hallo,
ich wurde vor drei wochen von einem auto angfahren (war auf dem fahrrad) vor zwei wochen habe ich dann eine anhörungsbogen von der polizei bekommen, diesen ausgefüllt und zurück gesandt. seitdem ist nix mehr passiert. der autofahrer war schuld.
kann ich der versicherung des autofahrers meinen schaden melden?
oder muss ich warten bis die polizei sich wieder meldet?
wie ist das mit schmerzensgeld. kann man da eine beliebige summe fordern oder gibt es da einstufungen ja nach folgekrankheit?
wenn der Unfallgegner eindeutig Schuld hatte, dann empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Der kennt sich mit der Materie aus und wird das Optimale aus dem Schadenfall heraus holen.
Die Kosten für den Rechtsanwalt muß die Gegenseite übernehmen. Insofern trägst du kein Kostenrisiko und wirst so vertreten, dass du dich weitgehend nicht mehr um diese leidige Sache kümmern mußt.
In der Sache mußt du unterscheiden zwischen dem polizeilichen Verfahren, dass in einem Bußgeld- oder Strafverfahren enden kann und dem zivilrechtlichen Verfahren. Das ist die Durchsetzung deiner Schadenersatzansprüche vor Gericht.
Ansprechpartner für dich/deinen Anwalt wäre die Versicherungsgesellschaft deines Unfallgegners. Die kannst du ermitteln über den Zentralruf der Autoversicherer. Dann mußt du deinen Schadenersatzanspruch anmelden und beziffern. Du mußt nicht nur sagen, was beschädigt worden ist, sondern auch, was es gekostet hat bzw. was es wert ist.
Man kann hierzu ein Gutachten erstellen lassen oder Rechnungen vorlegen.
Bezüglich des Schmerzensgeldes haben die Anwälte Schmerzensgeldtabellen und können mit einem Blick feststellen, wieviel von der gegnerischen Versicherung gefordert werden kann.
kann ich der versicherung des autofahrers meinen schaden
melden?
Kannst Du machen, würde ich aber nicht selbst tun. Peter hat es schon geschrieben: Ab zu einem Anwalt Deiner Wahl!
Du hast das Recht, Dir einen Anwalt auszusuchen. Dem schilderst Du Dein Problem, übergibst ihm die Unterlagen von der Polizei (Aktenzeichen, Schriftwechsel etc.) und das war´s für Dich. Alles andere erledigt dann Dein Anwalt.
Du solltest Deinerseits keinerlei Gespräche oder Verhandlungen mit dem Verursacher oder dessen Versicherung selbst führen, auch wenn sie versuchen sollten, Dich direkt zu kontaktieren.
Laß alles über Deinen Anwalt laufen, dann bist Du auf der sicheren Seite.
oder muss ich warten bis die polizei sich wieder meldet?
Die Polizeilichen Ermittlungen haben mit Dir nichts mehr zu tun. Und das Ergebnis der Ermittlungen bekommst Du sowieso nicht zu hören. Lediglich der Anwalt könnte Einsicht in die Polizeilichen Akten bekommen.
wie ist das mit schmerzensgeld. kann man da eine beliebige
summe fordern oder gibt es da einstufungen ja nach
folgekrankheit?
Da gibt es, wie Peter schon sagte, Tabellen mit Richtwerten. Dein Anwalt kann Dich diesbezüglich besser beraten.
Und bezüglich der Kosten des RA: Die gegnerische Versicherung muß die in voller Höhe übernehmen.
Also nochmal: Schnellstmöglich zum Rechtsanwalt.
Viel Glück.