Mieter gestorben Mietvertrag

Hallo,
wenn jemand gestorben ist und er alleine dort wohnte,
müssen die Erben 3 Monate weiterzahlen ?
Vielen Dank.
Gruß Anno

Hallo anno1959,

wenn jemand gestorben ist und er alleine dort wohnte,
müssen die Erben 3 Monate weiterzahlen ?

Zunächst erlischt der Mitvertrag erstmal mit dem Tod des Mieters, sofern nichts anderes vereinbart.

Gruß
Guido

Hallo,
wenn jemand gestorben ist und er alleine dort wohnte,
müssen die Erben 3 Monate weiterzahlen ?
Vielen Dank.
Gruß Anno

Hallo,

als meine Oma 1997 gestorben ist, war das so. Außerdem mussten wir noch die Renovierungskosten tragen.

Max

Hallo,
wenn jemand gestorben ist und er alleine dort wohnte,
müssen die Erben 3 Monate weiterzahlen ?

Hallo,

Das Mietverhältnis endet nicht automatisch mit dem Tode.

Das Mietverhältnis muss umgehend von einem bevollmächtigten Vertreter der Erben gekündigt werden, damit innerhalb der drei Monate Kündigungsfrist das Mietverhältnis auch wirklich endet. Sodann habt Ihr als Erben alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis zu tragen, also auch erforderliche Schönheitsreparaturen.

Eine Möglickeit besteht dann, wenn es nichts zu vererben gibt, dass die Erben offiziell auf alle Erbansprüche gegenüber dem Nachlassgericht verzichten. Dann wird ein Nachlassverwalter eingesetzt und der zahlt von dem was da ist, das was möglich ist.

Versucht mal mit dem Vermieter zu reden, ob er zustimmt, wenn ihr versucht, ihm einen Nachmieter zu finden, der vor Ablauf der drei Monate einziehen kann. Vielleicht findet ihr jemand, der dann auch nach seinem Geschmack die Renovierung selbst durchführt. Der Vermieter muss einer solchen Vereinbarung zwischen Mietern jedoch Zustimmung erteilen.

Gruss Günter