Welches Recht zählt?

Hallo liebe Rechtskundige,
Ein Mietvertrag ist ein Vertrag. Welchem Recht unterliegt er in erster Linie. Hier sind doch zwei Rechtsfachgebiete Mietrecht und Vertragsrecht betroffen. Wird eines dieser Fachgebiete höher bewertet? Wenn ja, warum?
Wenn das nicht der Fall ist, warum kann man dann nicht Mietrechtsstreit über die Rechtsschutzversicherung des Vertragsrechts abfangen? Bitte teilt Eure Meinung dazu mit und streitet Euch heftig darüber oder sagt, an welcher Stelle der Gesetze dazu Bestimmungen getroffen sind.
Dank für Meinungen, Anregungen und Gesetze
Michael

Nochmal Hi,
der Inhalt eines Mietvertrages wird vom Mietrecht aufgefangen und unterliegt daher nicht dem Vertragsrecht. Das Mietrecht regelt schließlich auch den Inhalt des Vertrages, ob wirksam oder nicht.
Gruß
Roland

Hallo Michael,

es sind nicht zwei Rechtsgebiete betroffen; vielmehr gibt es eben für Mietverträge das spezielle Mietrecht im BGB. Dieses kann man durch Vertrag grundsätzlich auch nicht zu Lasten einer Vertragspartei abändern, da es eben bestimmte Rechte und Pflichten für die Parteien begründet. Durch das Mietrecht wird die Vertragsautonomie der Parteien insofern eingeschränkt. „Vertragsrecht“ im eigentlichen Sinne gibt es im Grunde nicht. Nur eben dann, wenn es nicht schon eine spezielle gesetzliche Regelung gibt.

Es liegt natürlich im einzelnen an den Verträgen der Rechtsschutzversicherung, welche Rechtsstreitigkeiten worunter fallen.

Viele Grüße,

Bettina