Victorvox und Gebühren

Hallo Forum,

eine Bekannte hat ihren Vertrag bei Victorvox gekündigt.
Die haben ihr jetzt eine Reihe von Deaktivierungsgebühren aufgebrummt. Diese werden allerdings nicht als solche bezeichnet, sondern z.B. als Auflösung des Servicekontos, als Stillegung Mailbox, Deaktivierung Netzbetreiber etc. Diese einzelnen Beträge summieren sich zu der normalen Deaktivierungsgebühr, die die anderen Netzbetreiber nicht mehr berechnen dürfen. Ich weiss, das diese Gebühren bisher erlaubt waren. Es sollte aber überprüft werden. Kennt jemand den neuesten Stand der Dinge?
Falls jetzt jemand denkt, diese Frage wäre im Brett Mobilfunk besser aufgehoben, ich habe bewusst dieses Brett gewählt, weil mich der rechtliche Aspekt interessiert.
Vielen Dank.
Gruß
roland

Keine Antwort, aber ne andre Frage…
Hallo Roland,

Diese
einzelnen Beträge summieren sich zu der normalen
Deaktivierungsgebühr, die die anderen Netzbetreiber nicht mehr
berechnen dürfen.

Mir fiel dieser Satz auf, soll das heissen eine Deaktivierungsgebühr als solche bezeichnet, ist nicht mehr erlaubt?

's Teufli

hI!

waren. Es sollte aber überprüft werden. Kennt jemand den
neuesten Stand der Dinge?

Das Geld musz deine Bekannte nicht bezahlen. In den AGB von VV steht zwar drin, dasz Deaktivierungsgebuehren erhoben werden koennen, jedoch ist es unzulaessig, solche Gebuehren in unbestimmter Hoehe festzuschreiben.

Als ich damals diese Gebuehren bezahlen sollte, habe ich das Geld zurueckbuchen lassen, VV die Einzugsermaechtigung entzogen und auf ein Urteil des Landgericht München I (AZ: 7 0 11900/99, verkündet am 17.02.2000) verwiesen. Hier wurde einer Klage des Verbraucherschutzvereins e.V. (VSV) gegen die Drillisch AG (Niederlassung Süd) stattgegeben. Das Urteil lautet wie folgt: „Mobilfunkunternehmen dürfen von ihren Kunden keine Gebühr für die Deaktivierung des Anschlusses verlangen. Sie dürfen auch nicht in jedem Fall Sperrkosten in Rechnung stellen, wenn der Kunde die Rechnung nicht zahlt.“ Weiter heißt es, es fehle der Gebühr eine Rechtsgrundlage. Für den Kunden habe die Deaktivierung gar keinen Wert, sie diene ausschließlich den Interessen des Mobilfunkunternehmens.

Die Kosten, die mir beim zurueckbuchen lassen entstanden sind, habe ich erfolgreich eingeklagt.

HTH,
der Eidechsenlord

Hallo Teufelchen,

Mir fiel dieser Satz auf, soll das heissen eine
Deaktivierungsgebühr als solche bezeichnet, ist nicht mehr
erlaubt?

Laut diverser Urteile ist das den Mobilfunkbetreibern nicht gestattet.
Ich habe damals erfolgreich von der Mobilcom diese Gebühren, mit einem Hinweis auf ein Urteil, zurückgefordert.
Sie zahlten dann freiwillig. Das sagt eigentlich schon alles.

Gruß
roland

Hallo,

vielen Dank für diese Antwort.
Mal schauen, was sich ergibt.

Gruß
roland