Hat der Kindesvater wieder Arbeit & Ersparnisse?

Von: , Frage gestellt am Fr, 1. Mär 2002

Hallo,

welche Möglichkeiten gibt es für mich, zu erfahren, ob der Vater meiner (unehelichen) Tochter inzwischen wieder Arbeit gefunden hat? Und kann man ihn dazu verpflichten, dass er neben seinem Einkommen (Arbeitslosengeld-/hilfe) an irgendeiner Stelle seine Ersparnisse angeben muss? Muss er den Kindesunterhalt komplett von seinen Ersparnissen zahlen, wenn er noch immer arbeitslos ist?

Danke für eure Hilfe
Katrin

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 3 hilfreich
    Re: Hat der Kindesvater wieder Arbeit & Ersparniss

    Mahlzeit! welche Möglichkeiten gibt es für mich, zu erfahren, ob der
    Vater meiner (unehelichen) Tochter inzwischen wieder Arbeit
    gefunden hat?
    Eigentlich in der Theorie ganz einfach. Ich weiß natürlich, das es in der Praxis manchmal schwieriger ist.
    Aber mal zur Theorie:
    Du solltest dem Erzeuger Deines Kindes einfach erstmal einen Brief per Einschreiben mit Rückschein schicken. Da schreibst Du rein, das Du als gesetzlicher Vormund Deines Kindes stellvertretend für Dein Kind ihn aufforderst, Dir seine Einkommensverhältnisse und sein Vermögen vollständig und lückenlos offenzulegen und gleichzeitig Belege für laufendes Einkommen beizufügen. Dazu ist er laut §1605 BGB gesetzlich verpflichtet. Ich habe das vor kurzem für eine Bekannte erst geschrieben, wenn Du ein Textmuster brauchst, melde Dich, kann ich Dir mailen. Nicht vergessen solltest Du eine Fristsetzung, ich hatte dem Betreffenden vier Wochen eingeräumt.

    Wenn dann derjenige nicht reagiert oder dies ablehnt, kannst Du entweder zum Jugendamt gehen und um Amtsbeistandschaft bitten, die helfen Dir dann. Du kannst aber auch einen Anwalt mit der Durchsetzung beauftragen, den mußt Du allerdings zunächst mal bezahlen. Wenn der Fall dann tatsächlich vor Gericht ausgefochten werden muß, dann bekommt er die Kosten aufgedrückt. Und kann man ihn dazu verpflichten, dass er
    neben seinem Einkommen (Arbeitslosengeld-/hilfe) an
    irgendeiner Stelle seine Ersparnisse angeben muss?
    Ja, das kannst Du verlangen. Schau mal ins BGB, §1605. Steht genau drin. Wenn Du´s grad nicht greifbar hast, kann ich Dir auch den gesamten Text des §1605 hier reinschreiben. Muss er den
    Kindesunterhalt komplett von seinen Ersparnissen zahlen, wenn
    er noch immer arbeitslos ist?
    Solange er dabei noch genug für seinen eigenen Lebensunterhalt behält, eigentlich schon. Steht in BGB §1603. Allerdings ist es schwierig zu beurteilen, wenn man nicht die genauen Umstände kennt. Hier müßte dann entweder vom Jugendamt oder gerichtlich die persönliche Leistungsfähigkeit des Vaters geprüft werden. Danke für eure Hilfe
    Wie immer gern geschehen. Wenn Du noch weitere Fragen hast, dann immer raus damit :-)

    Gruß und Bye...

    Der Dicke MD.

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