Was zählt als Gegenstandswert?

Hallo Experten, ich habe vor dem Arbeitsgericht auf eine ordnungsgemässe Beschäftigung geklagt und das ganze ging so aus, dass wir einen Aufhebungsvertrag machen. Im Vorfeld (noch vor der Verhandlung) ist der Arbeitgeber vom Wettbewerbsverbot zurückgetreten und wollte gleich den Empfang quittiert haben.

Ich habe meinen Anwalt telefonisch konsultiert, was ich davon zu halten habe, bevor ich den Erhalt unterschreibe. Mein Anwalt erklärte mir, dass es sich um die Karenzentschädigung handle, und dass das Jahr der Karenzentschädigungzahlung nur noch von dem Datum aus gelte, ab dem ich das Schreiben erhalten habe.

Der Ausgang des Gerichtsverfahren war übrigens in meinem Sinne:

-Aufhebungsvetrag: Drei Monate weiter angestellt unter Fortzahlung des vollen Gehalts (Dezember war Verhandlung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses wie vertraglich festgelegt zum Quartalsende, sprich: 31.03.2002)

-bis zum Arbeitsende von der Arbeit freigestellt

-Abfindung 8.000 DM

-Arbeitszeugnis in dem Verhalten und Leistung mit dem Prädikat „Note 2 / gut“ beurteilt werden. Zeugnis wird von meinem Anwalt erstellt und muss von der Firma unterzeichnet werden.

Mein Anwalt berechnete mir nun u.a. die telefonische Auskunft (was das Zurücktreten des Arbeitgebers vom Wettbewerbsverbot für mich zu bedeuten hat) mit zum Gegenstandswert (36.000 DM).

Kann das denn rechtens sein?
Alles in allem habe ich nun über 5.000 DM zu zahlen.

Wo kann ich mich da schlau machen in Mannheim?
Oder weiss hier jemnd Rat?

Danke, Alex

Weitere Angaben benötigt…
Moin Alexander,

Hallo Experten, ich habe vor dem Arbeitsgericht auf eine
ordnungsgemässe Beschäftigung geklagt und das ganze ging so
aus, dass wir einen Aufhebungsvertrag machen.

was ist damit gemeint … zu allgemein um einen Gegenstandswert damit zu berechnen.

Im Vorfeld (noch
vor der Verhandlung) ist der Arbeitgeber vom Wettbewerbsverbot
zurückgetreten und wollte gleich den Empfang quittiert haben.

dabei könnte es sich um eine zusätzliche Angelegenheit handeln … dazu müßte ich jedoch Pkt 1 einschätzen können.

Ich habe meinen Anwalt telefonisch konsultiert, was ich davon
zu halten habe, bevor ich den Erhalt unterschreibe. Mein
Anwalt erklärte mir, dass es sich um die Karenzentschädigung
handle, und dass das Jahr der Karenzentschädigungzahlung nur
noch von dem Datum aus gelte, ab dem ich das Schreiben
erhalten habe.

war dieser Teil auch Teil des gerichtlich anhängigen Verfahrens, oder wurde erst und nur bei diesem Telefonat darüber gesprochen?

Der Ausgang des Gerichtsverfahren war übrigens in meinem
Sinne:

ist leider für die gerichtlichen Kosten der 1. Instanz im Arbeitsgerichtsverfahren unerheblich … jeder trägt seine Kosten selbst.

-Abfindung 8.000 DM

zählt nicht zum Gegenstandswert!

-Arbeitszeugnis in dem Verhalten und Leistung mit dem Prädikat
„Note 2 / gut“ beurteilt werden. Zeugnis wird von meinem
Anwalt erstellt und muss von der Firma unterzeichnet werden.

wurde darauf von Anfang an geklagt oder ist dies ausschließlich Teil des Vergleiches?

Mein Anwalt berechnete mir nun u.a. die telefonische Auskunft
(was das Zurücktreten des Arbeitgebers vom Wettbewerbsverbot
für mich zu bedeuten hat) mit zum Gegenstandswert (36.000 DM).

wie oben gefragt. wenn dies eine einmalige Frage war und diese Frage weder Teil des gerichtlichen Verfahrens noch Teil vorheriger anwaltlicher Beratung war und auch nicht nach diesem Telefonat wurde, dann handelt es sich um eine separate Angelegenheit die mit einer Erstberatungsgebühr von max 350 DM (€-Werte muß ich erst raussuchen) abgegolten wäre.

Kann das denn rechtens sein?

keine Ahnung?! Beantworte mal die Fragen und auch noch diese:

Welches durchschnittliche Monatsbrutto wäre anzusetzen?
Handel es sich um ein Kündigungsschutzverfahren?

Alles in allem habe ich nun über 5.000 DM zu zahlen.

kommt auf den Gegenstandswert an.

Wo kann ich mich da schlau machen in Mannheim?

keine Ahnung …

Oder weiss hier jemnd Rat?

ich möglicherweise … du kannst die Angaben, falls sie dir für das forum zu speziell sind auch gern per Mail direkt an mich machen.

Gruß
Daniel Scholdei

Moin Daniel,

… du kannst die Angaben, falls sie dir
für das forum zu speziell sind auch gern per Mail direkt an
mich machen.

Gruß
Daniel Scholdei

Ja, dass mache ich gleich…
Danke, Alexander