Lastschrift ohne Rechnung

Hallo!

Ein Provider (myOkay.net), bei dem ich schon seit Monaten gekündigt habe, hat jetzt bei mir einen Betrag für OKTOBER von meinem Konto eingezogen. Ich habe aber nie eine Rechnung oder einen EVN erhalten. Auch keine Endabrechnung. Ist das erlaubt? Kann ich das zurückbuchen lassen? Wenn ja, wer muss die Gebühren dann bezahlen?

Danke im Vorraus!

Gruß

Martin

Hallo Martin,

wenn Du bei Deiner Bank eine Rückbuchung wegen Widerspruchs veranlasst, zahlt der Abbuchende die Gebühren Deiner und seiner Bank.

Ob die Lastschrift rechtens ist und ob Du später dann Mahngebühren zahlen musst oder der Provider Dir alle seine Unkosten ( also auch die Rücklastschriftgebühren ) in Rechnung stellen darf weiss ich nicht.

Präventiv kannst Du ja mal der Rücklastschrift widersprechen und ihm per FAX die Einzugsermächtigung für dein Konto entziehen. Dadurch ist er gezwungen dir beim nächsten mal eine Überweisung bzw. Rechnung zu senden …

Happy new Year

Falk

Du kannst einer Abbuchung bis zu 6 Wochen lang widersprechen. Wenn der Abbuchende der Meinung ist daß seine Forderung zu recht besteht wird er sich garantiert melden. Zudem muß er dir zumindest nachweisen, daß seine Abbuchung zu recht besteht. Am sichersten ist es, wenn du die Abbuchung widerrufst und dem Provider schriftlich deinen Widerspruch mitteilst. Fordere Ihn auf seine Abbuchung zu begründen. Vielleicht wurde ja nur einfach in der Buchhaltung vergessen die Abbuchungserlaubnis zu löschen.

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