RA dem Mdt. mitteilt, daß ein Beweisbeschluß ergangen ist!

Wenn ein Beweistermin nicht stattgefunden hat, dürfte aber nur eine Beweisgebühr entstanden sein.

Und wieso zahlt meine Rechtsschutzvers den Korrespondenzanwalt
nur bis zu einer bestimmten Höhe ??? Ich soll nun noch 740 DM
allein tragen, kann das sein ??
Ich bitte um Hiiiiiilfe , dankeschön

Christa

Soweit mit bekannt ist, zahlen RS Versicherungen maximal 4 Gebühren pro Instanz. Außerdem sind in RS Verträgen ja auch häufig Selbstbeteiligungen vereinbart.

Wenn Du mir die Rechnung per e-mail zuschickst, schaue ich sie mir gerne nochmal an.

Vivien