Anspruch auf Urlaubsgeld ?

Hallo

Ich habe mal eine frage wo ich auch hoffe das eine oder andere Antwort zu kriegen.

Meine alte Firma hat Insolvenz angemeldet. Jetzt habe ich einen Schreiben von dem Insolvenzverwalter gekriegt was drin steht was ich alles machen bzw. abgeben muss.
Ich habe jedoch heute von einem ehemaligen und jetzigem Arbeitskollegen gehört das wir evtl. bei einem Insolvenzfall Keine anspruch auf Urlaubsgeld haben wenn dieses keinem der Mitarbeiter zu dem Insolvenzdatum bezahlt worden ist.

Ich muss dazu sagen das wir durch eine Firmeninterne Regelung unsere Urlaubsgelder immer mit der letzten Abrechnung des jahres gekriegt haben. Also mit Dezember Abrechnung.
(Die hatten immer die Befürchtung das die Leute Urlaubsgeld kassieren und nachher nicht mehr vom Urlaub wieder zürückkommen bzw. die Arbeit nicht mehr aufnehmen.)
Ich habe jedoch für November keine Geld bekommen und am 1.Dezember habe ich schon bei der neuem Firma angefangen.

Gibt es denn überhaupt so eine Regelung ?
Nach meiner Meinung hatte ich eine Anrecht auf Urlaubsgeld schon mit der letzten Abrechnung vor meinem Jahresurlaub die im Juli war (somit mit der Juni Abrechnung).

Uralubsgeld = 50 % vom Gehalt bzw. Lohn
Weihnachtsgeld = keine

Ich bedanke mich schon im voraus für hilfreiche Antworten.

Ertan

Moien!

Keine ahnung wegen dem Urlaubsgeld, aber vom Arbeitsamt gibt es Konkursaausfallgeld wenn eine Firma Konkurs geht und nicht mehr zahlt.
Dies wird für 3 Monate bezahlt, allerdings weiß ich nicht wielange du das beantragen kannst. Ist vielleicht schon zu spät, aber fürs nächste Mal dran denken…

Bernd

Hallo,

sieht schlecht für Dich aus, denn wenn aufgrund von Insolvenz im Dezember von der Firma kein Geld mehr bezahlt worden ist, dann hats Du nur Anspruch auf Insolvenzausfallgeld für diesen Monat. Dies bemisst sich aber nur nach dem regelmäßigen Arbeitseinkommen. Freiwillige Leistungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sind darin nicht enthalten.

Gruß vom Wiz

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hallo

ich wusste gar nicht das urlaubsgeld eine freiwillige leistung seutens der arbeitgeber ist ;-(((
weihnachtsgeld ist klar, das hat es bei uns eh noch nie gegeben.

gruss

Ertan

Hallo,

damit hier kein Mißverständnis entsteht. Freiwillig und freiwillig sind hier zwei unterschiedliche Sachen. Freiwillig in diesem Fall bezieht sich darauf, dass das Urlaubsgeld kein im Rahmen des Konkursausfallgeldes zu ersetzender Lohnbestandteil ist. Bei der Gewährung durch den Arbeitgeber gibt es neben einer rein freiwilligen Gewährung durchaus auch die Möglichkeit, dass das Urlaubsgeld im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgeschrieben ist (allerdings oft auch mit Widerrufsvorbehalt o.ä.). In diesem Fall könnte man dann versuchen, es im Rahmen der Insolvenz als Forderung anzumelden. Wenn aber natürlcihkein Geld mehr da ist, dann kann man sich den Papierkram auch gleich sparen.

Gruß vom Wiz

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