Hallo Experten, ich habe vor dem Arbeitsgericht auf eine ordnungsgemässe Beschäftigung geklagt und das ganze ging so aus, dass wir einen Aufhebungsvertrag machen. Im Vorfeld (noch vor der Verhandlung) ist der Arbeitgeber vom Wettbewerbsverbot zurückgetreten und wollte gleich den Empfang quittiert haben.
Ich habe meinen Anwalt telefonisch konsultiert, was ich davon zu halten habe, bevor ich den Erhalt unterschreibe. Mein Anwalt erklärte mir, dass es sich um die Karenzentschädigung handle, und dass das Jahr der Karenzentschädigungzahlung nur noch von dem Datum aus gelte, ab dem ich das Schreiben erhalten habe.
Der Ausgang des Gerichtsverfahren war übrigens in meinem Sinne:
-Aufhebungsvetrag: Drei Monate weiter angestellt unter Fortzahlung des vollen Gehalts (Dezember war Verhandlung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses wie vertraglich festgelegt zum Quartalsende, sprich: 31.03.2002)
-bis zum Arbeitsende von der Arbeit freigestellt
-Abfindung 8.000 DM
-Arbeitszeugnis in dem Verhalten und Leistung mit dem Prädikat „Note 2 / gut“ beurteilt werden. Zeugnis wird von meinem Anwalt erstellt und muss von der Firma unterzeichnet werden.
Mein Anwalt berechnete mir nun u.a. die telefonische Auskunft (was das Zurücktreten des Arbeitgebers vom Wettbewerbsverbot für mich zu bedeuten hat) mit zum Gegenstandswert (36.000 DM).
Kann das denn rechtens sein?
Alles in allem habe ich nun über 5.000 DM zu zahlen.
Wo kann ich mich da schlau machen in Mannheim?
Oder weiss hier jemnd Rat?
Danke, Alex