In unserer Straße ist folgendes Straßenbild: Straße (Kopfsteinpflaster) - Seitenstreifen (Sand) - Gehweg (Sand), alles ineinander übergehend mit quasi verwittertem altem kaum erkennbarem Bordstein.
Auf dem Seitenstreifen stehen alle 20m alte Bäume.
Dazwischen, zwischen den Bäumen, parke ich seit Jahren abends ein Auto. Heute habe ich doch tatsächlich einen Strafzettel am Auto wegen Falschparken.
Verkehrsschilder gibt es nicht.
Ich stand nicht auf dem Gehweg (auch nicht teilweise), ich stand total auf dem Seitenstreifen.
Ist das verboten, wenn es nirgends durch Verkehrsschilder verboten ist? Wenn ja, wieso bzw. wo steht das? Es ist weder Rasen noch sonstig gepflegt oder bepflanzt.
manche Städte haben in Ihrer Satzung (Baumschutzsatzung z.B.) das Parken unter Bäumen verboten. (Dein Auto verfestigt ja an der Stelle den Boden, was sich ja nicht gerade wuchsfördernd auf die Bäume auswirkt.
Aber schau Dir das Knöllchen erst mal genau an.
Hi, ein § steht nicht drauf, ist auch bisher nur die Ankündigung eines Ordnungsgeldes:
„Im Rahmen der Durchsetzung der Oranienburger Stadtordnung wurde Ihr ordnungswidrig abgestelltes Fahrzeug festgestellt“
Ich glaub es trotzdem nicht, kann jeder sowas festlegen in irgendwelchen Stadtordnungen, ohne Verkehrszeichen vor allem???
Ich hab nix beschädigt, niemanden behindert. Die Bäume sind uralt, 20m hoch, das allein kann ja nicht für mich Signal sein, dass ich da nicht parken darf? Ich parke auch seit Jahren da, 'zig andere Leute auch.
VOR ALLEM: Woher soll ich das ggf. wissen?
Ich muss doch nicht die Stadtordnung von allen Orten lesen, wo ich vielleicht jemals parken will? Das kann doch nicht sein, oder?
Danke für Aufklärung
Heike
Da wird Dir im Moment wahrscheinlich nix anderes übrig, bleiben als zu warten, bist der Amtsschimmel sich ausgewiehert hat.
Deine Argumentation betreffend der Stadtordnung und auswendig wissen, ist absolut richtig, denn da dürfte ich als „Ausländer“ ja nie nach Oranienkirchen, oder wie das Kaff heisst, kommen. Sonst stände ich ja permanent mit einem Bein im Knast.
VOR ALLEM: Woher soll ich das ggf. wissen?
Ich muss doch nicht die Stadtordnung von allen Orten lesen, wo
ich vielleicht jemals parken will? Das kann doch nicht sein,
oder?
obwohl ich Deinen Standpunkt gut verstehe, kann ich hier leider nur den altrömischen Rechtsgrundsatz um die Ohren hauen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Daß so ein Baumparkverbot ungewöhnlich ist, sehe ich auch so. Da gebietet es die Sorgfaltspflicht ein Schildchen aufzustellen. Wenn man sowas unkommentiert läßt, ist hinterher auch noch das Parken vor ungeraden Hausnummern bei Vollmond in der zweiten Jahreshälfte verboten.
Hi,
ich weiß ja noch nicht mal, ob es um die Bäume ging?
Bin selber schon sehr gespannt auf den Verwarnungsgeldbescheid, wo das ja wohl drinstehen muss.
Zu jedem Baum hatte ich mindestens 5m Abstand nach vorne und hinten - bin ja kein Naturfrevler
Aber nochmal, ich muss doch nicht jede Stadtsatzung lesen, um irgendwo parken zu können, wo Platz ist? Hoffe ich wenigstens.
Heike
Widerspruch
Hallo Heike.
Leg Widerspruch ein und lass dir erklären, was du verbrochen hast.
Vielleicht kommst du mit einem blauen Auge davon und musst erst beim nächsten Mal zahlen. Manchmal ist die Bürokratie freundlich mit unwissenden Zeitgenossen.
Gruß
Rabchen
Verkehrsschilder gibt es nicht.
Ich stand nicht auf dem Gehweg (auch nicht teilweise), ich
stand total auf dem Seitenstreifen.
Ist das verboten, wenn es nirgends durch Verkehrsschilder
verboten ist? Wenn ja, wieso bzw. wo steht das? Es ist weder
Rasen noch sonstig gepflegt oder bepflanzt.
§ 12 IV StVO
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch
entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er
dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
Dein Fahrbahnrand ist nicht bausreichend befestigt
Da ist eh ein Bordstein, damit ist alles was hinter dem Bordstein kommt kein Fahrbahnrand mehr sondern Grünstreifen oder Gehweg
Zu den Bäumen:
Es ist verboten auf/unter der songenannten Baumscheibe auf unbefestigtem Grund zu parken. Dies ist das Wurzelwerk der Bäume. Man geht davon aus, dass dieses in etwa so weit ausgeprägt ist wie ihre Krone. - Bin mir nich mehr sicher ob nach ein Baumschutz VO (wäre allerdings dann Landesrecht und nicht unbedingt in jedem Land so) o. evtl. NaturschuzG.
Zusammenfassen gesagt, müsste auf Deinem Bescheid stehen gegen was Du nun verstoßen hast. Besorg Dir doch das Gesetz und lies es mal durch, hilft evtl. weiter.
Ansonsten würde ich von einem Widerspruch ins blaue hinein abraten.
ein § steht nicht drauf, ist auch bisher nur die
Ankündigung eines Ordnungsgeldes:
„Im Rahmen der Durchsetzung der Oranienburger Stadtordnung
wurde Ihr ordnungswidrig abgestelltes Fahrzeug festgestellt“
Ich glaub es trotzdem nicht, kann jeder sowas festlegen in
irgendwelchen Stadtordnungen, ohne Verkehrszeichen vor
allem???
Ich hab nix beschädigt, niemanden behindert. Die Bäume sind
uralt, 20m hoch, das allein kann ja nicht für mich Signal
sein, dass ich da nicht parken darf? Ich parke auch seit
Jahren da, 'zig andere Leute auch.
VOR ALLEM: Woher soll ich das ggf. wissen?
Ich muss doch nicht die Stadtordnung von allen Orten lesen, wo
ich vielleicht jemals parken will? Das kann doch nicht sein,
oder?
Doch kann man. Da wie ich aus deinem Posting herauslesen konnte,
hast Du schon häufiger dort geparkt bzw. wohnst dort. Da solltest Du Dir schon die Mühe machen, die betreffenden Sachen mal zu lesen.
Anderes Beispiel: Du fährst in andere Stadt und feierst dort im Park eine Fete ? Gilt dann für Dich nicht auch die LärmschutzOrdnung der Stadt, die Parkordnung (die Du nicht gesehen hast, weil Du auf einem Trampelpfad in den Park gegangen bist) ?
Hi Marco,
ja genau: Entweder gleiches Recht für alle (Ortsfremde wie Anwohner) - oder ich verzweifle völlig am Rechtsstaat!
Deshalb müssen Vorschriften meiner Meinung nach so gemacht sein, dass sie für jedermann erkennbar sind (oder allgemeingültig wie die StVO). Wenn da also steht, man soll auf dem Seitenstreifen parken, und ich tue das, dann kann ich dabei erstmal nix finden.
Und zum Schluß nochmal zu den Bäumen: 5m Abstand zu einem Baum reichen doch wohl?