Hallo Experten
Ist es wahr, dass ich meiner Exfrau keinen Unterhalt mehr zahlen muss, wenn sie mit ihrem neuen Freund zusammenzieht ?
danke im voraus
holger
Hallo,
der Unterhaltsanspruch erlischt, wenn der Unterhaltsberechtigte wieder heiratet. Das ist in § 1585c BGB geregelt.
Das Zusammenwohnen mit einem Freund bewirkt dies leider nicht.
Peter Heinz
Es ist ein fiktives Betreuungsgeld von € 425 anzurechnen, so dass die Exfrau evtl. nicht mehr unterhaltsbedürftig ist wegen anderweitiger (hier „fiktiver“) Einkünfte.